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Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Dies ist eine Diskussion zu Strom abmelden trotz Mietvertrag ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 15:38
Boardneuling
 
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Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

M hat seinen Mietvertrag gekündigt und ist ausgezogen. Der Mietvertrag läuft aber
aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist noch. Kann M seinen Strom- und Gasanschluß
bereits kündigen und somit die Grundgebühren hierfür sparen (die dann ja wieder der Vermieter
V zu tragen hat) oder ist das erst mit Ablauf des Mietvertrages möglich ?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 15:47
V.I.P.
 
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Zitat:
Zitat von coupe70
M hat seinen Mietvertrag gekündigt und ist ausgezogen. Der Mietvertrag läuft aber
aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist noch. Kann M seinen Strom- und Gasanschluß
bereits kündigen und somit die Grundgebühren hierfür sparen (die dann ja wieder der Vermieter
V zu tragen hat) oder ist das erst mit Ablauf des Mietvertrages möglich ?
soweit dadurch eine Schädigung in der Mietwohnung (Frostgefahr) ausgeschlossen ist, vermag ich keinen Hinderungsgrund zu erkennen
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 15:54
Boardneuling
 
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Der Gedanke war, daß sich M vielleicht mit Unterzeichnung des Mietvertrages rechtlich
verpflichtet hat (also grundsätzlich, nicht weil es im Vetrag steht), während der Mietvertrags-
laufzeit die Miete (sprich die Grundgebühr) für Zählereinrichtungen zu tragen, damit es nicht
der Vermieter tun muß.

Aber es ist dann wohl eher so, daß M den Stromvetrag unabhängig kündigen kann und V
dann selbst sehen muß, ob er die Grundgebühr zahlt oder den Zähler abmontieren lässt ?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 16:05
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

wenn die Zählereinrichtung abgeschaltet wird, fallen m.W. auch keine Grundgebühren weiter an. Grundsätzlich vermag ich aus einem Mietvertrag auch nicht auf eine Verpflichtung des Mieters schließen mit einem Energielieferanten Verträge einzugehen bzw. Zählereinrichtungen vorhalten zu müssen
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  #5 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 16:12
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Zitat:
Zitat von charles0308
wenn die Zählereinrichtung abgeschaltet wird, fallen m.W. auch keine Grundgebühren weiter an.
Information eines Stromgrundversorgers (nicht wörtlich):
Der Zähler gehört dem Versorger. Wenn ein Zähler im Haus hängt, so wird Miete dafür
fällig, die entweder der Stromkunde (Mieter) oder - wenn kein Mieter (mehr) vorhanden,
der Vermieter tragen muß. Diese Miete ist die vom Versorger erhobene Grundgebühr.
Und die wird auch fällig, wenn der Zähler zählbereit an der Wand hängt, aber kein
Strom zum Zählen verbraucht wird.

"Abschalten" würde in dem Fall wohl (sicher gebührenpflichtig) Abmontieren heißen.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 16:22
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Zitat:
Zitat von coupe70
Information eines Stromgrundversorgers (nicht wörtlich):
Der Zähler gehört dem Versorger. Wenn ein Zähler im Haus hängt, so wird Miete dafür
fällig, die entweder der Stromkunde (Mieter) oder - wenn kein Mieter (mehr) vorhanden,
der Vermieter tragen muß. Diese Miete ist die vom Versorger erhobene Grundgebühr.
Und die wird auch fällig, wenn der Zähler zählbereit an der Wand hängt, aber kein
Strom zum Zählen verbraucht wird.

"Abschalten" würde in dem Fall wohl (sicher gebührenpflichtig) Abmontieren heißen.
Eine Kündigung des Versorgungsvertrages mit dem Versorger ist sicherlich jeder Zeit möglich.
Jedoch wird der VM dem Mieter im Rahmen der BK-Abrechnung die tats. Kosten bis zum Ende des MV in Rechnung stellen.
Erfolgte eine Übergabe der Wohnung mit Ablesung der Zähler ?
Wann wurden die Schlüsssel an den VM übergeben?
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  #7 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 16:26
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Zitat:
Jedoch wird der VM dem Mieter im Rahmen der BK-Abrechnung die tats. Kosten bis zum Ende des MV in Rechnung stellen.
Was auch vollkommen korrekt ist, denn der VM kann ja in den verbleibenden 3 Monaten nicht neu vermieten, selbst wenn er wollte.

LG
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  #8 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 16:34
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Zitat:
Zitat von La Belle
Was auch vollkommen korrekt ist, denn der VM kann ja in den verbleibenden 3 Monaten nicht neu vermieten, selbst wenn er wollte.

LG
denke man sollte dazu auch diesen Thread beachten
http://www.juraforum.de/forum/showth...904#post540904
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  #9 (permalink)  
Alt 02.12.2008, 17:30
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Zitat:
Zitat von toro96
Eine Kündigung des Versorgungsvertrages mit dem Versorger ist sicherlich jeder Zeit möglich.
Jedoch wird der VM dem Mieter im Rahmen der BK-Abrechnung die tats. Kosten bis zum Ende des MV in Rechnung stellen.
Erfolgte eine Übergabe der Wohnung mit Ablesung der Zähler ?
Wann wurden die Schlüsssel an den VM übergeben?

Die "Zähler-Miete" ist derzeit nicht Bestandteil des Mietvertrages, sondern findet sich
als Grundgebühr im Stromvertrag von M mit dem Versorger. Wenn M den Stromvertrag kündigt,
geht die "Zähler-Miete" auf den VM über. Kann der das wirklich von M zurückfordern ?
Dann gäbe es ja doch einen Zusammenhang zwischen Mietvertrag und Stromvertrag...

Die Wohnungsübergabe hängt nicht an M, sondern am VM, der quasi auf Einhaltung des
Mietvertrages besteht. M ist nur schon ausgezogen, es gibt also schon einen Zähler-Endstand.
M will mit dem VM eine Zählerablesung für die Abmeldung machen, die Wohnung aber erst bei
Mietvertragsende übergeben, auch wenn sie bereits leer ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 18:21
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AW: Strom abmelden trotz Mietvertrag ?

Zitat:
Zitat von toro96
Eine Kündigung des Versorgungsvertrages mit dem Versorger ist sicherlich jeder Zeit möglich.
Jedoch wird der VM dem Mieter im Rahmen der BK-Abrechnung die tats. Kosten bis zum Ende des MV in Rechnung stellen.
Wieso das? Die Zähler haben doch gar nichts in der B-Abrechnung zu suchen!
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