Dies ist eine Diskussion zu Unklarer Mietvertrag und Kündigungsfrist innerhalb des Forums Mietrecht
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| Unklarer Mietvertrag und Kündigungsfrist folgender fiktiver Fall könnte sich zugetragen haben: Mieter A+B (Ehepaar) haben vor fast 3 Jahren eine Wohnung gemietet. Im Mietvertrag könnte stehen: 1. Nur für Verträge von unbestimmter Dauer: Das Mietverhältnis beginnt am … ( nicht ausgefüllt ) Es kann von jedem Teil innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden … Ist Gewerberaum vermietet, so wird eine Kündigungsfrist von … ( auch nicht ausgefüllt ) Monaten zum Ablauf eines Kalendervierteljahres vereinbart. Ist für Gewerberaum vorstehend keine Vereinbarung getroffen, so beträgt die Kündigungsfrist, nach der gesetzlichen Regelung 6 Monate. Die Kündigung muss dann spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Vierteljahres erfolgen. 2. Nur für Wohnraummietverträge ( Kündigungsausschluss ): Das Mietverhältnis beginnt am ..01.04.2009 Die Parteien vereinbaren wechselseitig auf die Dauer von … ( nicht ausgefüllt ).. Jahren ( höchstens 4 Jahre ) ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags zu verzichten. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf des Zeitraums von … ( nicht ausgefüllt ).. Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. 3. Läuft der Gewerberaummietvertrag auf bestimmte Zeit ohne Verlängerungsklausel, so endet er am … ( nicht ausgefüllt ) ohne, dass es eine Erklärung einer Partei bedürfte. Läuft der Gewerberaummietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel, so gilt, dass der vertrag am …( nicht ausgefüllt ) endet . Wird er nicht zum Endtermin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt, so verlängert er sich auf unbestimmte Zeit ( angekreuzt) um … ( nicht ausgefüllt ) Jahre/Monate, wenn er nicht zuvor mit der gesetzlichen Frist gekündigt wird. Die Fragen zu diesem fiktiven Vertrag wären: • Wenn Kündigungsausschluss besteht, müsste dann nicht eine bestimmte Zeit eingetragen sein, bzw. ist der Vertrag so überhaupt gültig ? • Ist die Angabe „Verlängerung auf unbestimmte Zeit“ bei Wohnraummietvertägen überhaupt gültig ? • Wann, bzw. mit welcher Frist wäre eine Kündigung seitens der Mieter möglich ? Danke schon mal für das Lesen des Romans. LG CarolaL. |
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| AW: Unklarer Mietvertrag und Kündigungsfrist Da keine der Möglichkeiten zur Befristung bzw. Kündigungsausschluss eindeutig ausgefüllt ist, ist wohl ein "einfacher" unbefristeter MV gegeben. Gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter, d.h. 3 Monate zum Monatsende. |
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| AW: Unklarer Mietvertrag und Kündigungsfrist Danke schonmal für die Antwort. Kann es auch sein,daß dieser fiktive Vertrag, da er nicht eindeutig ist, insgesammt "üngültig" ist? |
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| AW: Unklarer Mietvertrag und Kündigungsfrist Nein, warum sollte er ungültig sein? Nur die Klauseln für eine Befristung sind unwirksam/ungültig. Jeder normale Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Mieter grundsätzlich ohne Begründung den Vertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann. § 573c BGB. |
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| AW: Unklarer Mietvertrag und Kündigungsfrist Im Hinblick auf die Kündigungsmöglichkeit stimme ich 772 zu. Es handelt sich um einen unbefristeten Mietvertrag. Was die Schönheitsreparaturen betrifft, gehe ich davon aus, dass dieser Satz: Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Unklarer Mietvertrag und Kündigungsfrist Hallo, und Danke für die Antworten. LG CarolaL. |
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