Dies ist eine Diskussion zu terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betreten? innerhalb des Forums Mietrecht
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| terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betreten? Hat der Terassenbereich und der Garten die gleiche Wertigkeit wie die Wohnräume bezüglich des Betretens durch den Vermieter??? Hat die Verwandschaft das Recht den Garten ohne Absprache zu betreten und dort ungewünschte Gartenarbeit zu vollrichten oder das Obst zu ernten??? Wasser aus der Regentonne zu holen um den nicht gemieteten Vorgaten zu bewässern??? Vielen Dank für hilfreiche Antworten Grüße |
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| AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre Ich habe schon andere Forenbeiträge zum Thema gelesen - jedoch ist in diesem Fall der Mieter nicht froh wenn Gartenarbeiten gemacht wird da er sich selbst mehr als Ausreichend um den Garten kümmert und es um den Schwager des Vermieters geht der nicht einsieht das es nicht der seinige Garten ist! |
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| AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betreten? Das ist Hasufriedensbruch! § 123 Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Zum befriedeten Besitztum gehören auch weitab vom Hause liegende Grundstücke. Entscheidend ist nur, dass diese eingehegt, also in einen Schutzbereich einbezogen sind. Beispiele: Hofraum, eingefriedete Äcker und Wiesen, Weiden und Schonungen, durch Ketten gesicherte Privatparkplätze; auf Feldgrundstücken sind zusammenhängende Schutzwehren nötig. Gegenbeispiele: Nur kurzfristig durch Flatterband, sonst dem Gemeingebrauch unterliegende, nicht eingezäunte Grundstücke; bewegliche Sachen wie z.B. Kraftfahrzeuge Ob Verwandschaft oder nicht, ohne Erlaubnis ist jeder Zugang rechwidrig. Das Obst zu enrten macht Schadesersatzpflichtig, die Gartenarbeiten natürlich auch. Hat der Eigentümer eine Wohnung vermietet bzw. sein Grundstück verpachtet, steht das Hausrecht nicht mehr ihm, sondern dem Mieter bzw. dem Pächter zu, so dass er sich nicht ohne Einverständnis des berechtigten Zugangs zu der Wohnung bzw. dem Hausgrundstück verschaffen darf. Ein Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag verfolgt
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| AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre Zitat:
nahtlos zustimmend !!!!!!!!! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre Die Beispiele sind nicht von mir, aber sie sind so gut, dass ich sie reinkopiert habe!
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| AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre Zitat:
...war klar, wer Grundstück zur See hat, benötigt statt einer Einfriedung eher einen Wellenbrecher
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: terassenbereich + garten - darf der vermieter ohne absprache das grundstück betre Hilfe ich bekomm kaum noch Luft Wenn dem mal so wäre, ne die See ist leider noch ein ganzes Stück entfernt. Außerdem Ebbe-Flut ist nicht gerade das, was ich unter einem Pool im Haus verstehe...
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