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Trotz Auflösungsvertrag kein Auszug des Mieters, Was nun?

Dies ist eine Diskussion zu Trotz Auflösungsvertrag kein Auszug des Mieters, Was nun? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2010, 21:23
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Trotz Auflösungsvertrag kein Auszug des Mieters, Was nun?

Hallo



Nehmen wir mal an, man hat sein Haus an eine Frau mit Sohn vermietet.
Die Frau stirbt, und man unterschreibt eine Auflösungsvertrag der vom der Mieterseite verfasst wurde.
In dem unter anderm steht das der Sohn bis 30. Oktober auszieht und die Miete evtl. niedriger ausfällt.
Die Miete wird bis zum 30. Okt voll vom Amt bezahlt!
Der Vermieter will das Haus aber eigendlich verkaufen.
Nun wurde mitgeteilt das der Mieter keine andere passende Wohnung findet!
Dies wurde vom Vermieter so erstmal zu Kenntnis genommen.
Im Auflösungsvertrag stand aber noch, das die volle bisherige Miete nicht garantiert werden kann!
Da das Haus für eine Person zu groß wäre, die neue Miete wäre ungefähr die hälfte.
Es wurde dem Vermieter klar mitgeteilt, das der Mieter es auf eine Räumungsklage ankommen lassen würde.
Bei dieser Person handelt es sich um einen nicht gerade angenehmen Zeitgenossen, weswegen er wahrscheinlich auch keine andere Wohnung findet.

1. Frage
Muss jetzt eine Kündigung vom Vermieter aus kommen?
-Weil der Mietvertrag ja sonst stillschweigend weiterläuft,oder?

2. Frage
Muss die Kündigung(frist 3 Monate) vom Vermieter sofort folgen oder kann diese auch 1-2 Monate später erfolgen?

3. Frage
Was würde eine Räumungsklage in diesem Fall kosten?
-Da der Mieter ja vor hätte weiter etwas Miete zu zahlen, wird das wahrscheinlich anders gehandhabt.
(Und der Vermieter ja dummerweise in dem Auflösungsvertrag damit einverstanden war.)

Vermieter muss über kurz oder lang das Haus verkaufen!

Der Vermieter hat das Haus geerbt, und kennt sich mit der Vermieterei überhaupt nicht aus!
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 12:06
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AW: Trotz Auflösungsvertrag kein Auszug des Mieters, Was nun?

Bei Auflösungsvertrag bedarf es keiner Kündigung mehr. Hier sollte sofort Räumungsklage erhoben werden. Kosten sagt Anwalt der auch unbedingt involviert werden sollte.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 14:36
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AW: Trotz Auflösungsvertrag kein Auszug des Mieters, Was nun?

Wie sieht es bzgl. "Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses" aus? Kommt § 545 BGB (Link) hier zum Tragen (Widerspruch des Vermieters innerhalb von 14 Tagen erforderlich) oder, wegen des Auflösungsvertrages, nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2010, 21:14
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AW: Trotz Auflösungsvertrag kein Auszug des Mieters, Was nun?

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Wie sieht es bzgl. "Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses" aus? Kommt § 545 BGB (Link) hier zum Tragen (Widerspruch des Vermieters innerhalb von 14 Tagen erforderlich) oder, wegen des Auflösungsvertrages, nicht?
Ja, das würde mich auch interessieren!


Es handelt sich ja nicht um eine Kündigung sondern um einen Auflösungsvertrag, und weiss nicht ob es da eine unterschied gibt?

Widerspruch wäre in diesem Fall jetzt sowieso zu spät.
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