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Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Dies ist eine Diskussion zu Teilweise Stromausfall in Mietwohnung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:59
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Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Hallo Forum!

Habe folgenden fiktiven Fall:
Mieter M hat schon länger massive Probleme mit Vermieter V.
Auszug ist zum 01.05.geplant. Rechtsstreit ist anhängig.

Freitag mittag ist in 2 Zimmern der Strom ausgefallen. Alle Sicherungen die sich in der Wohnung befinden sind eingeschaltet. Der Sicherungskasten mit Zähler im Keller ist seit ca 2 Wochen abgeschlossen, also für M nicht mehr zugänglich.
Mail an V wurde versendet. V wohnt im selben Haus, da aber zwischen den Parteien kein persönlicher Kontakt mehr möglich ist seit die gespannte Situation herrscht, wurde diese Art der Information gewählt. Es kam auch Antwort von V er würde sich umgehend kümmern.
Samstag morgen funktionieren nur noch 3 Steckdosen in der ganzen Wohnung. Da in der Wohnung noch mit Strom zugeheizt werden muss, da Heizung auch schon seit Monaten defekt, nochmals Mail an V.
Keine Reaktion, Versuche per Telefon scheitern, es wird weggedrückt und ausgeschaltet.
Frau von V ist zuhause es wird gebeten sich nun umgehend darum zu kümmern. Angeblich hätte V den Schlüssel zu dem Stromkasten einstecken, man wird abgewiesen.
Mehrmalige Versuche doch noch telefonisch V zu erreichen scheitern.
Ein nochmaliges Aufsuchen der Frau des V wird wieder abgewiegelt, M soll mit V in Verbindung treten. M kontaktiert hierauf die Polizei um mit deren Hilfe Zugang zum Stromkasten zu bekommen. Beamte können leider nicht weiter helfen.

V ist inzwischen von der Polizei informiert worden und schickt an M Mail er würde wenn es seine Möglichkeiten zulassen sich weiter des Problemes annehmen. V gibt an das es sich um einen Fehler in der Zuleitung handeln würde. Kann eigentlich nicht sein, da alle anderen Parteien im Haus Strom haben.

Ist V nicht verpflichtet umgehend für Abhilfe zu sorgen auch wenn Wochenende ist?
Wenn es sich um die sogenannte Zuleitung handelt wäre in dem Falle der örtliche Netzbetreiber zuständig und da gibt es doch auch so etwas wie Notdienst.
Wieviel Wartezeit bis zur Reparatur muss M hinnehmen?

Ich danke schon mal für zahlreiche Antworten.
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Alt 04.02.2012, 19:32
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AW: Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Vorab:
Der fiktive Mieter sollte von der unsicheren Kommunikation per Mail zu sicherer Zustellung übergehen: persönliche Zustellung (auch in den Briefkasten) mit Zeugen, Einschreiben mit Rückschein(!) oder Bote (Gerichtsvollzieher).

Da stehen nämlich mehrere berechtigte Mängelbeschwerden des Mieters im Raum, mindestens Heizung und Strom, über die einerseits per Zustellung(!) Meldung und Beseitigungsforderung erfolgen muss, für die dann aber auch Mietminderung und ggf. Schadensersatz verlangt werden können.

Bei einem - wie beispielhaft beschrieben - bockbeinigen Vermieter dürfte fachmännische Hilfe angebracht sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 20:24
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AW: Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Mietminderung wegen Mängel insbesondere Heizung läuft schon länger über Anwalt. Diese Schreiben werden auch an V zugestellt.

In obigem Fall wurde ja auch die Frau des V persönlich informiert.

Es geht nun um die Frist inn der V sich umdie Problematik kümmern muss, denn es ist M nicht mehr möglich zu kochen, waschen, geschweige denn seinen Büroarbeiten (selbstständig) nachzukommen. zum Glück funktioniert noch die Steckdose für den Kühl-Gefrierschrank. Ansonsten wäre da wohl auch Schadenersatz fällig, da voll mit Lebensmittel.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 23:19
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AW: Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Um den fiktiven Fall habe ich mich gerne gekümmert, um den reellen Fall sollte sich der Anwalt kümmern.

Viel Erfolg!
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 23:34
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AW: Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Ein Fall für eine Einstweilige Verfügung im zuständigen Amtsgericht.

Falls der Anwalt gerade nicht so ganz Zeit hat (und falls bis dahin nicht der Strom wieder da ist) : Notfalls sofort am Montagmorgen auch allein zur Rechtsantragsstelle des AG gehen und den Sachverhalt vortragen. Alle Unterlagen gleich mitbringen (eMails ausdrucken). Ziel der EV ist sofortiger Zugang zum Stromzähler im Keller bzw. sofortige Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes.

Jedenfalls sofort dem V gegenüber (mündlich und SCHRIFTLICH !!! NACHWEISBAR AM BESTEN PERSÖNLICH ZUSTELLEN !!! [wie 772 schon sagte]) eine Strafanzeige wegen Nötigung und Sachbeschädigung (z.B. Lebensmittel im ausgefallenen Gefrierschrank im Esszimmer sind doch leider verdorben, nicht wahr ?!) in den Raum stellen. Eine Schadenersatzklage wegen Beeinträchtigungen / Beschädigungen / Verdienstausfalles androhen. Mietminderung (ca. 40 %) selbstverständlich sowieso.

Denn V ist zur unverzüglichen Mangelbeseitigung verpflichtet -- bei so wichtigen Dingen wie Strom, der ANGEBLICH ohne sein Verschulden ausfällt, sogar sonntags notfalls per Notdienst -- die hohen Kosten sind dann sein Pech.
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Alt 06.02.2012, 18:55
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AW: Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Kann sich eigentlich ein Vermieter strafbar machen in dem er bewusst seinen Mieter tagelang ohne Strom lässt?

Wenn er weder den Netzbetreiber informiert bzw einen Elektriker anfordert um die Sache zu beheben?
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Alt 06.02.2012, 19:54
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AW: Teilweise Stromausfall in Mietwohnung

Doch, das kann strafbar sein, lässt sich nur nicht pauschal vorab so festlegen.
Wenn z.B. der Mieter die Lebensmittel aus dem Gefrierschrank zwangsläufig entsorgen muss, die notwendige elektrische Beheizung der Wohnung winters damit zwangsläufig ausfällt oder schlichtweg kein Licht mehr da ist -- gerade zur Winterzeit --, um sich in der Wohnung überhaupt bewegen zu können, dann kann das unterlassende Verhalten des V durchaus als Sachbeschädigung, Nötigung oder fahrlässige bzw. u.U. sogar bedingt vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden. Diese Wertung nimmt dann in aller Ruhe im warmen Büro die Amts- / Staatsanwaltschaft vor, nachem ihr alle Fakten inklusive Aussagen der Beteiligten von der ermittelnden Polizei auf den Tisch gelegt wurden.

Aber zwecks Bewegungsmotivation androhen oder auch anzeigen kann man in so einem Fall schon guten Gewissens, wenn der V offenkundig den Mieter auf diese Weise grob "ärgern" will.
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