Dies ist eine Diskussion zu Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten innerhalb des Forums Mietrecht
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| Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Da der Vermieter und Mieter noch nie das beste Verhältnis hatten,sind jetzt durch die Kündigung noch einige Streitpunkte mehr dazu gekommen. 1. Der Vermieter hat Eigenbedarf an der Wohnung angemeldet, er will eine Schleppgaube ins Hausdach integrieren und die Zimmer umgestalten, es werden alle Decken runtergerissen, trotzdem verlangt er vom Mieter, dass die Wände gestrichen werden sollten? ist der Mieter dazu verpflichtet? 2. In der Nebenkostenabrechnung werden 50 Euro Abrechnungskosten aufgeführt, ich habe dazu mal gelesen dass der Vermieter dies in Ausnahmefällen machen darf, Ausnahmefälle wären zum Beispiel seperate Heizungszähler, was in dem Haus auch der Fall ist, aber soweit ich das verstanden habe, müsste dazu eine Firma zum ablesen kommen , bzw. müssten tatsächle kosten entstehen, damit er dies umlagern dürfte.Der Vermieter in dem Fall lest den Zähler aber selber ab? muss der Mieter diese Kosten dann bezahlen?? 3.In dem Haus befinden sich 3 Parteien ,( Vermieter, Mieter A und Mieter B) , Mieter A und Mieter B teilen sich Müll-, Papier- und Biotonne, trotz mehrmaligen hinweisen unterlässt es der Vermieter nicht die Mülltonnen von Mieter A und B mit zu benutzen? Darf er dass??? 4. Mülltonnenabrechnung nach m2? Mieter A (einpersonenhaushalt) Mieter B(einpersonenhaushalt) , trotzdem wird nicht durch 2 geteilt sondern Mieter A bezahlt 70 prozent (da 70 m2)Mieter B 30 prozent (da 30 m2) , muss dies nicht nach personen abgerechnet werden? Geändert von mandy83 (02.01.2012 um 09:24 Uhr). |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Eine Kuriose Geschichte! Aber leider ![]() |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Das kommt auf die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag an (Renovierungs- bzw. Abgeltungsklausel). Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten im mietvertrag steht bezüglich den abrechnungskosten gar nichts, die abrechnung ansich wird vom Vermieter selbst gemacht, also auch von keiner firma. die mülltonnengebühren werden in der abrechnung abgeführt, der Vermieter wird nicht mit eingerechnet, da er seperat eine tonne hat, aber problem ist eben dass der vermieter die tonnen der mieter mitnutzt. |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Auszug aus dem Vertrag. 1.Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen,zu denen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Aussentüren von innen. Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, fachgerecht auszuführen und richten sich im konkreten Fall nach Renovierungsbedarf, d.h. je nach Zustand früher oder später. In der Regel durchzuführen. in Küchen,Bädern und Duschen alle 3 Jahre in Wohn- Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in alen sonstigen Räumen alle 7 Jahren Falss der Mieter die oben festgelegten Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen eingehalten hat und eine erneute Durchführung dieser Arbeiten turnusgemäß noch nicht fällig ist, so kann der Vermieter zeitanteilig einen geldwerten Ersatz hierfür verlangen. Der Mieter kann diesen Anspruch vermeiden, wenn er selbst diese arbeiten vornimmt oder vornehmen lässt. sind diese klausel so rechtlich?? |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Zitat:
- hat die mieterin die kündigung schriftlich bekommen? - was genau steht bei dem grund für den eigenbedarf? diese fragen sind jetzt nämlich in so fern sehr interessant, weil die vermutung nahe liegt, dass der eigenbedarf gar nicht wirklich entstanden ist, sondern möglicherweise vorgetäuscht wird. wenn dem so wäre, würde ich der mieterin ernsthaft raten eine anwältin aufzusuchen, denn dann lassen sich umzugskosten möglicherweise komplett vom v ersetzen lassen oder die mieterin hat anspruch auf schadenersatz. |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Die Kündigung lautet wie folgt Da wir im Oktober geheiratet haben und mit unserer Familienplanung mehr Platz benötigen, bauen wir unser Haus um. Umbaumaßnahme im Süden des Hauses des 1. Stockwerks. Es wird eine große Schleppgaude ins Hausdach integriert und die Zimmer umgestaltet. Nach dem Umbau bestehen nur noch zwei Wohnungen. Eine davon beziehen wir nach dem Umbau selbst. Eine weitere mit über 95 m2 wird danach wieder vermietet. |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Zitat:
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten doch auch bei Einzug der Mieterin, waren die beiden Vermieter ein Paar und wohnten gemeinsam in der Nachbarswohnung. Ausserdem gibt es bei der Kündigung folgendes Problem, das Datum aud der Kündigung ist der 19.12 obwohl die Kündigung erst am 27.12. der Mieterin übergeben wurde, somit ist ein Widerspruchsrecht von 14 Tagen fast unmöglich. Was widerum ein Vorteil ist, dass die Kündigung der Mieterin persönlich übergeben wurde ohne Unterschrift oder Poststempel. |
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| AW: Streichen nach Auszug, Abrechnungskosten Zitat:
das würde ich für eine treuewidrige kündigung halten. und ich würde in so einem fall eine anwältin aufsuchen, um da noch ein bisschen geld versuchen rauszuschlagen... finde ich schon sehr unverschämt nach zwei jahren so ne kiste. Zitat:
Zitat:
gibt es eine solche klausel: Zitat:
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