
27.01.2012, 14:32
|
| Boardneuling | | Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 5
| |
| Tageweise Untervermietung von Wohnungen an Mitarbeiter Angenommen ein Unternehmen (eine GmbH) mietet 3 Wohnungen in einem Wohngebäude, um diese anschließend tageweise gegen Entgelt an ihre Mitarbeiter unterzuvermieten. Die Nutzung für die Mitarbeiter ist privat und nicht etwa im Rahmen von einer Dienstreise zu verstehen. Zusätzlicher Service, wie z.B. Raumreinigung, Verpflegung usw. findet nicht statt. Es handelt sich hierbei um die reine, tageweise Vermietung von möbilierten Wohnungen.
Die Vermietung durch das Unternehmen zielt auf eine zusätzliche, eher unbeachtliche, Einnahmequelle ab. Das Kerngeschäft der GmbH befindet sich in einem völlig anderem Themenbereich.
Was müsste das Unternehmen mietrechtlich (ggfs. beherbergungsrechtlich) beachten? Welche Gesetze sind hier einschlägig?
Geändert von Fred88 (27.01.2012 um 16:27 Uhr).
|