Dies ist eine Diskussion zu Terrassenberechnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Terrassenberechnung Mal angenommen ein Mieter X hat im Mietvertrag eine Wohnfläche von 35m² zu stehen. Beim nachmessen hat der Mieter X festgestellt das es nur 26m² sind ohne die Terrasse. Die Wohnung des Mieters ist Souterrain, und die Terrasse ist daher zur Wohnung abfallend. Nach links Sichtschutz durch Nebengebäude,nach vorn kein Sichtschutz, nach oben hin offen, nach rechts ein Durchgang zum Waschraum, der auch von anderen Mietern benutzt wird. Wie ist die Terrasse zu berechnen wenn diese nicht alleine vom Mieter X genutzt wird? |
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| AW: Terrassenberechnung Eine Terrasse wird gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu 25% in die Berechnung der Wohnfläche einbezogen. Sollte die Terrasse sich in einer besonders schlechten Lage befinden, dann ist sogar nur eine Berechnungsgrundlage von weniger als 25% vorgesehen. Allerdings können gut ausgestattete Terrassen unter Umständen sogar bis zu 50% angerechnet werden.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Terrassenberechnung Das weis der Mieter. Doch wird die auch berechnet wenn er nicht der alleinige Nutzer ist? Und wie wird die Terrasse berechnet, nur der feste Ebeneboden, Treppen, bepflanzte Hänge? |
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| AW: Terrassenberechnung Es wird das betrechnet, was er auch für sich nutzen kann: z.B. Platz für Tisch und Stühle etc. Unbesehen ist da schwer was zu beurteilen.
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