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Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Dies ist eine Diskussion zu Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 21:33
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Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Hallo!

Folgende Sache:

Mieter A zieht nach 3,5 Jahren aus seiner Mietwohnung aus. Als er vor 3,5 Jahren eingezogen ist, hat er in 2 Zimmern den völlig heruntergekommenen Teppichboden entfernt und auf eigene Rechnung neuen gekauft. Der Teppich wurde direkt auf das darunterliegende Lenolium (hoffe es ist richtig geschrieben) gelegt.

Frage:

Muss der Teppich herausgemacht und die Wohnung besenrein übergeben werden? Oder kann der Teppich frisch gesaugt in der Wohnung verbleiben?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 21:44
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Wurde der Teppich vom Vormieter oder vom Vermieter übernommen ?
(Linoleum)
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2008, 22:42
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Vormieter gab es keinen, Mieter A ist der erste.

Der Teppich der drin war, als Mieter A einzog, war vom Vermieter. Der jetzt drin ist, ist vom Mieter A.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 11:30
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Zitat:
Zitat von Flushracer
Oder kann der Teppich frisch gesaugt in der Wohnung verbleiben?
So ist es! Der Staubsauger ersetzt in diesem Fall den Besen!
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  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 15:26
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

alles klar, vielen dank.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 15:37
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Da wurde leider was vergessen: Auf Aufforderung vom Vermieter muss der Mieter den Teppich rausnehmen. Ist auch sein Eigentum. Oder der Teppich verbleibt mit Einverständnis des VM in der Wohnung. Wurde hier überhaupt mal der Vermieter gefragt?
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  #7 (permalink)  
Alt 18.09.2008, 16:05
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Zitat:
Zitat von vico
Da wurde leider was vergessen: Auf Aufforderung vom Vermieter muss der Mieter den Teppich rausnehmen. Ist auch sein Eigentum.
Wie soll das begründet werden? Ein alter T wurde durch einen neuen ersetzt!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.09.2008, 08:43
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

schielu schrieb:

"Wie soll das begründet werden? Ein alter T wurde durch einen neuen ersetzt!"

Nur wenn der VM eine Teppichlegung vom Mieter verlangt hätte, wäre das so o.k.
Ob der alte tatsächlich so unbrauchbar war oder ob er lediglich dem Mieter nicht gefallen hat, steht hier nicht fest.
Legen eines Teppichs ist immer Vermietersache. Legt ihn der Mieter auf eigene Kosten, so kann der VM bei Auszug auch die Entfernung des Teppichs verlangen. In den meisten Fällen wollen Mieter vom VM auch noch Geld für einen zurückgelassenen Teppich haben. Das muss ein VM nicht akzeptieren.
Der Mieter gibt an der erste Mieter gewesen zu sein. Mir erschließt sich momentan nicht warum der Teppich dann so abgenutzt gewesen sein soll.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.09.2008, 11:02
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Die Rechtssprechung sagt:
Ein ohne Einwilligung des Vermieters verlegter Teppichboden ist bei Mietende stets zu entfernen. Dies gilt auch dann, wenn der Teppichboden vom Vormieter verlegt und vom Mieter gegen eine Abstandszahlung übernommen worden ist (LG Berlin, GE 1988, 629). Dabei muss der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
Wen ich die Frage richtig verstanden habe, hat der Mieter eine vom Vermieter vorher bewohnte Wohnung mit teilweise verschlissenem Teppichboden übernommen und den Teil ersetzt. Wie soll da der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden? Ein Beharren darauf wäre mehr als unbillig (grober Unfug)! Insbesondere dann, wenn er nicht auch verschlissen ist!
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  #10 (permalink)  
Alt 19.09.2008, 13:31
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AW: Teppichboden bei Auszug entfernen? Besenrein übergeben?

Ihr bbraucht Euch nicht zu zanken. Das Problem ist, dass hier Infos fehlen.
Wir sind einer Meinung, dass lose auf Linoleum verlegter Teppichboden nicht zum Gebäude zählt?
Also ist das Hausrat. Wenn der Mieter A den Mieter B nie kennengelernt hat, dann ist der Vermieter Eigentümer des verschlissenen Bodens gewesen.
Wenn Mieter B den damals oder später verschlissenen Boden auswechselt, dann hat dieser bei Vertragsende in der Wohnung zu verbleiben, ohne dass der Vermieter dafür was zahlt.
Also wird gesaugt und nicht gekehrt. Gruss Mac
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