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Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist

Dies ist eine Diskussion zu Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 22.05.2010, 14:05
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Unhappy Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist

Untermieter A übernimmt von Hauptmieter B nach dessen Weggang die Wohnung als neuer Hauptmieter. Mit in der Wohnung (noch unter der zeit von B) lebte ein weiterer Untermieter: C.

C besitzt keinen schriftlichen Mietvertrag, hat aber bei seinem Einzug damals eine Mietkaution hinterlegt und zahlt auch regelmäßig und pünktlich seine Miete. Bestandteil der Wohnung ist neben den einzelnen Zimmern, die jeder der Mieter bewohnt, auch ein 4. Zimmer, das der neue Hauptmieter A als Arbeitszimmer nutzen möchte, jedoch, als er zum Ende des Studiums in finanzielle Bedrängnis gerät, an einen weiteren Untervermieter D vermietet. Die Tatsache, dass der neue Hauptmieter A jetzt deutlich weniger Miete zahlt als die anderen Mieter, ist vor allem C ein Dorn im Auge. C fällt im Laufe des Mietverhältnisses durch Ruhestörung auf,was A eine Abmahnung einbringt wegen 'fortlaufender Ruhestörung'. Es kommt darüber zum Streit, C zieht aus, beachtet aber keinerlei Kündigungsfrist.

Welche Rechte hat A?
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Alt 22.05.2010, 15:32
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AW: Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist

A hat das Recht, von C eine schriftliche Kündigung zu erhalten. Die Kündigungsfrist wäre bei einem möblierten Zimmer wegen §549 BGB wahrscheinlich 14 Tage zum Monatsende, sonst die üblichen 3 Monate. Ohne schriftliche Kündigung läuft der Mietvertrag weiter!
A kann die fällige Miete von der Kaution abziehen und sollte, wenn diese aufgebraucht ist, seinem Untermieter rechtzeitig kündigen. Oder er tut es dann wenn er einen neuen Untermieter gefunden hat, muss ggf. einen Teil der Kaution zurückzahlen (sonstige Forderungen aus Renovierung etc. mal außen vor gelassen).
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 15:45
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AW: Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist

velen dank für die antwort! aber dass der Hauptmieter weniger Miete zahlt, als die Untermieter, das ist rechtens?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 17:07
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AW: Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist

Das ist vielleicht ein bischen unfair, aber Vertragsfreiheit!

Ergänzung: ...jedoch trägt der Hauptmieter das volle Miet- und Erhaltungsrisiko! Wenn die anderen abspringen, muss er voll weiter zahlen - wenn die Wohnung beschädigt ist, hält sich der Vermieter an ihn.

Vielleicht ist es sogar gerechtfertigt, dass er auf diese Art Rücklagen bilden kann...?

Geändert von 772 (22.05.2010 um 17:45 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 22.05.2010, 18:55
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AW: Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist

Gesetzt den Fall, der Störenfried C behauptet nie einen Briefkastenschlüssel erhalten zu haben...Der neue Hauptmieter A hat den alten Mietvertrag, den er vom ursprünglichen Hauptmieter B übernommen hat vorliegen und die Anzahl und Art der Schlüssel sind in diesem nicht eingetragen...muss A dann den fehlenden Schlüssel von C an den Vermieter des Mietobjektes zurückgeben?
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Alt 23.05.2010, 08:41
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AW: Untermiete ohne Mietvertrag: Kündigungsfrist

Was sagt denn B über einen solchen Schlüssel? Was haben A und B beim Übergang des Mietverhältnisses besprochen?

Ungeachtet aller anderen Umstände wird A seinen Vertrag gegenüber dem Vermieter erfüllen müssen, und dazu gehört, alle in diesem Vertrag eingetragenen Schlüssel zurück zu geben.

Das könnte genau so ein Fall sein, in dem As Rücklagen gefragt sind...
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