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Unstimmigkeit Mietvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Unstimmigkeit Mietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 22.01.2012, 22:37
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Unstimmigkeit Mietvertrag

ja hi@all, ist es rechtens folgendes als Klausel im Mietvertrag festzulegen?

"Hat sich der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet."

wie würdet ihr es interpretieren? meiner Meinung nach kann dies sehr zum nachteil des mieters ausgelegt werden, was sagt ihr dazu?

vielen Dank im vorraus
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Alt 22.01.2012, 22:52
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AW: Unstimmigkeit Mietvertrag

Die Klausel gibt nur die ohnehin geltende Rechtslage wider. Zum Nachteil des Mieters darf das aber nicht ausgelegt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:55
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AW: Unstimmigkeit Mietvertrag

Das ist juristische Praxis, die mehr deklaratorisch hineingeschrieben würde, um "alle Klarheiten zu beseitigen".
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 22:59
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AW: Unstimmigkeit Mietvertrag

Zitat:
Das ist juristische Praxis, die mehr deklaratorisch hineingeschrieben würde, um "alle Klarheiten zu beseitigen".
Oder falls der BGH seine eigentlich für viele Mieter unverständliche Rechtsauffassung aufgibt.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 23:01
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AW: Unstimmigkeit Mietvertrag

also das heist konkret man muss sich extravertraglich (wenn es im mietvertrag nicht aufgeführt ist) zu schönheitsreparaturen verpflichten damit diese klausel gültig wird?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 01:24
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AW: Unstimmigkeit Mietvertrag

So wie ich Dich verstehe heißt es das nicht.

Es heißt dass die Klausel gilt, wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen vereinbart wurden.

Was meinst Du mit extravertragliche Verpflichtung?
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 07:46
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AW: Unstimmigkeit Mietvertrag

ok darauf wollte ich hinaus, vielen dank. diese in der klausel genannten schönheitsreparaturen beziehen sich aber nicht auf allgemein im mietvertrag erwähnte schönheisreparaturen, wie z.b. ausbesserung nach abnutzung (malern etc.) ?
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  #8 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 08:23
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AW: Unstimmigkeit Mietvertrag

Doch, genau darum handelt es sich hier!
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