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Übergabe - Mängelliste

Dies ist eine Diskussion zu Übergabe - Mängelliste innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2007, 14:04
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Übergabe - Mängelliste

Hallo!

Man stelle sich bitte folgenden SV vor:

Es findet eine WOhnungsübergabe mit dem Hausmeister einer WOhnung statt.
DEr Hausmeister wäre mal wieder in EIle und unfreundlich.

Er würde eine Mängelliste erstellen.
an 3 Stellen müsste übergestrichen werden
und ein Loch oben in der Decke müsse beseitigt werden.

Nun unterstelle ich, dass das Loch nicht von den Ex-Mieter verschuldet wäre.
Sie haben nur versucht eine Lampe anzubringen und dabei ist ihnen Zeitung entgegen gekommen und
man hat erkennen können, dass das Loch vor Vor-Mietern ausgesägt wurde und nur notdürftlich repariert wurde (es hält keine Lampe)

Der Hausmeister würde davon wissen, da er sofort nach dem auftreten informiert wurde und meinte, er wolle den Mangel beheben (was er natürlich nicht gemacht hat).

Bei der Übergabe würde er nun sagen, er sei nicht der richtige Ansprechparter, sondern die Vermieterin. Er hätte keine Lust auf Diskussionen und auch keine Zeit dazu.

Die Mieter hätten darauf hin das Übergabeprotokoll nicht unterschrieben, sondern sich nur ein von dem Hausmeister unterschriebenes Exemplar aushändigen lassen.
Über die Rückzahlung der Kaution hätte man kein Wort verloren.

Was kann nun passieren?

Könnte der Vermieter alle Mängel einfach so beseitigen lassen und das von der Kaution abziehen, oder muss vorher Kontakt zum Mieter aufgenommen werden um die offenen Punkte zu klären?

Könnte der Vermieter einfach jeden Handwerker nehmen, egal wie teuer er ist und in welchem Zustand der Rest der Wohunung ist?

Vielen Dank für eure Meinungen!!!!
Liebe Grüße
Orph
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2007, 18:42
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AW: Übergabe - Mängelliste

Da eine Mängelliste erstellt wurde, weiß der Mieter ja um was es sich handelt und kann das erst selbst beheben. Erst wenn er das verweigert, kann der VM das selbst ausführen lassen und dem Mieter in Rechnung stellen.
Hier würde ich doch selbst die Dinge in die Hand nehmen und streichen, bzw. das Loch zugipsen.
Das Problem ist, wenn der Mieter behauptet das Loch stamme nicht von ihm, so muss er das beweisen können.
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