
21.08.2008, 16:26
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Aug 2008
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| Untermiete ohne Vertrag, Haftung für Vermieter? Mal angenommen, ein Arbeitnehmer A. kommt in eine Großstadt M. für ein Jahr und findet sich dort ein Zimmer zur Untermiete. Er zieht am So, den 1. ein, und es scheint ihm plausibel, dass die Vermieterin V. erst im laufe der Woche den Mietvertrag vorbereitet. Bei dem Einzug zahlt A. 1MM Kaution. Am Mittwoch bekommt A. von V. einen handschriftlichen "Mietvertrag". A. findet es für falsch einen Konflikt zu suchen, zumal er die Probezeit hat und Kaution bezahlt hat, meldet sich aber gesetzmäßig bei dem Meldeamt. Im Laufe des Jahres erfährt A., dass V. Sozialhilfe empfängt und so seine Einkünfte verbessert. Nach wenigen Monaten erhöht V. die Miete. Nach einem Jahr zieht A. aus, bekommt aber die Kaution nicht mehr zurückbezahlt. (der Grund - erhöhte Stomkosten, die laut V. auf Notebooknutzug des A. zurückgehen sollen). A. versteht sehr wohl, dass es keinen Sinn machen würde, vor dem Gericht seine Rechte anzufechten, doch er ist rachesüchtig und hat vor, mal den Sozialamt über Sozialhilfemissbrauch und den Vermieter der V. über unerlaubte Untermiete zu informieren. Bei der Wohnungsbörse liest er schon eine neue Mietanzeige der V. Die Frage: sollte A die Behörde informieren, kann er auch haften? ( Bei der Anmeldeamt hatte er die Bestätigung erhalten, wo unter anderem stand, er soll innerhalb von 2 Wochen den Vermieter über seinen Einzug informieren, was er aus verständlichen Gründen nicht gemacht hat). Welche Folgen kann es für V. geben? |