Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Mietrecht
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| angenommen dem Haus in dem Fam. XY zur Miete wohnt steht eine Zwangsversteigerung bevor. Diese ist angesetzt zum Beispiel am 15.12.08. Sollte der neue Käufer vom Kündigungsrecht Gebrauch machen - wann müßte Fam. XY dann raus? Die Familie mit 3 kleinen Kindern und Hund hat Probleme eine neue Wohnung zu finden. Könnte sie das hinaus zögern? Nadine |
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Im ungünstigsten Fall wäre die Kündigung zum 31.03.2009 möglich. Härteklauseln o.ä. gibt es dann nicht. (§ 57a ZVG) |
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Ergänzend sei gesagt, dass die Kündigung nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erfolgen kann. Will heißen: Die Gründung von Wohneigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist als Veräußerung i. S. des § 564b II Nr. 2 S. 2 BGB a.F. anzusehen ( BayObLG - 10. Juni 1992). Damit steht der Mieter unter dem Schutz der §§ 573 - 573d BGB.
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Angenommen es handelt sich um ein Objekt im Mischgebiet mit 50% 50% Reglung der Nutzung: sprich 50% muß Gewerbe sein und 50% kann privat genutzt werden. Der neue Eigentümer will alles gewerblich nutzen und gewerblich vermieten. Müßte die Familie dann raus, obwohl er noch Nachmieter zur gewerblichen Nutzung sucht? Oder was ist, wenn er sagt, er nutzt es gewerblich? Dann müßte die Familie auch zum 31.03.09 raus? Noch eine Frage: Was gehört zum haus dazu? Könnte die Familie in ihrer Wohnung auch Amaturen (Waschbecken etc.) mitnehmen? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Zitat:
Herbert 7 ist zuzustimmen: ZVG § 57a Der Ersteher ist berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht für den ersten Termin erfolgt, für den sie zulässig ist." |
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Noch eine Frage: Was gehört zum haus dazu? Könnte die Familie in ihrer Wohnung auch Amaturen (Waschbecken etc.) mitnehmen? |
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Zitat:
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Zitat:
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Zitat:
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| AW: Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung Zitat:
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