Dies ist eine Diskussion zu Unklare Nebenkosten ? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Ich bin hier ganz neu und hoffe ich mache jetzt alles richtig Mal angenommen die Mieterin A bekommt eine Nebenkostenabrechnung in der die Posten Dachrinnenreinigung und Feuerlöscherwartung in Ansatz gebracht wurden . Im Mietvertrag stehen zwar bestimmte Betriebskosten aufgeführt , aber diese beiden Punkte nicht . Nun hat Mieterin A schon der Hausverwaltung mitgeteilt das sie nicht bereit ist diese zu bezahlen ( Grund dafür s.o. ) , die Verwaltung meint nun aber das die Aufführung von sonstigen Betriebskosten auch diese beiden Punkte einschliesst . Wäre das wirklich so ? Müssten diese beiden Punkte nicht ausdrücklich aufgeführt sein ? A hat diese Kosten wohl schon jahrelang im zwei - Jahresrythmus bezahlt , wusste aber nichts davon da nur lapidar sonstige Betriebskosten aufgelistet waren Erstmalig tauchten diese Posten erst bei dieser Abrechnung auf . für jede Antwort Falls ich etwas falsch gemacht haben sollte , übt Nachsicht Eve |
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| AW: Unklare Nebenkosten ? KORREKTUR: 1. Kosten der Regenrinnenreinigung sind sonstige Betriebskosten im Sinne von Nr. 17 der Anlage 3 zu §27 Abs. 1 II. BV (BGH Az.: VIII ZR 146/03 vom 07.04.2004). 2. Die wiederkehrende Prüfung der Feuerlöscher auch. Zitat:
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| AW: Unklare Nebenkosten ? Hallo snibchi ! Danke für die schnelle Antwort ![]() Aber steht nicht irgendwo das diese Posten extra schriftlich bei den Betriebskosten aufgeführt werden müssen ? Reicht da echt der Deckmantel der sonstigen Betriebskosten ???? Wie könnte Mieterin A vorgehen ? Für die Mühe die ich grade mache Und falls ich etwas falsch gemacht haben sollte , übt bitte Nachsicht Eve |
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| AW: Unklare Nebenkosten ? Siehe meine Ergänzung oben,..
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| AW: Unklare Nebenkosten ? Hallo nochmals ! Ich habe jetzt lange rum gesurft um mehr Klarheit zu erlangen , aber das funktionierte leider nicht . In diesem Fall ist es so das kein hoher Baumbestand ums Haus steht , es keine Verstopfung gab , ja selbst die Dachrinnenreinigung wurde nie festgestellt . Feuerlöscher gibts im ganzen Haus ( und den benachbarten , es ist eine fünf - häusige - Wohnanlage ) nicht . Nur in der Tiefgarage hängen welche ( die doch durch die Garagenmiete abgegolten sein müssten ) . Gilt hier trotzdem diese stillschweigende Vereinbarung ? Trotz das diese beiden Posten nie aufgeführt wurden und nur sonstige Betriebskosten in der Rechnung standen ? Hätte Mieterin A expleziet nachfragen müssen wobei es sich um die sonstigen Betriebskosten auf der Abrechnung handelt ? Ist schon von regelmässig die Rede , auch wenn die Kosten nur alle zwei Jahre auftauchen ? Sorry für diesen ganzen Wust und vielen Dank im Voraus Eve Beim noch längeren Surfen habe ich gerade dieses Urteil gefunden : BGH , Urteil vom 7.4.2004 VIII ZR 167/03 Geändert von Eve27 (08.02.2008 um 18:57 Uhr). Grund: Ich habe gerade ein Urteil gefunden |
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| AW: Unklare Nebenkosten ? Eve27 schrieb: "Feuerlöscher gibts im ganzen Haus ( und den benachbarten , es ist eine fünf - häusige - Wohnanlage ) nicht . Nur in der Tiefgarage hängen welche ( die doch durch die Garagenmiete abgegolten sein müssten ) ." Miete für Garage zahlt man für die Unterbringung eines Fahrzeuges, jedoch nicht für die Wartung von Feuerlöschern. Diese Kosten haben nichts mit der Garagenmiete zu tun. Sie fallen unter Nebenkosten. |
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| AW: Unklare Nebenkosten ? Zitat:
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