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Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Dies ist eine Diskussion zu Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Aoide

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 14:58
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Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Mal angenommen in der Wohnung von Mieter A gab es einen Wasserschaden, der durch Reparaturarbeiten in der oben anschließenden Wohnung verursacht wurde. Da auch noch weitere Wohnungen betroffen sind, wählt die Hausverwaltung eine beliebige Firma, welche die Schäden beheben wird (z.B. Trockenlegung der Wände und des Bodens mit anschließender Neu-Tapezierung).
Angenommen der Wasserschaden betrifft die Küche. Mieter A wird von der Firma darauf hingewiesen, dass die Trockenlegung ca. 2-3 Wochen dauert und in dieser Zeit ein Gebläse in der Küche steht. Außerdem muss die Küchenzeile verschoben werden und kann beschädigt werden, was dann die Hausratsversicherung zahlen würde. Aus dem Boden müssen zudem Fliesen entnommen werden, welche durch andere, nicht dazu passende, ersetzt werden.

Welche Rechte oder Möglichkeiten hat Mieter A?
Muss die eigene Hausratsversicherung zahlen und wird diese dadurch Aufgestuft?
Kann Schadensersatz verlangt werden, z.B. für die Lärmbelästigung, den entstandenen Aufwand und die Nichtnutzbarkeit der Küche?
Wie geht Mieter A mit den Fliesen um, die später vom Vermieter angeprangert werden können?
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Alt 25.01.2012, 15:05
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AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Was genau heißt "verursacht wurde"? Hat hier irgendjemand den Wasserschaden verursacht?

Ansonsten zahlt bei Wasserschäden die eigene Hausratversicherung und da gibt es auch keine "Aufstufung"
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 15:15
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AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Der Wasser wurde bei Reparaturarbeiten in der überliegenden Wohnung Verursacht. Die Arbeiten durch die Firma selbst werden von der Hausversicherung übernommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 15:18
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AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Wenn die Firma den Schaden schuldhaft verursacht hat, dann haftet zusätzlich zur eigenen Hausratversicherung auch deren Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 15:22
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AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Kann Schadensersatz verlangt werden, z.B. für die Lärmbelästigung, den entstandenen Aufwand und die Nichtnutzbarkeit der Küche?
Wie geht Mieter A mit den Fliesen um, die später vom Vermieter angeprangert werden können?
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  #6 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 15:29
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AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Kein Schadensersatz, aber Mietminderung.
Die Höhe der Minderung können sie den Mietminderungslisten entnehmen, die man im Internet finden kann.
Wegen der Fliesen sollte man Fotos machen. Während der Trocknung und danach.
Außerdem sollte man das dem Vermieter schriftlich mitteilen (per Einschreiben / Rückschein oder per Bote).

Die eigene hausratversicherung muss hier eigentlich nichts zahlen. Das betrifft nur die Hausversicherungen und den Handwerker, der den Schaden verursacht hat.

Falls man nachts nicht schlafen kann, weil die Geräte zu laut sind, einfach ausmachen. Die Trocknung dauert halt dadurch etwas länger.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 15:38
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AW: Unverschuldeter Wasserschaden in Mietwohnung und deren Folgen

Meiner Meinung nach muss die Hausratversicherung trotzdem zahlen und kann sich dann beim Schadenverursacher das Geld zurückholen.

Das hat für den Betroffenen den VOrteil, dass er von seiner Hausrat den Neuwert ersetzt bekommt, wogegen es von der Haftpflicht nur den Zeitwert gibt
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