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Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben.

Dies ist eine Diskussion zu Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben. innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 13:53
Boardneuling
 
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Angry Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben.

Glückauf,

mich beschäftigt folgender Fall:

M hat zum 01.01.2010 von V eine Wohnung gemietet und zieht aus dieser zum 30.11.2010 wieder aus. Im Oktober 2011 erhält M von V fristgerecht eine (ungenaue) Nebenkostenabrechnung für 2010. Die Nachforderung i.H.v. 90€ wird mit der Kaution (600€) verrechnet, sodass M 510€ auf sein Konto überwiesen bekommt. Nun reklamiert M die Nebenkostenabrechnung wegen kleinerer Ungenauigkeiten und bittet V um eine neue, berichtigte Abrechnung, da er mit einer Erstattung rechnet. Der verärgerte Vermieter V sagt einem anderen Mieter X nun: "Ich hätte ja nicht gedacht, dass M so ein Pedant ist, und von mir eine genaue Abrechnung haben will. Dann soll er die auch bekommen, und wird schon sehn, was er davon hat. Ich habe ihm nämlich weniger Nachzahlen lassen, als er eigentlich müsste."

Jetzt meine Frage: Hat V noch einen Anspruch auf Zahlung eines Höheren Nebenkostenbetrages? M.E. ist die geringere Abrechung entweder ein Schuldenerlass (§ 397 BGB) oder eine Schenkung (§ 516 BGB). Auf einen Irrtum bei der Abrechnung kann sich V ja nicht mehr berufen, da er zugegeben hat, aus Verärgerung nun mehr zu verlangen.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 14:40
V.I.P.
 
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AW: Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben.

Vor Allem hat der Mieter ein Recht auf eine korrekte Abrechnung. Noch sehe ich nicht, dass hier eine Schenkung oder ähnliches abgehandelt werden sollte.

M sollte sich auf sein Recht zur Belegeinsicht berufen und mit dem Vermieter einen Termin vereinbaren oder die Belege durch eine dritte Person prüfen zu lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 15:10
Boardneuling
 
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AW: Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben.

Klar, das steht ja auch nicht zur Debatte Aber angenommen, die Nebenkostenabrechnung ist nicht korrekt, sondern zugunsten des M wurde eine geringere Nachzahlung verlangt, und die korrekte Abrechnung ergibt eine höhere Nachforderung. Muss M dann bezahlen?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 15:14
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AW: Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben.

Wenn die Abrechnungsfrist noch nicht verstrichen ist, dann kann der Vermieter korrigieren.
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  #5 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 15:23
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AW: Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben.

Wenn er sich verrechnet oder sonstwie geirrt hat, dann hab ich da auch keine Bedenken. Aber wenn er sagt, ich erlasse dir den Rest, und später sagt, zahl doch lieber mehr, dann erscheint mir das zumindest fragwürdig. Irgendwelche Rechtsprechung gibts zu dem Thema wohl noch nicht, oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 16:03
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AW: Teilerlass der Nebenkostennachzahlung, dann möchte Vermieter plötzlich doch wieder alles haben.

Zitat:
Zitat von Timo1904 Beitrag anzeigen
Jetzt meine Frage: Hat V noch einen Anspruch auf Zahlung eines Höheren Nebenkostenbetrages?
Ja, hat er!
Zitat:
M.E. ist die geringere Abrechung entweder ein Schuldenerlass (§ 397 BGB) oder eine Schenkung (§ 516 BGB).
Falsch! Hier wird ein Irrtum korrigiert!
Zitat:
Auf einen Irrtum bei der Abrechnung kann sich V ja nicht mehr berufen, da er zugegeben hat, aus Verärgerung nun mehr zu verlangen.
Doch, kann er! Der Mieter bestand ja auf Korrektur!
__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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betriebskostenabrechnung, erlassvertrag, irrtum, nebekosten, schenkung

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