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Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 14:49
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Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

Hallo.

Stellt euch vor:

Eine Ex-Vermieterin hat jemandem vor 2 Wochen die Nebenkostenabrechnung seiner alten Wohnung für 2011 geschickt.

Die Nebenkostenabrechnung wurde durch den noch einbehaltenen Rest der Kaution der alten Wohnung abgerechnet.

Nun hat Sie zwei Positionen zusätzlich abgezogen (Reparaturen nach dem Auszug) die nicht besprochen wurden und auch nicht im Wohnungsübergabeprotokoll stehen.

Der Ex-Mieter denkt, dass er rechtlich auf der sicheren Seite sei. Es handelt sich um einen Betrag von unter 100€ und über 50€.

Auf zwei schriftliche Schreiben per Post hat die Ex-Vermieterin bisher nicht reagiert.

Lohnt es sich für den Mieter zum Anwalt zu gehen?
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Alt 10.01.2012, 15:05
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 15:08
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AW: Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

Okay, ist geschehen. Sorry. Ich hoffe es ist nun so okay.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 15:16
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AW: Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

Ja, der Mieter ist rechtlich auf der sicheren Seite! Die V hätte ihm den Mangel zumindest (innerhalb von 6 Monaten) anzeigen müssen und ihm Gelegenheit geben müssen Stellung zu nehmen bzw. ihn selbst zu beseitigen. Abgesehen davon, dass ein Abnahmeprotokoll deklaratorische Wirkung hat.
Ob sich (bei der Summe) die Einschaltung eines Anwaltes lohnt, muss der Mieter für sich selbst entscheiden. (Ärger + Prozessrisiko)
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 15:19
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AW: Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

Vielen Dank für die Info.

Der Ärger ist nicht das Problem. Kann man etwas zum Prozessrisiko sagen?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 15:25
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AW: Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von nicestar Beitrag anzeigen
Kann man etwas zum Prozessrisiko sagen?
Im Klagefall kommt es zu Anwalts- und Gerichtskosten. Diese übersteigen schnell den genannten Betrag!
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  #7 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 15:32
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AW: Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

Kann es denn helfen im Voraus mit einem Anwalt "Druck" zu machen durch Mahnschreiben etc. ohne direkt zu klagen?

Hätte die Vermieterin, wenn Sie vor Gericht ginge, nicht selbst auch Kosten zu tragen?

Sorry für die ganzen Fragen ;-) Muss ja auch nur antworten wer mag ;-)
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  #8 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 16:45
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AW: Uberechtigter Abzug bei Kautionsrückzahlung nach Nebenkostenabrechnung

... was kein Problem für die Seite wäre, die den Prozess gewinnt.
Vermutlich wird ein erstinstanzlicher Richter aber einen Vergleich vorschlagen (der eine Berufung ausschließt), und dann werden die Kosten meist geteilt.

Folgendes Vorgehen wäre kostengünstig für den Mieter:
- eine Forderung über den Differenzbetrag schreiben ("unberechtigt zurückgehalten" oder "entgegen dem Abnahmeprotokoll"), schriftlich mit Fristsetzung und Zustellung.
- nach Ablauf der Frist eine Mahnung schreiben (schriftlich, Fristsetzung, Zustellung) und darin darauf hinweisen, dass Forderungen, die im Abnahmeprotokoll nicht vermerkt waren, unberechtigt sind, und Hinweis auf Anwalt (Kostenabwälzung) und Mahnbescheid (kostenpflichtig).

Mit diesem Schreiben würde der Vermieter in Verzug gesetzt und die weiteren Kosten (und Zinsen) können dem Vermieter angelastet werden (Verzugskosten).

- nach Ablauf dieser Frist könnte ein Anwalt hinzugezogen werden oder ohne Anwalt ein Mahnbescheid erstellt werden. Damit entstünden dem Mieter Kosten, die er vom Vermieter zurückerhalten möchte, d.h. wenn der Vermieter sich weiter stur stellte ginge es vor Gericht (s.o.).
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 17:58
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Zitat:
Zitat von nicestar Beitrag anzeigen
Kann es denn helfen im Voraus mit einem Anwalt "Druck" zu machen durch Mahnschreiben etc. ohne direkt zu klagen?

Hätte die Vermieterin, wenn Sie vor Gericht ginge, nicht selbst auch Kosten zu tragen?
Meine Idee war es, dass der fiktive Mieter erstmal selbst Druck macht bis zum Verzug und dann ggf. den Druck mit Anwalt erhöht. (Anwalts)kosten vor dem Verzug müsste der fiktive Mieter selbst zahlen, so wären es nur die Einschreibekosten (!! mit Rückschein !!).

Der fiktive Vermieter müsste in diesem Beispiel gar nicht von sich aus vor Gericht gehen: Er hätte schon das Geld das er wollte!
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