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Stellplatz in Kaltmiete ethalten? Rechte eines neuen Vermieters?

Dies ist eine Diskussion zu Stellplatz in Kaltmiete ethalten? Rechte eines neuen Vermieters? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 16:05
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Stellplatz in Kaltmiete ethalten? Rechte eines neuen Vermieters?

Hallo,

Folgender Fall:
Mieter M geht 2004 einen Mietvertrag mit Vermieter V ein. 2008 kommt es zur Zwangsversteigerung der Wohnung (2 Zimmer in Mehrfamilienhaus). Neuer Vermieter N steht jetzt im Grundbuch.
Im Mietvertrag von M sind als Mietsache neben der Wohnung an sich auch der Kellerraum und der Abstellplatz in der Tiefgarage aufgeführt für den keine Extrakosten im Mietvertrag stehen.
Kaltmiete für die Mietsache beträgt 350 €.
Neuer Vermieter N schickt nun Mieter M ein Schreiben mit fristgerecht angekündigter Mieterhöhung (Kaltmiete) um satte 20 %. Miete wurde die seit Einzug nicht erhöht, von daher okay.
Allerdings veranschlagt N jetzt 40 € für den TG-Stellplatz und berechnet somit nur eine Kaltmiete von 310 €?!
Gehört der Stellplatz nun zur Mietsache oder nicht? Falls ja, ist doch in den 350 € alles inklusive und die Erhöhung müsste von den 350 € aus berechnet werden oder nicht? Dann lägen 20% nämlich über dem üblichen Mietspiegel!
Desweiteren ist dem neuen Vermieter in seinem Schreiben sehr "an einer Neufassung des Mietvertrages sowie einer Erhöhung der bei Einzug geleisteten Kaution von 2 auf jetzt 3 Monatsmieten gelegen".
Einen neuen Mietvertrag kann man doch ablehnen, oder? Soweit ich weiß besteht der Alte weiter, auch wenn dort ein anderer Vermieter genannt ist. Und der Erhöhung der Kaution M beim Einzug vor knapp 5 Jahren bezahlt hat (2 Monatsmieten) ist im Nachhinein auch nicht möglich, oder?

M wird sich an den örtlichen Mietverein wenden, aber es wäre interessant zu sehen, wie dieser Fall hier im Forum beurteilt wird. danke schommal.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2008, 16:48
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AW: Stellplatz in Kaltmiete ethalten? Rechte eines neuen Vermieters?

Der neue Vermieter ist Rechtsnachfolger vom ehemaligen Vermieter.
Der Abstellplatz ist Bestandteil vom Mietvertrag und somit ist deren Miete
Bestandteil der Wohnungsmiete.

Ein Mietvertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
Ist eine Partei nicht einverstanden, so ist eine Änderung nicht möglich.

Die Höhe der Kaution ist ebenfalls Bestandteil des Mietvertrages.
Das kann hinterher nicht mehr geändert werden, es sei denn im gegenseitigen
Einvernehmen (siehe oben).
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2008, 15:32
V.I.P.
 
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AW: Stellplatz in Kaltmiete ethalten? Rechte eines neuen Vermieters?

Zitat:
Zitat von alaskagirl
Dann lägen 20% nämlich über dem üblichen Mietspiegel!
Die Garage erhöht den Mietspiegel sehr wohl! Auch wenn in der Gesamtmiete enthalten. Jeder Mietspiegel sieht Zuschläge für wohnwerterhöhende Maßnahmen vor! Übrigens gilt immer der Höchstwert des Spiegels!
Ansonsten ist tourix zuzustimmen!
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2008, 18:03
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AW: Stellplatz in Kaltmiete ethalten? Rechte eines neuen Vermieters?

Zitat:
Zitat von schielu
Die Garage erhöht den Mietspiegel sehr wohl! Auch wenn in der Gesamtmiete enthalten. Jeder Mietspiegel sieht Zuschläge für wohnwerterhöhende Maßnahmen vor! Übrigens gilt immer der Höchstwert des Spiegels!
Ansonsten ist tourix zuzustimmen!
Der Höchstwert des Mietspiegels der Stadt wäre im obigen fiktiven Fall überschritten, desweiteren läge die Miete nach Erhöung über den Vergleichsmieten im Wohnblock des Mieters (30 Parteien mit jeweils gleicher Wohnungsausstattung und Tiefgarage).

Aber danke schonmal, noch bleiben dem Mieter ja knapp 3 Monate bis zur geplanten Erhöhung und ein Termin beim Mieterverein steht dem Mieter ins Haus
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