Dies ist eine Diskussion zu Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen Angenommen der Wasserschaden betrifft die Küche. Mieter A wird von der Firma darauf hingewiesen, dass die Trockenlegung ca. 2-3 Wochen dauert und in dieser Zeit ein Gebläse in der Küche steht. Außerdem muss die Küchenzeile verschoben werden und kann beschädigt werden, was dann die Hausratsversicherung zahlen würde. Aus dem Boden müssen zudem Fliesen entnommen werden, welche durch andere, nicht dazu passende, ersetzt werden. Welche Rechte oder Möglichkeiten hat Mieter A? Muss die eigene Hausratsversicherung zahlen und wird diese dadurch Aufgestuft? Kann Schadensersatz verlangt werden, z.B. für die Lärmbelästigung, den entstandenen Aufwand und die Nichtnutzbarkeit der Küche? Wie geht Mieter A mit den Fliesen um, die später vom Vermieter angeprangert werden können? |
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| AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen Was genau heißt "verursacht wurde"? Hat hier irgendjemand den Wasserschaden verursacht? Ansonsten zahlt bei Wasserschäden die eigene Hausratversicherung und da gibt es auch keine "Aufstufung" |
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| AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen Der Wasser wurde bei Reparaturarbeiten in der überliegenden Wohnung Verursacht. Die Arbeiten durch die Firma selbst werden von der Hausversicherung übernommen. |
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| AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen |
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| AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen Kann Schadensersatz verlangt werden, z.B. für die Lärmbelästigung, den entstandenen Aufwand und die Nichtnutzbarkeit der Küche? Wie geht Mieter A mit den Fliesen um, die später vom Vermieter angeprangert werden können? |
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| AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen Kein Schadensersatz, aber Mietminderung. Die Höhe der Minderung können sie den Mietminderungslisten entnehmen, die man im Internet finden kann. Wegen der Fliesen sollte man Fotos machen. Während der Trocknung und danach. Außerdem sollte man das dem Vermieter schriftlich mitteilen (per Einschreiben / Rückschein oder per Bote). Die eigene hausratversicherung muss hier eigentlich nichts zahlen. Das betrifft nur die Hausversicherungen und den Handwerker, der den Schaden verursacht hat. Falls man nachts nicht schlafen kann, weil die Geräte zu laut sind, einfach ausmachen. Die Trocknung dauert halt dadurch etwas länger. |
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| AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen Meiner Meinung nach muss die Hausratversicherung trotzdem zahlen und kann sich dann beim Schadenverursacher das Geld zurückholen. Das hat für den Betroffenen den VOrteil, dass er von seiner Hausrat den Neuwert ersetzt bekommt, wogegen es von der Haftpflicht nur den Zeitwert gibt |
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