Dies ist eine Diskussion zu Sozialhilfeempfängerin innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Sozialhilfeempfängerin Jetzt hat sie noch Zwillinge hinzubekommen, sie sind jetzt 5 Monate. Meine Frage: Wenn A die Wohnung verkaufen möchte, aber der Käufer sie nur nimmt, wenn sie leer ist - wie muss A in dieser Sache vorgehen? Reicht es, wenn der Käufer Eigenbedarf anmeldet? Danke |
| |||
| AW: Sozialhilfeempfängerin man kann die wohnung nicht "leer machen", bevor sie verkauft ist. der käufer muss sie kaufen, mit der mieterin drin. und erst wenn der käufer dann der eigentümer ist, dann kann er auf eigenbedarf kündigen. nur weil man eine wohnung verkaufen möchte, kann man nicht die mieterin kündigen. für kündigen von mieterinnen gibt es strenge regeln und ein verkauf gilt nicht. |
| |||
| AW: Sozialhilfeempfängerin Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios