Dies ist eine Diskussion zu Selbstschuldnerische Bürgschaft innerhalb des Forums Mietrecht
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| Selbstschuldnerische Bürgschaft eine Mutter hat bei ihren Sohn eine Selbstschuldnerische Bürgschaft für den Mietvertrag unterschrieben Nach mehren Jahren hat er wohl fahrlässig die Wohnung in Brand gesteckt in wie weit ist die Mutter haftbar Beitrag bearbeiten/löschen Geändert von ella123 (13.01.2012 um 16:44 Uhr). |
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| AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft Bitte den Beitrag entsprechend den Forenregeln ( http://www.juraforum.de/forum/faq.ph...faq#faq_regeln) abändern, sonst kann das Thema nicht diskutiert werden.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft Eine Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche. Natürlich auch aus Beschädigungen der Mietwohnung. Solche Fälle sind aber doch regelmäßig über Versicherungen abgedeckt. Zum einen die Feuerversicherung über den Vermieter/Eigentümer für das Wohngebäude und zum anderen über die Haftpflichtversicherung des Mieters, falls Regressansprüche entstanden sind. |
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| AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft und wenn der Mieter keine Haftplichtversicherung hat |
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| AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft Zitat:
Der Verursacher des Schadens haftet mit allem was er besitzt und was er jemals besitzen wird. Siehe auch § 823 BGB. Aber der Mieter sollte abwarten, ob er überhaupt in Regress genommen wird. Auf Grund der knappen Schilderung kann nicht weiter darauf eingegangen werden. Zu empfehlen ist aber der Rat eines Fachanwaltes, der dann, in Kenntnis des gesamten Sachverhaltes, näheres sagen kann. Eine Rechtsberatung hier ist verboten. |
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| AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft Die Bürgschaft der Mutter ist auf max. 3 Monatsmieten beschränkt!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft Außerdem müsste erstmal geklärt werden wie das Feuer entstanden ist. Wer mit Benzinkanister und Streichholz im Wohnzimmer spielt und dadurch einen Feuerschaden verursacht, wird wohl haften müssen. Wenn die Elektrik alt ist und das Feuer verursacht hat, dann wird die Haftung des Mieter wohl zu verneinen sein. |
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| AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft Der Sohn ist gute 65 Jahre Bei der Mutter nicht mitversichert Ursache wahrscheinlich Fahrlässige Brandstiftung Mutter 85 Jahre |
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