Dies ist eine Diskussion zu unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Zitat:
Fakt ist jedoch man bekommt bei der Übergabe einen übermäßig stark abgewohnten Wohnraum überlassen (Nikitonreste, kaputte Raufasern, Flecken, Löcher in Wand durch Dartpfeile, gelbe Streichung, Wasserflecken am Dachfenster) Muss man das so hinnehmen? Vor allem wird der Mieter da nicht unzulässig benachteiligt? Vielen Dank! |
| |||
| AW: unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Die genannte "Endrenovierungsklausel" ist unwirksam, weil sie offensichtlich an einen Zeitraum und nicht an den Renovierungsbedarf gebunden ist. Es fehlt aber insgesamt an weiteren Informationen um endgültiges sagen zu können. Der Wortlaut der Klauseln ist ausschlaggebend. Und für den Mieter wäre zu hoffen, dass er den Wohnungszustand akribisch im Protokoll aufgeführt hat. Dafür ist es nämlich da! |
| |||
| AW: unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Natürlich ist der Mietvertrag recht zäh (also Fristen nur bspw. usw.) ausgelegt also mit "im Bedarfsfall usw." Also dagegen will ich ja an sich nichts großartig anzweifeln. Der Wohnungszustand wurde natürlich im Mängelprotokoll festgehalten. Einige Sachen nachträglich ergänzt (z.B. Riss im Waschbecken konnte erst durch installiertes Licht erkannt werden -> verdeckte Mängel) und wurde soweit auch akzeptiert. Mir geht es nur darum, dass dem neuen Mieter doch nicht die vollständigen Renovierungskosten auferlegt werden können und er nach Mietvertrag die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben muss. Ich sehe da einfach einen Widerspruch aus Selbstauskunft und Mietvertrag. Mit diesem beginnen auch die Fristen der Schönheitsreparaturen... |
| |||
| AW: unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Grundsätzlich hat die Selbstauskunft nichts mit dem Vertrag zu tun. Auch bei einer unrenoviert übernommenen Wohnung, die der Mieter ja vorher gesehen hat, hat er, bei rechtsfester Renovierungs- und Abgeltungsklausel, diese zu erfüllen! Er kann nicht auf dem Standpunkt stehen: "ich habe unrenoviert übernommen und muss, bei Auszug, deshalb auch nicht renovieren." War das gemeint?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Ja genauso habe ich es gemeint. Aber die Frage die noch im Raum steht, ob es nicht eine unrechtmäßige Benachteiligung des Mieters ist. Vor allem werden durch die Selbstauskunft Mieter vorher schon ausgesondert, die mit NEIN ankreuzen. Die Wohnung soll ja auch nicht in einem katastrophalen Zustand hinterlassen werden, sondern es geht darum, ob der Vermieter nicht lt. Mietvertrag (trotz dieser Selbstauskunft) in der Pflicht steht einen vermietbaren Zustand (also Wände geweißt und sauber) herzustellen. Geändert von fischli (22.12.2011 um 14:20 Uhr). |
| |||
| AW: unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Mit dem letzten Absatz des Beitrages ist leider die Fiktion verlassen und es darf nicht mehr geantwortet werden!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Hab es geändert. Sorry! |
| |||
| AW: unrenovierte Wohnung übernommen und renovierte abgeben? Die Wohnung wird so vermietet, wie sie sich bei Besichtigung befand. Die Renovierungsklausel war lesbar, der Mieter musste den nicht unterschreiben! Von einer Benachteiligung des Mieters kann nicht die Rede sein. Der Vertrag ist zu erfüllen! Nochmal: die Selbstauskunft ist dabei nicht erheblich. Dort hätte der Mieter sein Kreuzchen anders setzen können!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vermüllte Wohnung übernommen, Schadensersatz? | Mietrecht | 28.05.2010 11:25 |
| Nicht renovierte verschmutzte Wohnung bei Auszug | Mietrecht | 02.09.2009 14:03 |
| Unrenovierte Wohnung streichen? | Mietrecht | 18.05.2009 08:45 |
| Gerade renovierte Wohnung bei Auszug nochmal renovieren? | Mietrecht | 27.06.2008 07:33 |
| Frisch renovierte Musterwohnung entspricht nicht angemieteter Wohnung - Was nun? | Mietrecht | 15.01.2008 12:08 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios