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Selbstschuldnerische Bürgschaft

Dies ist eine Diskussion zu Selbstschuldnerische Bürgschaft innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 15:15
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Selbstschuldnerische Bürgschaft

Hallo

eine Mutter hat bei ihren Sohn eine Selbstschuldnerische Bürgschaft für den Mietvertrag unterschrieben

Nach mehren Jahren hat er wohl fahrlässig die Wohnung in Brand gesteckt in wie weit ist die Mutter haftbar
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Geändert von ella123 (13.01.2012 um 16:44 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 15:24
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AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bitte den Beitrag entsprechend den Forenregeln ( http://www.juraforum.de/forum/faq.ph...faq#faq_regeln) abändern, sonst kann das Thema nicht diskutiert werden.

__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 06:03
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AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft

Eine Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis entstehenden Ansprüche.
Natürlich auch aus Beschädigungen der Mietwohnung.

Solche Fälle sind aber doch regelmäßig über Versicherungen abgedeckt.
Zum einen die Feuerversicherung über den Vermieter/Eigentümer für das Wohngebäude und zum anderen über die Haftpflichtversicherung des Mieters, falls Regressansprüche entstanden sind.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 06:57
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AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft

und wenn der Mieter keine Haftplichtversicherung hat
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Alt 14.01.2012, 08:32
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AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft

Zitat:
und wenn der Mieter keine Haftplichtversicherung hat
Aber vielleicht hat die Mutter eine und der Sohn ist noch bei ihr mitversichert.

Der Verursacher des Schadens haftet mit allem was er besitzt und was er jemals besitzen wird. Siehe auch § 823 BGB.

Aber der Mieter sollte abwarten, ob er überhaupt in Regress genommen wird. Auf Grund der knappen Schilderung kann nicht weiter darauf eingegangen werden.
Zu empfehlen ist aber der Rat eines Fachanwaltes, der dann, in Kenntnis des gesamten Sachverhaltes, näheres sagen kann.
Eine Rechtsberatung hier ist verboten.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 10:57
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AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft

Die Bürgschaft der Mutter ist auf max. 3 Monatsmieten beschränkt!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2012, 12:55
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AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft

Außerdem müsste erstmal geklärt werden wie das Feuer entstanden ist.

Wer mit Benzinkanister und Streichholz im Wohnzimmer spielt und dadurch einen Feuerschaden verursacht, wird wohl haften müssen.

Wenn die Elektrik alt ist und das Feuer verursacht hat, dann wird die Haftung des Mieter wohl zu verneinen sein.
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Alt 14.01.2012, 14:58
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AW: Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Sohn ist gute 65 Jahre
Bei der Mutter nicht mitversichert
Ursache wahrscheinlich Fahrlässige Brandstiftung
Mutter 85 Jahre
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