Dies ist eine Diskussion zu Teilmietvertrag und Kündigung wg. Eigenbedarfs innerhalb des Forums Mietrecht
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| Teilmietvertrag und Kündigung wg. Eigenbedarfs ich besitze eine Eigentumswohung und habe einen Teil dieser (unter-) vermietet, da ich beruflich viel unterwegs bin. Nun möchte ich allerdings die gesamte Wohnung für mich nutzen, da es zwischen mir und der Mieterin immer wieder zu Streitigkeiten kommt, die ein Zusammenleben in dieser Form nicht mehr möglich machen. Der Teilmietvertrag beruft sich auf die gesetzlichen Kündigungsfristen. Da sie erst ein Jahr in der Wohnung wohnt, beläuft sich diese auf drei Monate. Der ihr zur Verfügung stehende Raum ist unmöbliert gemietet, die Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer und Küche möbliert. Habe ich etwas besonderes zu beachten? Muss ich die Kündigung wegen Eigenbedarfs extra begründen? Vielen Dank in Voraus für die Hilfe. LG Jo |
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