Dies ist eine Diskussion zu Verbale und Tätige Übergriffe unter Mietern innerhalb des Forums Mietrecht
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| Mit welche Frist kann hier der Mietvertrag gekündigt werden ? |
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| AW: Verbale und Tätige Übergriffe unter Mietern Hallo. Solche Fälle können schnell zu einer Never-Ending-Story werden. Ich versuche mal einen ersten Ansatz zu finden: Zitat:
grobe Angriffe heißt genau was? Da kommt ja viel in Frage: Nötigung 240, Bedrohung § hab ich nicht im Kopf, Körperverletzung 223 etc. auf jeden Fall auch Strafrecht. Wenn das so schlimm ist, wie es klingt dann hilft da erst mal eine Strafanzeige von B gegen A. Dann muss er das ganze aber auch beweisen können. Zum Mietrecht: Da der Vermieter dem Hund zugestimmt hat, gibt es für Mieter A überhaupt keine Anspruchsgrundlage, dass der Hund wieder weg muss. Darüber hinaus hat der Vermieter kaum Möglichkeiten was zu unternehmen. Ein Vermieter kann nur Abmahnen wenn jemand gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag/Hausordnung verstößt. In der Hausordnung steht aber nicht drin, dass Mieter nicht streiten dürfen. Er könnte höchstens vermitteln. Dazu kommt, sollte er Mieter A jetzt abmahnen fängt der an und beschwert über Lärm oder Geruch durch den Hund und fordert, dass Mieter B abgemahnt wird und so weiter und so weiter... Machen könnte er viel, könnte mit einer Einmischung auch viel kaputt machen. Die Pflicht etwas zu unternehmen hat er aber MMn erst mal nicht. Zur Kündigungsfrist: Die Tatsache, dass man sich mit seinem Nachbarn nicht versteht, sei es auch wegen einem Hund oder etwas anderem, ist ganz allgemein kein Grund für ein fristlose Kündigung gegenüber dem Vermieter. Ob die groben Angriffe evtl. eine Mietminderung und/oder eine fristlose Kündigung rechtfertigen, kann allerdings ohne nähere Kenntnis der Einzelheiten (und deren Beweisbarkeit) nicht beurteilt werden. Somit liegt die Kündigungsfrist innerhalb der gesetzlichen Frist (3 Monate). Ausziehen kann er natürlich sofort, muss dann aber doppelt zahlen oder er findet, wenn er wirklich sofort ausziehen will und kann, eine Kulanzregelung mit dem Vermieter. MfG L. P.S. Vielleicht könnte man mit Mieter A einfach noch mal versuchen ein Gespräch zu führen bevor man straf- und/oder zivilrechtliche Schritte einleitet Geändert von Ledaro (16.08.2012 um 19:25 Uhr). |
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| AW: Verbale und Tätige Übergriffe unter Mietern Hallo L. mal angenommen, die groben Angriffe, körperliche Eingrenzungen, sicherlich als Körperverletzung zu betrachten. Wenn ein Gespräch mit Mieter A geführt werden sollte, ist es nicht besser dies auf neutralen Boden zu tun, evt. mit Moderator ? Wenn nur ein Gespräch zwischen Mieter a und B stattfinden würde, wird dies sicherlich wieder in handfesten Stretigkeiten ausarten. MfG H. |
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| AW: Verbale und Tätige Übergriffe unter Mietern körperliche Eingrenzung klingt jetzt eher nach Nötigung. ![]() Körperverletzung heißt schon schlagen, blaue Flecken etc. Und ja. Bevor man anfängt einen solchen Fall in die Mühlen der Justiz zu jagen, ist ein Treffen auf neutralem Boden unter Hilfestellung einer neutralen Person mit Sicherheit ein Anfang. evtl. sogar mit dem Hund. Vllt. werden Mieter A und Wauzi ja noch dicke Freunde am Ende. |
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| AW: Verbale und Tätige Übergriffe unter Mietern mach mal konkret, was genau als beleidigung bzw. als körperverletzung zu werten wäre. sollte tatsächlich beides vorliegen, sollte dem vermieter eine frist zur beseitigung gesetzt werden. falls das nicht fruchtet, hat der mieter das recht fristlos zu kündigen. das gilt allerdings nur dann, sofern tatsächlich eine körperverletzung und/oder beleidigung vorgelegen hat und sich das nach fristsetzung widerholen sollte. da viele leute nicht beurteilen können, ob eine aktion eine beleidigung/körperverletzung ist oder nicht, wäre es sinnvoll mal fiktiv zu schildern, was passiert ist. |
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| AW: Verbale und Tätige Übergriffe unter Mietern Wie wäre es mal mit einem offiziellen Streitschlichter? Diese Stellen sind echt super! Evtl. kann man auch Anzeige erstatten und um den Vermerk bitten, das der Fall in den Täter Opfer Ausgleich gehen soll. Da lösen sich auch sehr viele Probleme wieder!
__________________ Zitat:
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| AW: Verbale und Tätige Übergriffe unter Mietern B hat nicht nur die Möglichkeit direkt gegen den A vorzugehen, er hat auch die Möglichkeit der Mietminderung (ab Meldung beim Vermieter) da hier eine erhebliche Störung des Hausfriedens vorliegt. Schafft der Vermieter, nach angemessener Fristsetzung, keine Abhilfe, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
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