Dies ist eine Diskussion zu Streit um Kostenübernahme Absperrventil innerhalb des Forums Mietrecht
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| Streit um Kostenübernahme Absperrventil Folgender Fall: Mieter A wohnt seit knapp 2 Jahren in einem Mehrfamilienhaus, welches von einem Hausverwalter für den Besitzer betreut wird. Mieter A hatte zu Beginn der Mietzeit eine Spülmaschine in der Küche an einem Absperrventil, welches Spüle und Zulauf für die Maschine splittet. Nach ca. einem Jahr ging die Spülmaschine kaputt und Mieter A drehte, natürlich, die Absperrung für den Spülmaschinenzulauf ab, da keine neue Maschine gekauft wurde. Nun hat Mieter A letztes Wochenende endlich sein neues Gerät bekommen, hat alles angeschlossen, aber die Maschine wirft einen Fehler aus, dass sie einen zu geringen Wasserdruck hat. Nach Telefonaten mit der namhaften Herstellerfirma der Maschine, wurde der Wasserdruck geprüft und für zu gering erachtet. Mieter A setzte sich sofort mit dem Hausverwalter in Verbindung um diese Störung zu melden. Der Verwalter meinte, dass diese Funktion beim Einzug gegeben war und der Mieter selber die Kosten für den Austausch des Ersatzventiles und auch allen anderen etwaigen Kosten aufkommen muß. Mieter A jedoch findet, dass dies Sache des Eigentümers ist, da die Funktion nicht mehr gegeben ist. Wer hat nun Recht?! |
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil Der Eigentümer muss sich nicht an den Anschaffungen des Mieters und deren Ansprüche anpassen, sondern der Mieter muss sich den Gegebenheiten der Wohnung anpassen. Der Mieter muss somit für alle ihm entstehenden Kosten selbst aufkommen. |
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil Zitat:
Zitat:
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil marcel. s schrieb: "Aber auch wenn die Gegebenheit zuvor da war?" Selbstverständlich. Der Mieter will sie doch anders. Er will mehr Druck. Und Änderungen kann er nicht umsonst erwarten. |
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil Der Druck war zuvor aber auch der alten Maschine gleichen Typs da... Bedingt durch das längere Absperren scheint der Absperrhahn verkalkt o.ä. |
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil vico ist zuzustimmen Zitat:
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil Okay, vielen Dank euch beiden für die Auskunft und einen schönen Abend noch! |
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Mieträume oder Einrichtungen an neueste Standards anzupassen. Das heißt, es besteht keine Nachrüstpflicht des Vermieters (BGH vom 6.10.2004, VIII ZR 355/ 03, WuM 04, 715) |
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| AW: Streit um Kostenübernahme Absperrventil Zitat:
Die Funktion des Absperrventils (und der volle Wasserdruck) war bei Einzug gegeben und jetzt eben nicht mehr ! Bei einem Absperrventil handelt es sich um eine fest mit der Mietsache verbundene Installation, die mitgemietet ist. Daher fällt die Instandhaltung in die Verantwortung des Vermieters. Die Kleinreparaturklausel (falls vertraglich vereinbart) greift hier ebenfalls NICHT, da ein Absperrventil nicht dem regelmäßigen Zugriff des Mieters unterliegt! Zitat:
(Kenn ich übrigens aus eigener Erfahrung, hatte nämlich selbst schon mal genau dasselbe Problem ) Der Mieter will ja auch nicht, wie hier in den Antworten teilweise unterstellt wurde, MEHR DRUCK oder etwa NEUERE STANDARDS , sondern der Druck, der bei Anmietung der Wohnung vorhanden war, reichte nach Angaben des TE zum ordnungsgemäßen Betrieb der alten Maschine "gleichen Typs"!!! Insofern ist der Vermieter in der Pflicht, den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herzustellen, und die Kosten dafür zu tragen. lg fliwatüüt |
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