Dies ist eine Diskussion zu Undichter Keller innerhalb des Forums Mietrecht
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| Undichter Keller Die Vormieter übergeben erst am letzten Tag ihrer Mietdauer die Wohnung - an dem Tag, an dem A einzieht. Die Vormieter gehen. A's Möbelwagen steht vor der Tür und soll nach der Übergabe der Schlüssel abgeladen werden. A geht mit V durch die Wohnung - es muss ja ein Protokoll erstellt werden. Erst zu diesem Zeitpunkt - nicht vorher - sagt V: "Der Keller ist undicht. Wenn es stark regnet, kann es sein, dass der Kellerboden mehrere Zentimeter unter Wasser steht. Am besten Sie stellen Ihre Sachen auf Paletten." - Wo A die Paletten hernehmen soll, sagt er nicht. V hat jedenfalls keine, die er ihm zur Verfügung stellen kann. Wie sieht die Rechtslage aus - könnte A die Miete kürzen oder ganz vom Vertrag zurücktreten? |
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| AW: Undichter Keller Steht das im Übergabeprotokoll? |
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| AW: Undichter Keller Zitat:
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| AW: Undichter Keller Es steht nicht im Protokoll. Vielleicht würden die übrigen (oder ehemalige) Mieter es bezeugen. Schriftlich festgehalten wurde es jedenfalls nicht und Zeugen gab es auch nicht. |
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| AW: Undichter Keller Hier sollten 10% drin sein! |
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| AW: Undichter Keller Fragt sich, was ist, wenn der Vermieter es abstreitet und die anderen (ehemaligen) Mieter sich nichts zu sagen trauen. Oder wenn A sagen würde: "So war das aber nicht ausgemacht. Behalten Sie Ihre Wohnung. Ich ziehe in eine Pension oder Hotel, lagere meine Sachen ein - und Sie tragen die Kosten dafür. Ich suche mir eine andere Wohnung." |
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| AW: Undichter Keller Wenn der Keller im Mietvertrag eingetragen ist, kann / muss der Mieter von der einwandfreien Nutzungsmöglichkeit des Kellers ausgehen. Wenn ein Schaden auftritt, ist der Vermieter voll haftbar. Ist irgendetwas beschädigt, muss er auch das voll ersetzen. Die Frage ist, ob der Vermieter sich damit rausreden kann, er habe davor gewarnt. Das wäre meines Erachtens aber nur möglich, wenn ein Zusatz im Mietvertrag stehen würde, also eine Vereinbarung über einen nur eingeschränkt nutzbaren Keller getroffen wurde. Dennoch könnte ein Richter zu dem Urteil kommen, dass der Scahden nur teilweise ersetzt wird. Ich würde daher den Vermieter dazu nachweißlich schriftlich (also per Einschreiben, oder besser per Bote (dieser solle den Einwurf auf eine Kopie vermerken)) befragen, ob seine Aussage beim Einzug nun bedeutet, ob der Keller nicht genutzt werden können. Mit einer Antwort, wie auch immer die ausfällt, kann man dann genauer sagen, wie man sich am besten verhällt. |
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| AW: Undichter Keller Nachdem der Vermieter erst jetzt mit dem Mangel herausrückt ist m.E. ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Dansch wird`s schwierig etwas durchzusetzen. Bei evtl. Beschädigungen deshalb kann der Vermieter sagen: "ich habe dich gewarnt, du hast es gewusst!"
__________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.(Dieter Hildebrandt) |
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| AW: Undichter Keller Zitat: Daher verstehe ich diese Aussage nicht.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Undichter Keller Eine Schwierigkeit scheint darin zu bestehen, dass die Aussage des Vermieters nicht beweisbar ist, wenn es keine Zeugen dafür gibt? Er könnte bestreiten - und gehen wir mal davon aus, dass er es auch bestreiten würde -, jemals eine solche Aussage gemacht zu haben. Er hat ja auch extra so lange gewartet, bis er den Mieter in Kenntnis über diesen Mangel der Mietsache gesetzt hat, und extra diesen Mangel nicht ins Protokoll aufgenommen. |
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