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Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Dies ist eine Diskussion zu Streit um Kostenübernahme Absperrventil innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 20:56
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Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Guten Abend zusammen, ich hoffe hier ein wenig Klarheit zu bekommen!

Folgender Fall:

Mieter A wohnt seit knapp 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus, welches von einem Hausverwalter für den Besitzer betreut wird.

Mieter A hatte zu Beginn der Mietzeit eine Spülmaschine in der Küche an einem Absperrventil, welches Spüle und Zulauf für die Maschine splittet. Nach ca. einem Jahr ging die Spülmaschine kaputt und Mieter A drehte, natürlich, die Absperrung für den Spülmaschinenzulauf ab, da keine neue Maschine gekauft wurde.
Nun hat Mieter A letztes Wochenende endlich sein neues Gerät bekommen, hat alles angeschlossen, aber die Maschine wirft einen Fehler aus, dass sie einen zu geringen Wasserdruck hat.

Nach Telefonaten mit der namhaften Herstellerfirma der Maschine, wurde der Wasserdruck geprüft und für zu gering erachtet.

Mieter A setzte sich sofort mit dem Hausverwalter in Verbindung um diese Störung zu melden.
Der Verwalter meinte, dass diese Funktion beim Einzug gegeben war und der Mieter selber die Kosten für den Austausch des Ersatzventiles und auch allen anderen etwaigen Kosten aufkommen muß.

Mieter A jedoch findet, dass dies Sache des Eigentümers ist, da die Funktion nicht mehr gegeben ist.

Wer hat nun Recht?!
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 21:02
V.I.P.
 
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Zitat:
....Mieter selber die Kosten für den Austausch des Ersatzventiles ...
wenn lediglich durch den Austausch / Montage eines anderen Ventils der erforderlichen Wasserdruck hergestellt werden kann sehe ich den Vermieter im Recht
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 21:06
V.I.P.
 
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Der Eigentümer muss sich nicht an den Anschaffungen des Mieters und deren Ansprüche anpassen, sondern der Mieter muss sich den Gegebenheiten der Wohnung anpassen.

Der Mieter muss somit für alle ihm entstehenden Kosten selbst aufkommen.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 21:13
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Zitat:
Zitat von charles0308
wenn lediglich durch den Austausch / Montage eines anderen Ventils der erforderlichen Wasserdruck hergestellt werden kann sehe ich den Vermieter im Recht
Das fällt dann bestimmt wieder in den Bereichder kleineren Reparaturen bis zu einem bestimmten jährlichen Eurowert?!

Zitat:
Zitat von vico
Der Eigentümer muss sich nicht an den Anschaffungen des Mieters und deren Ansprüche anpassen, sondern der Mieter muss sich den Gegebenheiten der Wohnung anpassen.

Der Mieter muss somit für alle ihm entstehenden Kosten selbst aufkommen.
Aber auch wenn die Gegebenheit zuvor da war?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 21:17
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

marcel. s schrieb:

"Aber auch wenn die Gegebenheit zuvor da war?"

Selbstverständlich. Der Mieter will sie doch anders. Er will mehr Druck. Und Änderungen kann er nicht umsonst erwarten.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 21:19
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Der Druck war zuvor aber auch der alten Maschine gleichen Typs da... Bedingt durch das längere Absperren scheint der Absperrhahn verkalkt o.ä.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 21:20
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

vico ist zuzustimmen
Zitat:
Das fällt dann bestimmt wieder in den Bereichder kleineren Reparaturen bis zu einem bestimmten jährlichen Eurowert?!
nein das hat nichts mit der Klausel zu tun; es wird hier lediglich der Anschaffung einer neuen Maschine Rechnung getragen.
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  #8 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 21:30
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Okay, vielen Dank euch beiden für die Auskunft und einen schönen Abend noch!
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Alt 21.10.2008, 16:50
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mieträume oder Einrichtungen an neueste Standards anzupassen. Das heißt, es besteht keine Nachrüstpflicht des Vermieters (BGH vom 6.10.2004, VIII ZR 355/ 03, WuM 04, 715)
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  #10 (permalink)  
Alt 21.10.2008, 17:45
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AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil

Zitat:
Zitat von marcel.s
Mieter A setzte sich sofort mit dem Hausverwalter in Verbindung um diese Störung zu melden.
Der Verwalter meinte, dass diese Funktion beim Einzug gegeben war und der Mieter selber die Kosten für den Austausch des Ersatzventiles und auch allen anderen etwaigen Kosten aufkommen muß.

Mieter A jedoch findet, dass dies Sache des Eigentümers ist, da die Funktion nicht mehr gegeben ist.

Wer hat nun Recht?!
Entgegen der bisher geäußerten Meinungen, denke ich, dass der Vermieter gemäß §535 BGB für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich ist.

Die Funktion des Absperrventils (und der volle Wasserdruck) war bei Einzug gegeben und jetzt eben nicht mehr !
Bei einem Absperrventil handelt es sich um eine fest mit der Mietsache verbundene Installation, die mitgemietet ist. Daher fällt die Instandhaltung in die Verantwortung des Vermieters.

Die Kleinreparaturklausel (falls vertraglich vereinbart) greift hier ebenfalls NICHT, da ein Absperrventil nicht dem regelmäßigen Zugriff des Mieters unterliegt!

Zitat:
Zitat von marcel.s
Der Druck war zuvor aber auch der alten Maschine gleichen Typs da... Bedingt durch das längere Absperren scheint der Absperrhahn verkalkt o.ä.
Wie der TE selbst zutreffend annimmt, handelt es sich mit größter Wahrscheinlichkeit um ein Kalkproblem

(Kenn ich übrigens aus eigener Erfahrung, hatte nämlich selbst schon mal genau dasselbe Problem )



Der Mieter will ja auch nicht, wie hier in den Antworten teilweise unterstellt wurde, MEHR DRUCK oder etwa NEUERE STANDARDS , sondern der Druck, der bei Anmietung der Wohnung vorhanden war, reichte nach Angaben des TE zum ordnungsgemäßen Betrieb der alten Maschine "gleichen Typs"!!!

Insofern ist der Vermieter in der Pflicht, den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herzustellen, und die Kosten dafür zu tragen.

lg
fliwatüüt
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