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Unklare Nebenkosten ?

Dies ist eine Diskussion zu Unklare Nebenkosten ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 16:56
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Question Unklare Nebenkosten ?

Hallo Ihr Lieben !
Ich bin hier ganz neu und hoffe ich mache jetzt alles richtig
Mal angenommen die Mieterin A bekommt eine Nebenkostenabrechnung in der die Posten Dachrinnenreinigung und Feuerlöscherwartung in Ansatz gebracht wurden .
Im Mietvertrag stehen zwar bestimmte Betriebskosten aufgeführt , aber diese beiden Punkte nicht .
Nun hat Mieterin A schon der Hausverwaltung mitgeteilt das sie nicht bereit ist diese zu bezahlen ( Grund dafür s.o. ) , die Verwaltung meint nun aber das die Aufführung von sonstigen Betriebskosten auch diese beiden Punkte einschliesst .
Wäre das wirklich so ? Müssten diese beiden Punkte nicht ausdrücklich aufgeführt sein ?
A hat diese Kosten wohl schon jahrelang im zwei - Jahresrythmus bezahlt , wusste aber nichts davon da nur lapidar sonstige Betriebskosten aufgelistet waren
Erstmalig tauchten diese Posten erst bei dieser Abrechnung auf .

für jede Antwort


Falls ich etwas falsch gemacht haben sollte , übt Nachsicht


Eve
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 17:07
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AW: Unklare Nebenkosten ?

KORREKTUR:
1. Kosten der Regenrinnenreinigung sind sonstige Betriebskosten im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu §27 Abs. 1 II. BV (BGH Az.: VIII ZR 146/03 vom 07.04.2004).
2. Die wiederkehrende Prüfung der Feuerlöscher auch.

Zitat:
Im Rahmen der Vorschrift der Nr. 17 der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV können Betriebskosten zwar nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies vorher im einzelnen vereinbart wurde (vgl. Senat, Urteil vom 20. Januar 1993 -VIII ZR 10/92, NJW 1993, 1061 unter II 2 b und OLG Oldenburg, WuM 1995, 430, ebenso LG Osnabrück, WuM 1995, 434; LG Hannover, WuM 1991, 358; Schmidt-Futterer/Langenberg, aaO, Rdnr. 203 und 47; Weitemeyer in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 4 MHRG Rdnr. 16; a.A. für Gewerberaummieter, OLG Celle, WuM 2000, 130 und LG Frankenthal, NZM 1999, 958). Ob dies vorliegend geschehen ist, kann aber dahinstehen. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts kann eine Umlegung einzelner sonstiger Betriebskosten auch aufgrund jahrelanger Zahlung durch stillschweigende Vereinbarung erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 -XII ZR 35/00, NJW-RR 2000, 1463 unter II; Senat, Urteil vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445 unter II. 1. c) aa)). Vorliegend haben die Kläger ausweislich der von der Beklagten vorgelegten Abrechnungen seit 1990 in jedem Jahr -mit Ausnahme des Jahres 1999, für das diese Position versehentlich nicht in die Abrechnung aufgenommen worden war - Kosten für die Reinigung der Dachrinne bezahlt. Durch diese jahrelange Übung ist davon auszugehen, daß die Parteien sich stillschweigend darauf geeinigt haben, die von der Beklagten in Rechnung gestellten Nebenkosten auf die Kläger abzuwälzen.
Quelle: http://www.ra-kotz.de/dachrinne2.htm
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 17:15
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AW: Unklare Nebenkosten ?

Hallo snibchi !
Danke für die schnelle Antwort
Aber steht nicht irgendwo das diese Posten extra schriftlich bei den Betriebskosten aufgeführt werden müssen ?
Reicht da echt der Deckmantel der sonstigen Betriebskosten ????
Wie könnte Mieterin A vorgehen ?

Für die Mühe die ich grade mache

Und falls ich etwas falsch gemacht haben sollte , übt bitte Nachsicht
Eve
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  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 17:18
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AW: Unklare Nebenkosten ?

Siehe meine Ergänzung oben,..
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  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 18:17
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AW: Unklare Nebenkosten ?

Hallo nochmals !
Ich habe jetzt lange rum gesurft um mehr Klarheit zu erlangen , aber das funktionierte leider nicht .
In diesem Fall ist es so das kein hoher Baumbestand ums Haus steht , es keine Verstopfung gab , ja selbst die Dachrinnenreinigung wurde nie festgestellt .
Feuerlöscher gibts im ganzen Haus ( und den benachbarten , es ist eine fünf - häusige - Wohnanlage ) nicht . Nur in der Tiefgarage hängen welche ( die doch durch die Garagenmiete abgegolten sein müssten ) .
Gilt hier trotzdem diese stillschweigende Vereinbarung ?
Trotz das diese beiden Posten nie aufgeführt wurden und nur sonstige Betriebskosten in der Rechnung standen ? Hätte Mieterin A expleziet nachfragen müssen wobei es sich um die sonstigen Betriebskosten auf der Abrechnung handelt ?
Ist schon von regelmässig die Rede , auch wenn die Kosten nur alle zwei Jahre auftauchen ?


Sorry für diesen ganzen Wust und vielen Dank im Voraus

Eve

Beim noch längeren Surfen habe ich gerade dieses Urteil gefunden : BGH , Urteil vom 7.4.2004 VIII ZR 167/03

Geändert von Eve27 (08.02.2008 um 18:57 Uhr). Grund: Ich habe gerade ein Urteil gefunden
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 21:12
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AW: Unklare Nebenkosten ?

Eve27 schrieb:
"Feuerlöscher gibts im ganzen Haus ( und den benachbarten , es ist eine fünf - häusige - Wohnanlage ) nicht . Nur in der Tiefgarage hängen welche ( die doch durch die Garagenmiete abgegolten sein müssten ) ."

Miete für Garage zahlt man für die Unterbringung eines Fahrzeuges, jedoch nicht für die Wartung von Feuerlöschern.
Diese Kosten haben nichts mit der Garagenmiete zu tun. Sie fallen unter Nebenkosten.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 21:21
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AW: Unklare Nebenkosten ?

Zitat:
Zitat von Eve27
Beim noch längeren Surfen habe ich gerade dieses Urteil gefunden : BGH , Urteil vom 7.4.2004 VIII ZR 167/03
Genau dieses Urteil zitierte ich oben. Dachrinnenreinigungen sind wiederkehrende prophylaktische Massnahmen, da müssen keine Bäume in der Nähe sein. Der Vermieter hat hierdurch auch keinen Gewinn, denn er zahlt diese Massnahme vorab.
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