Dies ist eine Diskussion zu Strom abmelden trotz Mietvertrag ? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Strom abmelden trotz Mietvertrag ? aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist noch. Kann M seinen Strom- und Gasanschluß bereits kündigen und somit die Grundgebühren hierfür sparen (die dann ja wieder der Vermieter V zu tragen hat) oder ist das erst mit Ablauf des Mietvertrages möglich ? |
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Zitat:
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Der Gedanke war, daß sich M vielleicht mit Unterzeichnung des Mietvertrages rechtlich verpflichtet hat (also grundsätzlich, nicht weil es im Vetrag steht), während der Mietvertrags- laufzeit die Miete (sprich die Grundgebühr) für Zählereinrichtungen zu tragen, damit es nicht der Vermieter tun muß. Aber es ist dann wohl eher so, daß M den Stromvetrag unabhängig kündigen kann und V dann selbst sehen muß, ob er die Grundgebühr zahlt oder den Zähler abmontieren lässt ? |
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? wenn die Zählereinrichtung abgeschaltet wird, fallen m.W. auch keine Grundgebühren weiter an. Grundsätzlich vermag ich aus einem Mietvertrag auch nicht auf eine Verpflichtung des Mieters schließen mit einem Energielieferanten Verträge einzugehen bzw. Zählereinrichtungen vorhalten zu müssen
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Zitat:
Der Zähler gehört dem Versorger. Wenn ein Zähler im Haus hängt, so wird Miete dafür fällig, die entweder der Stromkunde (Mieter) oder - wenn kein Mieter (mehr) vorhanden, der Vermieter tragen muß. Diese Miete ist die vom Versorger erhobene Grundgebühr. Und die wird auch fällig, wenn der Zähler zählbereit an der Wand hängt, aber kein Strom zum Zählen verbraucht wird. "Abschalten" würde in dem Fall wohl (sicher gebührenpflichtig) Abmontieren heißen. |
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Zitat:
Jedoch wird der VM dem Mieter im Rahmen der BK-Abrechnung die tats. Kosten bis zum Ende des MV in Rechnung stellen. Erfolgte eine Übergabe der Wohnung mit Ablesung der Zähler ? Wann wurden die Schlüsssel an den VM übergeben?
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Zitat:
LG
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Zitat:
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Zitat:
Die "Zähler-Miete" ist derzeit nicht Bestandteil des Mietvertrages, sondern findet sich als Grundgebühr im Stromvertrag von M mit dem Versorger. Wenn M den Stromvertrag kündigt, geht die "Zähler-Miete" auf den VM über. Kann der das wirklich von M zurückfordern ? Dann gäbe es ja doch einen Zusammenhang zwischen Mietvertrag und Stromvertrag... Die Wohnungsübergabe hängt nicht an M, sondern am VM, der quasi auf Einhaltung des Mietvertrages besteht. M ist nur schon ausgezogen, es gibt also schon einen Zähler-Endstand. M will mit dem VM eine Zählerablesung für die Abmeldung machen, die Wohnung aber erst bei Mietvertragsende übergeben, auch wenn sie bereits leer ist. |
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| AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ? Zitat:
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