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Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Dies ist eine Diskussion zu Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2012, 15:25
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Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Nehmen wir an Person A hat so eine Jahresabrechnung von seinen Vermieter bekommen.


Wäre die denn Korrekt so? Ich könnte mir vorswtellen, das da noch ein paar Zettel mehr vorhanden sein müssen. Könnte mir vorstellen das Person A nicht aus der Abrechnung schlau wird...


Person hat wohl ein Guthaben von 56€

http://www.xup.in/dl,15545490/Jahres...nung_2012.jpg/


http://www.xup.in/dl,49894959/Jahresabrechnung_2.jpg/
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2012, 15:50
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Vermutlich sind die Nutzungsbedingungen des Forums nicht beachtet !! Die Schilderung sollte geändert werden.


Der geforderte Betrag ergibt sich wenn man den in der Hausabrechung für Eigentumswohnungen als umlagefägig enthaltenen
Betrag (12/12) auf die 2 Monate Wohndauer als 2/12 reduziert.
Das bedeutet, dass die Heizungskosten nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch sondern ebenfalls nach diesem (fehlerhaften) Schlüssel verteilt wurden.
Da der Vermieter nicht erläutert hat, wie sich der geforderte Betrag von 183,04 € errechnet, halte ich die Abrechung in dieser Form nicht für ausreichend.

Die Frage ist, was imn Mietvertgrag für ein Verteilungsschlüssel vereinbart wurde.
__________________
Mit Gruß Spezi-3
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird.

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2012, 16:02
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

die heizkostenabrechnung fehlt da noch dazu. ansonsten scheint das auf den ersten blick alles okay zu sein.

was wäre der person a denn noch unklar?
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2012, 16:59
V.I.P.
 
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Zitat:
ansonsten scheint das auf den ersten blick alles okay zu sein.
Dazu müßte man aber wissen, was im Mietvertrag als umlegbar vereinbart wurde.

Auch fällt mir die Position Reparatur auf !!
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Mit Gruß Spezi-3
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird.

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2012, 10:48
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Dazu müßte man aber wissen, was im Mietvertrag als umlegbar vereinbart wurde.
Das kommt darauf an, was der Fragesteller genau wissen will.

So wie die Frage gestellt wurde, geht es wohl darum, ob die Abrechnung als solche und somit formal richtig ist. Dafür muss sie aber nur den Anorderungen des § 259 BGB genügen. Ob das, was umgelegt wurde, auch vertraglich umgelegt werden kann, ist aber kein formaler, sondern ein inhaltlicher Einwand (wenn der Fragesteller danach gefragt hat, ist das natürlich wichtig).

Gruß
Dea
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  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2012, 10:55
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Die Überprüfung einer konkreten Abrechnung läuft auf Rechtsberatung hinaus. Diese darf nicht erteilt werden!
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  #7 (permalink)  
Alt 06.10.2012, 10:57
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Das hat jetzt mit meinem Beitrag genau was zu tun?
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  #8 (permalink)  
Alt 06.10.2012, 11:13
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

Nein, nicht direkt, aber mit den Forenregeln und der Eingangsfrage
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  #9 (permalink)  
Alt 06.10.2012, 11:30
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

man kanns auch übertreiben. die forenreglen sind doch eingehalten.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.10.2012, 02:27
772 772 ist gerade online
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AW: Sieht so eine korrekte Jahresabrechnung aus?

spezi-3 hat es mMn genau getroffen:

- der Posten Reparatur ist zweifelhaft,
- es müsste eine Heizkostenabrechnung für den Mieter geben, anstelle des pauschalen 2/12 Anteils (falls es keine Zwischenablesung gäbe, müsste ggf. zu Ungunsten des Mieters nach Gradzahltagen abgerechnet werden),
- der Berechnungsgang von umlegbaren Jahreskosten auf die Mietzeit fehlt.

Der letzte Punkt könnte die Abrechnung formal ungültig machen. Da aber ein Guthaben des fiktiven Mieters vorliegt, hätte es wohl keinen Sinn darauf herumzureiten. Er könnte aber die Position Reparaturen durch Belegeinsicht prüfen.

Es müsste auch geprüft werden ob alle genannten umlegbaren Kosten im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu fehlen uns die Informationen.
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