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Umwandlung eines Mietvertrages

Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung eines Mietvertrages innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 3 Post By onkelotto

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  #1 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 19:40
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Umwandlung eines Mietvertrages

Vermieter V hat mit Mieter X und Y (X u. Y waren befreundet - Y hat Kind aus erster Ehe) einen "mündlichen" Mietvertrag über die Nutzung einer Wohnung im Haus des Vermieters V (V wohnt selbst nicht im Haus) Das Haus hat 3 Wohnungen. Vermieter V will nun den "mündlichen" Mietvertrag kündigen und in einen schriftlichen Vertrag abändern da X und Y sich wieder trennen. Gleichzeitig soll mit dem neuen Mietvertrag eine Mieterhöhung erfolgen (zu ortsüblichen Mieten) da bisher nur ein Bruchteil dessen an Miete verlangt wurde. Mieter X ist nämlich Sohn von Vermieter V.

Meine Fragen dazu: Kann man mündliche Mietverträge sofort in schriftliche umwandeln - oder mit welcher Zeitspanne? Muß mündlicher Mietvertrag schriftlich gekündigt werden? Kann Mieterhöhung mit neuem Mietvertrag durchgesetzt werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 21:19
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AW: Umwandlung eines Mietvertrages

Lieber Großvater,

lies doch mal diesen Thread von heute,
Zitat:
Zitat von scoobbee Beitrag anzeigen
Kündigung eines mündlichen Mietvertrages
ob da nicht was für Dich oder sogar von Dir dabei ist.

Doppelte Threads mögen wir hier nicht, stell lieber neue Fragen anstelle einer Wiederholung der alten.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 21:45
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AW: Umwandlung eines Mietvertrages

Zugegeben es handelt sich um den selben Fall - allerdings aus der Betrachtungsweise des Vermieters (Sorry wegen des Eindrucks des doppelten
Threads - aber auch ich bin neu in diesem Forum). Leider konnten die Fragen aus meiner Sicht des Vermieters noch nicht beantwortet werden vor allem die Frage nach der Mietpreiserhöhung zum ortsüblichen Tarif.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 21:46
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AW: Umwandlung eines Mietvertrages

Was für (typisches) Chaos.

Eines ist jedoch klar:
Wenn es einen Mietvertrag gibt - tatsächlich auch mehrfach Mietzins in beliebiger Höhe gezahlt wurde - gibt es einen Mietvertrag!
Wie der zustande kam ist unerheblich. Alles was nicht (im gesetzlichen Rahmen) vereinbart wurde folgt den gesetzlichen Regeln.
Und ein Kündigungsrecht seitens des Vermieters sehe ich nach bisherigem Vortrag nicht.

Eine Mieterhöhung ist denkbar ist aber auch Regeln unterworfen ( Stichworte Mietenspiegel, max 20% in 3 Jahren, etc )

Und in der Tat: Der Vertrag muss schriftlich den gesetzlichen Kündigungfristen folgend gekündigt werden ... auch wenn er mündlich vereinbart wurde oder konkludent entstanden ist.
Domingo, schielu and Ron-Wide like this.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #5 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 22:59
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AW: Umwandlung eines Mietvertrages

Alles richtig, jedoch:

Wenn in diesem Beispiel der Vertrag mit X und Y beendet würde und ein neuer Vertrag nur mit X erstellt würde, könnte die Miete frei vereinbart werden - es wäre dann keine Mieterhöhung.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.01.2012, 23:23
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AW: Umwandlung eines Mietvertrages

aber wie soll die vermieterin an einen rechtlich zulässigen kündigungsgrund kommen...? weit und breit sehe ich da keine chance.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.01.2012, 09:36
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AW: Umwandlung eines Mietvertrages

Zustimmung - davon hab ich auch nicht gesprochen.

Im anderen Thread wurde schon diskutiert, wie einer der fiktiven Mieter den Vertrag zum Ende führen kann.
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