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Tritt Nachmieter immer in bestehenden Mietvertrag ein?

Dies ist eine Diskussion zu Tritt Nachmieter immer in bestehenden Mietvertrag ein? innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Spezi-3

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 18:05
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Tritt Nachmieter immer in bestehenden Mietvertrag ein?

Folgender Fall:

Mieter A hat fristgerecht gekündigt und darf durch mündliche und schriftliche Absprache mit dem Vermieter einen Nachmieter B suchen/stellen. Der Vermieter möchte jedoch eine höhere Miete ab dem Zeitpunkt, wo der Nachmieter B die Wohnung bezieht.

Darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen, also einen neuen Vertrag aufsetzen oder ist es nicht so, dass der Nachmieter B erstmal in den bestehenden Vertrag von A eintritt?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 18:10
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AW: Tritt Nachmieter immer in bestehenden Mietvertrag ein?

Zitat:
Darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen, also einen neuen Vertrag aufsetzen
Ja, er alte Mieter will doch seinen Vertrag beenden.

Zitat:
ist es nicht so, dass der Nachmieter B erstmal in den bestehenden Vertrag von A eintritt?
NEIN, dann müßte der Mieter A ja seinen Vertrag fortsetzen und an B untervermieten.
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Mit Gruß Spezi-3
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird.

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 09:51
V.I.P.
 
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AW: Tritt Nachmieter immer in bestehenden Mietvertrag ein?

Üblicherweise schließt der Nachmieter einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen ab. Der Fall, das der Nachmieter in den bestehenden Vertrag eintritt, ist ein Ausnahmefall, der der Zustimmung des Vermieters bedarf. Einen Rechtsanspruch auf Fortführung der alten Konditionen hat der Nachmieter nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 11:36
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AW: Tritt Nachmieter immer in bestehenden Mietvertrag ein?

Zitat:
Darf der Vermieter eine höhere Miete verlangen, also einen neuen Vertrag aufsetzen oder ist es nicht so, dass der Nachmieter B erstmal in den bestehenden Vertrag von A eintritt?
Die Frage hängt möglicherweise von einer mietvertraglichen Vereinbarung ab, die z.B. nur den Eintritt in das bestehende Mietverhältnis zulässt. Möglich vielleicht bei einem Zeitmietvertrag, der sonst durch einen neuen Mietvertrag u.U. über den vom Vermieter geplanten Zeitrahmen hinaus gehen könnte oder der Mieter eben keinen neuen Mietvertrag haben möchte.

Entscheidend ist aber, was der Vermieter mit dem "Ersatzmieter" vereinbart.
Der Eintritt oder ein neuer Vertrag ist vom Vermieter abhängig.
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konditionen, mietvertrag, nachmieter

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