Dies ist eine Diskussion zu Unstimmigkeit Mietvertrag innerhalb des Forums Mietrecht
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| Unstimmigkeit Mietvertrag "Hat sich der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen, insbesondere Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet." wie würdet ihr es interpretieren? meiner Meinung nach kann dies sehr zum nachteil des mieters ausgelegt werden, was sagt ihr dazu? vielen Dank im vorraus |
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| AW: Unstimmigkeit Mietvertrag Die Klausel gibt nur die ohnehin geltende Rechtslage wider. Zum Nachteil des Mieters darf das aber nicht ausgelegt werden. |
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| AW: Unstimmigkeit Mietvertrag Das ist juristische Praxis, die mehr deklaratorisch hineingeschrieben würde, um "alle Klarheiten zu beseitigen". |
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| AW: Unstimmigkeit Mietvertrag Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Unstimmigkeit Mietvertrag also das heist konkret man muss sich extravertraglich (wenn es im mietvertrag nicht aufgeführt ist) zu schönheitsreparaturen verpflichten damit diese klausel gültig wird? |
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| AW: Unstimmigkeit Mietvertrag So wie ich Dich verstehe heißt es das nicht. Es heißt dass die Klausel gilt, wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen vereinbart wurden. Was meinst Du mit extravertragliche Verpflichtung? |
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| AW: Unstimmigkeit Mietvertrag ok darauf wollte ich hinaus, vielen dank. diese in der klausel genannten schönheitsreparaturen beziehen sich aber nicht auf allgemein im mietvertrag erwähnte schönheisreparaturen, wie z.b. ausbesserung nach abnutzung (malern etc.) ? |
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