Dies ist eine Diskussion zu Sohn im elterlichen Ehehaus innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Zitat:
Lieber der Mama bis zum Ende ihrer Tage auf den Geist gehen, als das eigene Leben selbst in die Hand zu nehmen. Und dann werden solche Bübchen auch noch frech, wenn ihnen die aufgezählten Möglichkeiten nicht in den Kram passen und maßen sich Urteile über andere Menschen an? Ich frage mich nun doch, wer hier Schwachsinnig ist. Tz, tz, tz. Naja, dass der Sohnemann böse wird kann ich mir vorstellen, denn wo soll er denn schnellstmöglich eine Brücke finden. Die guten Plätze sind mit Frühjahrsbeginn schon längst weg! |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus @CEMartin: Ich wollte ja auch einen rechtlichen Tipp und keinen gut gemeinten Ratschlag ;-) |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Hier gibt es keine rechtlichen Tipps. Hier werden fiktive Fälle diskutiert. |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Das meine ich doch. |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Gut, also NOCHMAL VON VORN: V ist mit M verheiratet, aber nicht der Vater von S. Also ist M wohl fremd gegangen? Schliesslich ist V von Anfang an Mieter des Hauses, und S hat von Anfang an in diesem Haus gelebt, kann also kaum von einer früheren Beziehung von M mit X stammen. Die Babywiege von S steht von Anfang an in der Einliegerwohnung, welche als Kinderstube für S genutzt wird, während M und F gemeinsam in der Hauptwohnung leben, bis V schliesslich auszieht. Im Alter von 26 Jahren zieht S aus, um mit 28 Jahren wieder einzuziehen. Leider ist nicht geklärt, wann V das Weite gesucht hat, aber wohl offensichtlich vor Wiedereinzug von S. Warum zahlt V jahrelang Miete für ein Haus, indem seine Ex mit deren Sohn lebt, zu dem V selbst also keinerlei Bezug hat? Warum haben V und M in all der Zeit es nicht geschafft, ihre Leben bzw. rechtlichen Verpflichtungen auseinander zu dividieren? Oder haben V und M sich etwa nur so getrennt, und sind formal noch immer miteinander verheiratet? Warum aber sollte dann ein Gericht M das von V allein angemietete Haus, bzw. die Nutzungsrechte an diesem Haus zusprechen, wenn es keine offizielle Trennung gab? Wovon lebt S? Und schlussendlich: Was will S eigentlich? Weiter und auf Ewig kostenfrei in Hotel Mama residieren??? Fragen über Fragen... |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Zitat:
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Ja, das kann ich leider auch nur so bestätigen. Größtenteils wird hier nur auf dem Sohn herumgehakt. Sorry, aber ich bin etwas enttäuscht vom Forum! |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Zitat:
Und soo unerheblich ist es dann doch wieder nicht. Wenn die Scheidung bei Wiedereinzug von S noch nicht lief, dann hätte V ein Wörtchen mitzureden gehabt beim Wiedereinzug. Weiterhin macht es aus meiner Sicht einen Unterschied, ob S bereits (erneut) wohnhaft war, als der Richter M das Haus (warum das ganze Haus und nicht nur die eheliche Wohnung??) zusprach, oder nicht. Angenommen, die Einliegerwohung war korrekt unter-vermietet an xyz. Bekommt M dann auch mit der Zusprechung des Hauses durch das Familiengericht auch die Mieteinnahmen? Kann M den xyz kündigen, zB weil xyz sich besser mit V versteht als mit M? Es ist immmer haarig, wenn derjenige Partner die Ehewohnung verlässt, Alleinmieter der Wohnung ist. Dann wohnt F in der Wohnung, ohne einen gültigen Vertrag mit VM zu haben. F hat nur gegenüber M ein Nutzungsrecht, selbst wenn M den Mietvertrag gegenüber VM rechtskräftig kündigt. Auch ein Kündigungsverbot gegen M würde die Rechtskraft der Kündigung nicht aufheben. Und da geht es ja immer nur um eine gemeinsame eheliche Wohnung. S aber wohnt ja gar nicht in der ehelichen Wohnung, sondern in einer eigenständigen, der ehelichen Wohnung lediglich angegliederten Wohneinheit. M ist Mieter des Hauses, also beider Wohneinheiten. Es ist mir nicht ganz erklärlich, warum F bei der Trennung beide Wohneinheiten zugesprochen bekommen haben sollte, woraus sich die Frage ergibt, ob M überhaupt tatsächlich die Wohnungsgeberin für S ist, und damit das Entscheidungsrecht, wer dort wohnen darf, und wer nicht inne hat. |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Zitat:
OT: Gerade die "Kochprofis" gesehen: Wenn der Koch sturheilig behauptet, alles richtig und keine Fehler zu machen, dann können auch die TV-Köche nicht viel Veränderung bewirken. |
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| AW: Sohn im elterlichen Ehehaus Zitat:
Hier wird nicht auf "dem" Sohn herumgehackt, sondern wenn, dann schon auf "einem" fiktiven Sohn der nicht akzeptieren will, trotz nun diverser Antworten und Vorschläge auf die Fragen, dass er die Wohnung ohne großes Lamento verlassen müsste. So ein Forum ist keine Auskunftei für persönliche Fragen, dafür gibt es Anwälte - die ja auch von was leben müssen! Naja, oder so! ![]() Für mich EOD |
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| haus, miete, mutter, sohn |
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