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unverschuldeter Wasserschaden - Was tun?

Dies ist eine Diskussion zu unverschuldeter Wasserschaden - Was tun? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 05.01.2012, 11:17
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Question unverschuldeter Wasserschaden - Was tun?

Mal angenommen, ein bereits bei Einzug bestehendes und mehrfach durch den Mieter beim Vermieter gemeldetes Problem, wie z.B. ein verstopfter Wasserabfluss beim Balkon, führt zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung, wer haftet da? Einerseits wären da die Schäden an der Bausubstanz selbst, da Schimmel im gegebenen Falle ja eine zwangsläufige Konsequenz wäre und nicht zu vergessen die materiellen Schäden der Wohnungseinrichtung, wie beschädigte Bilder, die an der betroffenen Wand hängen... Was, wenn das gesamte Bett nass geworden ist? Hat der/die Mieter/in eine Anspruch auf eine neue Matratze oder müßte er/sie auf dem Sofa schlafen und warten, bis alles wieder trocken ist? Welcher Anspruch auf Mietminderung würde im Falle einer Sanierung entstehen, in der das Zimmer ja nicht nutzbar wäre? Fragen über Fragen... Bin gespannt auf Eure Meinungen
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Alt 05.01.2012, 11:23
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AW: unverschuldeter Wasserschaden - Was tun?

Wir wollen hoffen, dass der fiktive Mieter seine Mängelanzeigen an den Vermieter nachweisen kann. Dann wäre dieser haftbar.

Die Ansprüche auf Schadensersatz laufen auf den Zustand vor dem Schaden hinaus. Sie erstrecken sich auf den Zeitwert der beschädigten Gegenstände - "Neu für alt" gibts nicht!

Mietminderung wird immer individuell bestimmt, im Zweifelsfall von einem Gericht. Dazu gibt es Mustertabellen im Internet. Es kann sich lohnen, eine Einigung mit dem Vermieter herbeizuführen (kein Rechtsstreit, sofort Kohle!)

Edit: Der geschädigte Mieter muss den Schaden dem Vermieter melden - ab dem Zeitpunkt wäre ggf. eine Mietminderung möglich.
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Geändert von 772 (05.01.2012 um 12:08 Uhr).
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Alt 06.01.2012, 11:32
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AW: unverschuldeter Wasserschaden - Was tun?

Danke erstmal für die schnelle Antwort
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mietminderung, schadensersatz, wasserschaden

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