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Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Dies ist eine Diskussion zu Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 27.01.2012, 14:32
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Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter

Angenommen ein Unternehmen (eine GmbH) mietet 3 Wohnungen in einem Wohngebäude, um diese anschließend tageweise gegen Entgelt an ihre Mitarbeiter unterzuvermieten. Die Nutzung für die Mitarbeiter ist privat und nicht etwa im Rahmen von einer Dienstreise zu verstehen. Zusätzlicher Service, wie z.B. Raumreinigung, Verpflegung usw. findet nicht statt. Es handelt sich hierbei um die reine, tageweise Vermietung von möbilierten Wohnungen.

Die Vermietung durch das Unternehmen zielt auf eine zusätzliche, eher unbeachtliche, Einnahmequelle ab. Das Kerngeschäft der GmbH befindet sich in einem völlig anderem Themenbereich.

Was müsste das Unternehmen mietrechtlich (ggfs. beherbergungsrechtlich) beachten? Welche Gesetze sind hier einschlägig?

Geändert von Fred88 (27.01.2012 um 16:27 Uhr).
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Stichworte
kurzfristige beherbergung, mietrecht, tageweise vermietung

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