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terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betreten?

Dies ist eine Diskussion zu terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betreten? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 12:45
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terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betreten?

Der Mieter hat eine Wohnung + einen dazugehörigen Terassenbereich + Garten gemietet.
Hat der Terassenbereich und der Garten die gleiche Wertigkeit wie die Wohnräume bezüglich des Betretens durch den Vermieter???

Hat die Verwandschaft das Recht den Garten ohne Absprache zu betreten und dort ungewünschte Gartenarbeit zu vollrichten oder das Obst zu ernten???

Wasser aus der Regentonne zu holen um den nicht gemieteten Vorgaten zu bewässern???

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 12:53
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AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre

Ich habe schon andere Forenbeiträge zum Thema gelesen - jedoch ist in diesem Fall der Mieter nicht froh wenn Gartenarbeiten gemacht wird da er sich selbst mehr als Ausreichend um den Garten kümmert und es um den Schwager des Vermieters geht der nicht einsieht das es nicht der seinige Garten ist!
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 12:56
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AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betreten?

Das ist Hasufriedensbruch!
§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zum befriedeten Besitztum gehören auch weitab vom Hause liegende Grundstücke. Entscheidend ist nur, dass diese eingehegt, also in einen Schutzbereich einbezogen sind.

Beispiele:
Hofraum, eingefriedete Äcker und Wiesen, Weiden und Schonungen, durch Ketten gesicherte Privatparkplätze; auf Feldgrundstücken sind zusammenhängende Schutzwehren nötig.

Gegenbeispiele:
Nur kurzfristig durch Flatterband, sonst dem Gemeingebrauch unterliegende, nicht eingezäunte Grundstücke; bewegliche Sachen wie z.B. Kraftfahrzeuge


Ob Verwandschaft oder nicht, ohne Erlaubnis ist jeder Zugang rechwidrig. Das Obst zu enrten macht Schadesersatzpflichtig, die Gartenarbeiten natürlich auch.

Hat der Eigentümer eine Wohnung vermietet bzw. sein Grundstück verpachtet, steht das Hausrecht nicht mehr ihm, sondern dem Mieter bzw. dem Pächter zu, so dass er sich nicht ohne Einverständnis des berechtigten Zugangs zu der Wohnung bzw. dem Hausgrundstück verschaffen darf.

Ein Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2008, 12:59
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AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre

Zitat:
Zitat von demolay13101307
Das ist Hasufriedensbruch!
§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zum befriedeten Besitztum gehören auch weitab vom Hause liegende Grundstücke. Entscheidend ist nur, dass diese eingehegt, also in einen Schutzbereich einbezogen sind.

Beispiele:
Hofraum, eingefriedete Äcker und Wiesen, Weiden und Schonungen, durch Ketten gesicherte Privatparkplätze; auf Feldgrundstücken sind zusammenhängende Schutzwehren nötig.

Gegenbeispiele:
Nur kurzfristig durch Flatterband, sonst dem Gemeingebrauch unterliegende, nicht eingezäunte Grundstücke; bewegliche Sachen wie z.B. Kraftfahrzeuge


Ob Verwandschaft oder nicht, ohne Erlaubnis ist jeder Zugang rechwidrig. Das Obst zu enrten macht Schadesersatzpflichtig, die Gartenarbeiten natürlich auch (nur wer beklagt sich, wenn andere die eigenen Arbeiten übernehmen?)


nahtlos zustimmend !!!!!!!!!

Lg.
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Die Beispiele sind nicht von mir, aber sie sind so gut, dass ich sie reinkopiert habe!
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Alt 27.02.2008, 13:55
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AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre

Zitat:
Zitat von demolay13101307
Die Beispiele sind nicht von mir, aber sie sind so gut, dass ich sie reinkopiert habe!



...war klar, wer Grundstück zur See hat, benötigt statt einer Einfriedung eher einen Wellenbrecher
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Alt 27.02.2008, 14:01
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Hilfe ich bekomm kaum noch Luft
Wenn dem mal so wäre, ne die See ist leider noch ein ganzes Stück entfernt. Außerdem Ebbe-Flut ist nicht gerade das, was ich unter einem Pool im Haus verstehe...
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