Dies ist eine Diskussion zu Untermiete ohen Vertrag-Kündigungsfrist innerhalb des Forums Mietrecht
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| Untermiete ohen Vertrag-Kündigungsfrist Wie wäre die Kündigungsfrist? Geändert von Gandalfi (21.09.2007 um 15:34 Uhr). |
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| AW: Untermiete ohen Vertrag-Kündigungsfrist Werter Forenteilnehmer. Sie können keine Antwort erwarten, da Ihr Beitrag, sowie Antworten darauf gegen die Forenregeln verstoßen. Hier dürfen nur "fiktive" (erfundene) Beiträge diskutiert werden. Bitte ändern Sie Ihren Beitrag (keinen ich-wir-uns-Bezug)!
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| AW: Untermiete ohen Vertrag-Kündigungsfrist Sorry, habe ich leider übersehen. Beitrag wurde geändert. Ist es so recht? |
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| AW: Untermiete ohen Vertrag-Kündigungsfrist Wie lautet der Vertragstext bzgl. der Kündigungsfristen und die Bezeichnung des angemieteten Objekts? Eine Anmietung ohne Mietvertrag gibt es nicht - es besteht zumindest ein mündl. Mietvertrag. Was ist vereinbart?
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| AW: Untermiete ohen Vertrag-Kündigungsfrist Falls im Vertrag für Raum 1 "Das Mietverhältnis beginnt... und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, falls nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird." stehen würde? Und falls A wie gesagt, danach bei B einen weiteren Raum (Raum 2) nutzt, regelmässig bezahlt, aber wie gesagt ohne schriftlichen Vertrag. Wie ist die Kündigungsfrist für Raum 1 und wie für Raum 2? |
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| AW: Untermiete ohen Vertrag-Kündigungsfrist Ich gehe von einem gewerblichen MV aus, dann wird die Kündigungsfrist nach § 580a BGB geregelt. Je nachdem, ob Geschäftsraum oder nicht Abs. I oder II falls nicht anders vereinbart. Für Raum 1 also wie vertraglich geschlossen, Für Raum 2 nach § 580a BGB
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