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Verjährung bei Aufrechnung der Mietkaution

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung bei Aufrechnung der Mietkaution innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 10.01.2012, 16:43
Boardneuling
 
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Verjährung bei Aufrechnung der Mietkaution

Vermieter möchte die Kaution eines Mieters gegen die Schäden aufrechnen.
Wie ist es mit der Verjährung? Wo muß sie geltend gemacht werden? Bei Gericht oder bei einem Rechtsanwalt? Der Mieter ist der Meinung, daß sämtliche Schäden vom VM auf dessen Kosten zu beseitigen sind. Und er die gesamte Kaution zurück bekommen will. Abnahmeprotokoll mit den Schäden wurden vom M und VM unterschrieben. Es gibt auch Fotos. U. a. wurden Wände in Lila gestrichen und sind nach Nacharbeiten durch den M. immer noch fleckig.

Geändert von ImkeP (10.01.2012 um 20:25 Uhr).
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Alt 11.01.2012, 13:20
V.I.P.
 
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AW: Verjährung bei Aufrechnung der Mietkaution

Nachdem die Schäden vom Mieter anerkannt wurden, liegt die Verjährungsfrist m.E. bei drei Jahren. Der Schadensersatz bleibt bestehen, wenn der Mieter die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt hat.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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