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Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 13:18
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Exclamation Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Hallo und guten Tag,

angenommen dem Haus in dem Fam. XY zur Miete wohnt steht eine Zwangsversteigerung bevor. Diese ist angesetzt zum Beispiel am 15.12.08. Sollte der neue Käufer vom Kündigungsrecht Gebrauch machen - wann müßte Fam. XY dann raus? Die Familie mit 3 kleinen Kindern und Hund hat Probleme eine neue Wohnung zu finden.
Könnte sie das hinaus zögern?

Nadine
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 20:37
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Im ungünstigsten Fall wäre die Kündigung zum 31.03.2009 möglich. Härteklauseln o.ä. gibt es dann nicht. (§ 57a ZVG)
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  #3 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 21:08
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Ergänzend sei gesagt, dass die Kündigung nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erfolgen kann. Will heißen: Die Gründung von Wohneigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist als Veräußerung i. S. des § 564b II Nr. 2 S. 2 BGB a.F. anzusehen ( BayObLG - 10. Juni 1992).

Damit steht der Mieter unter dem Schutz der §§ 573 - 573d BGB.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 00:48
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Angenommen es handelt sich um ein Objekt im Mischgebiet mit 50% 50% Reglung der Nutzung: sprich 50% muß Gewerbe sein und 50% kann privat genutzt werden. Der neue Eigentümer will alles gewerblich nutzen und gewerblich vermieten. Müßte die Familie dann raus, obwohl er noch Nachmieter zur gewerblichen Nutzung sucht? Oder was ist, wenn er sagt, er nutzt es gewerblich? Dann müßte die Familie auch zum 31.03.09 raus?

Noch eine Frage: Was gehört zum haus dazu? Könnte die Familie in ihrer Wohnung auch Amaturen (Waschbecken etc.) mitnehmen?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 15:31
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von snibchi
Damit steht der Mieter unter dem Schutz der §§ 573 - 573d BGB.
Nirgendwo steht, dass hier Wohneigentum begründet werden soll!
Herbert 7 ist zuzustimmen:
ZVG § 57a
Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist."
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  #6 (permalink)  
Alt 15.12.2008, 17:19
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Noch eine Frage: Was gehört zum haus dazu? Könnte die Familie in ihrer Wohnung auch Amaturen (Waschbecken etc.) mitnehmen?
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  #7 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 08:19
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von schielu
Nirgendwo steht, dass hier Wohneigentum begründet werden soll!
Herbert 7 ist zuzustimmen:
ZVG § 57a
Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist."
Okay, ich war auf dem falschen Dampfer, in der Tat kann nach § 573d ausserordentlich gekündigt werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 08:50
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von snibchi
Okay, ich war auf dem falschen Dampfer, in der Tat kann nach § 573d ausserordentlich gekündigt werden.
Und was würde das bedeuten frühstens? Auch 31.03.?
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  #9 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 11:01
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von Nanny04
Noch eine Frage: Was gehört zum haus dazu? Könnte die Familie in ihrer Wohnung auch Amaturen (Waschbecken etc.) mitnehmen?
Zum Haus gehört alles was fest damit verbunden ist! Die Sanitäreinrichtungen genau so wie Fenster und Dach. Auch alle anderen Gegenstände, die bei Mietbeginn vorhanden waren.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.12.2008, 19:46
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AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung

Zitat:
Zitat von schielu
Zum Haus gehört alles was fest damit verbunden ist! Die Sanitäreinrichtungen genau so wie Fenster und Dach. Auch alle anderen Gegenstände, die bei Mietbeginn vorhanden waren.
Aber die Familie hat angenommen Amaturen etc. selbst einbauen lassen, da die Sachen eben nicht von Anfang an drin waren.
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