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Sonderkündigungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Sonderkündigungsrecht innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 02.03.2010, 17:22
Boardneuling
 
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Sonderkündigungsrecht

Guten Tag liebe Leser,


Folgender Sachverhalt hat sich aufgetan.


Was währe wenn man aus einer Wohnung raus möchte aber 1 Monat zu spät die Kündigung eingereicht hat um Passgenau in die neue zu kommen?

Währe es möglich herrauszufinden ob man durch eine schon vor wochen beanstandeten Mangel Sonderkündigungsrecht hat?


Würde eine Tür ein Sicherheitsrisiko darstellen weil man sie mit einer normalen Bankkarte oder beliebigen Chipkarte öffnen kann? Würde sowas unter Sonderkündigung fallen? Vielleicht liegt hier sowas wie "Sicherheitsrisiko" oder "Datenschutzrisikor" vor


Danke schonmal für die Antworten


PS:Es würden z.B. sachen hinzu kommen wie kein warmwasser am Waschbecken, Schlafzimmerfenster undicht und auch die Wohnungstür undicht!


Alles vor vielen Wochen beanstandet.

Geändert von Marco1985 (02.03.2010 um 18:55 Uhr).
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Alt 02.03.2010, 17:38
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AW: Sonderkündigungsrecht

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, weil Voraussetzungen dafür nicht erkennbar sind.

Die grundsätzliche Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung dürfte daran scheitern, weil auch ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB nicht vorliegt. Zudem wäre zunächst der Vermieter unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, dem Mangel abzuhelfen.

Läge ein solcher erheblicher Mangel vor, dem der Vermieter nicht abhülfe, müßte dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar sein.
Je kürzer diese Frist ist, desto höher sind die Anforderungen an die Unzumutbarkeit.

Angesichts der bereits erklärten Kündigung und der bereits verstrichenen Kündigungsfrist und unter Berücksichtigung der Abhilfefrist des § 543 Absatz 3 BGB dürfte die erforderliche Interessenabwägung in § 543 Absatz 1 BGB nicht zu Gunsten des Mieters ausfallen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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Alt 02.03.2010, 18:17
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AW: Sonderkündigungsrecht

Hi, bitte umformulieren:

Zitat:
Ich möchte aus meiner Aktuellen Wohnung raus hab aber 1 Monat zu spät meine Kündigung eingereicht um Passgenau in meine neue zu kommen.

Nun möchte ich versuchen herrauszufinden ob ich durch meine schon vor wachen beanstandeten Mängel Sonderkündigungsrecht habe.......
sh. Forenregeln:
Zitat:
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Gruß
Ama Dablam
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Die menschliche Stimme kann nie soweit reichen wie die Stimme des Gewissens.
Mahatma Gandhi
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Alt 02.03.2010, 18:58
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AW: Sonderkündigungsrecht

Die angeführten Gründe rechtfertigen keine Sonderkündigung. Es ist die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Will der Mieter unbedingt früher, kann er das tun, muss aber noch seine Miete bis Ende der Kündigungsfrist zahlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 18:58
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AW: Sonderkündigungsrecht

Ich hoffe mein erster Eintrag stimmt jetzt so.



Was würde denn alles so als Beispiel unter ein Sonderkündigungsrecht fallen?

Fließen im Bad platzten alle auf oder ähnliches ?


Stellt die Tür denn nicht auf gewisse weise ein Sicherheitsrisiko dar ?

Die Wohnung befindet sich nicht im besten Teil der stadt.

Einigen Leuten ist schon im Keller eingebrochen worden...


Was währe wenn die Tür also ein Risiko für Sicherheit und Datenschutz währe?!
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Alt 02.03.2010, 19:01
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AW: Sonderkündigungsrecht

Zitat:
Zitat von Marco1985
IWas würde denn alles so als Beispiel unter ein Sonderkündigungsrecht fallen?
Gasexplosion, giftige Dämpfe, massenhafter Schädlingsbefall.
Zitat:
Zitat von Marco1985
Stellt die Tür denn nicht auf gewisse weise ein Sicherheitsrisiko dar ?
Wieso? Hat die kein Schloss zum Abschließen?

Im Übrigen hat der Mieter bei der Besichtigung die Wohnung in Augenschein nehmen können. Da war ihm die Sicherheit wohl weniger wichtig.
Zitat:
Zitat von Marco1985
Die Wohnung befindet sich nicht im besten Teil der stadt.
Tja, dann zieht man nicht da hin.

Sein wir doch mal ganz offen: da reuts einen, dass er gepennt hat. Aber solche Fehler lassen sich nicht durch Tricksereien rückgängig machen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 19:02
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AW: Sonderkündigungsrecht

Zitat:
Zitat von Marco1985

Was würde denn alles so als Beispiel unter ein Sonderkündigungsrecht fallen?

z. B. Unbewohnbarkeit oder Gesundheitsgefährdung. Die angeführten Gründe reichen ganz sicher nicht aus. Beispielsweise war dem Mieter schon bei Anmietung vieles bekannt, z.B. wenn es sich um eine schlechte Wohnlage handelt. Mängel müssen überdies dem Vermieter gemeldet werden, damit er Abhilfe schaffen kann. Nur ausziehen wollen und die Kündigungsfrist umgehen, geht nicht!
Jeder vernünftige Mensch mietet erst ab Ende der Kündigungsfrist der alten Wohnung eine Neue und nicht früher. Es sei denn ihm macht doppelt bezahlte Miete nichts aus.
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  #8 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 19:26
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AW: Sonderkündigungsrecht

Nein die Tür hat kein Schloss zum abschließen und ich man wurde auch vorher auf diesen Mangel nicht aufmerksam gemacht worden.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 19:28
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AW: Sonderkündigungsrecht

Zitat:
Was würde denn alles so als Beispiel unter ein Sonderkündigungsrecht fallen?
Ein Recht zur außerordentliche Kündigung steht dem Mieter in folgenden 3 Fällen zu:

a) bei Nichtgewährung des Gebrauchs

b) bei erheblicher Pflichtverletzung durch den Vermieter

c) bei erheblicher Gesundheitsgefährdung
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  #10 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 19:44
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AW: Sonderkündigungsrecht

Währe es denn dann nicht eine erhebliche Pflichtverletzung wenn ein Vermieter nicht die Mängel beseitigt die man mit ihm zusammen begutachtet hätte?
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