Dies ist eine Diskussion zu Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Bei der Nebenkostenabrechnung von X taucht ein Posten "Umzugspauschale" (einmalig) in Höhe von 65 auf. X ist im August 2008 umgezogen. X hat bereits herausgefunden, dass diese Pauschale nicht mehr angesetzt werden darf. Stimmt das? Und wenn ja, gibt es hierzu ein entsprechendes Urteil und wo kann man es abrufen. Vielen Dank. Sandra |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Lektüre: http://www.tfh-wildau.de/twzev/insti...bskostenVO.pdf Die Auffangvorschrift der Ziff. 17 des § 2 der BetriebskostenVO ermöglicht die Vereinbarung von Kosten, die von den Ziffern 1 bis 16 nicht erfaßt werden. Allerdings ist erforderlich, daß sämtlich Kosten den Anforderungen des § 1 Absatz 1 BetriebskostenVO genügen. Dies dürfte bei der Kostenart" Umzugspauschale" nicht zutreffen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Hmm danke schön. Ich frage mich, ob das BGH Urteil aus dem Jahr 2000 (V ZB 58/99) in diesem Fall zutreffend wäre. Der Hausverwaltung Y begründet diese Pauschale damit, eventuelle durch den Umzug entstandene Schäden damit beseitigen zu können. Wie hoch darf denn diese Pauschale (im zutreffenden Fall) sein? Und muss diese im Mietvertrag in den Nebenkosten vereinbart sein? Danke. Sandra |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Zitat:
Pauschalierter Schadensersatz, überdies unabhängig von einem tatsächlichen Schaden und einem Aufwand für den Vermieter dürfte an §§ 307 Absatz I, II; 309 Nummer 5 lit. a, b scheitern. Als Betriebskosten ist ihre Umlegbarkeit ausgeschlosssen, weil sie nicht regelmäßig entsteht. Allenfalls käme eine individuell vereinbarte Regelung in Betracht.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Zitat:
Diese Begründung ist nichtig, denn um etwaige Schäden zu beseitigen, kann der Vermieter sich aus der Kaution bedienen. Dafür ist diese da. Und was passiert mit der Pauschale wenn ein Mieter bei Auszug gar keine Schäden hinterlässt? Dann müsste diese Pauschale normalerweise zurückgezahlt werden. Daher scheint mir die Umzugspauschale doch ein faules Ei zu sein. |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Ja, so sehe ich das im Grunde auch. Nur benötigt X eine nachweisbare Erklärung dafür. X wird aber noch einmal den Mietvertrag studieren, um zu schauen, ob eine derartige Klausel drin steht. Die Frage ist, ob oben erwähnte Entscheidung des BGH hier ebenfalls zutreffend ist und X diese als Anfechtungsgrundlage benutzen kann. Vielen Dank. Sandra |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Zitat:
Derjenige, der sich eines Anspruches berühmt, hat diesen im Bestreitesnfalle prozeßordnungsgemäß darzulegen und ggfls zu beweisen. Der Anspruchsgegner hat keine Veranlassung diesen zu erfüllen oder zu "entkräften".
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Ah, ok. Vielen Dank. Sandra |
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| AW: Umzugspauschale in Nebenkostenabrechnung Eine Umzugskostenpauschale fordern manche Vermieter insbesondere größerer Wohnanlagen von ihren Mietern für den Ein bzw. Auszug. Hier handelt es sich um Pauschalbeträge, die jeder Mieter einmalig zu zahlen hat, um mutmaßliche Schäden am Gebäude (z.B. Beschädigungen der Wandfarbe im Treppenhaus beim Möbeltransport) abzudecken. Eine derartige Regelung im Mietvertrag ist unzulässig und unwirksam. Schadenersatzansprüche entstehen nach dem BGB nur dann, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist und der Betreffende die Entstehung des Schadens schuldhaft verursacht hat. |
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