Dies ist eine Diskussion zu Selbstauskunft des Mieters innerhalb des Forums Mietrecht
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folgendes sei das Szenario: A muss wegen einer neuen Arbeitsstelle umziehen. B will mit A zusammen eine Wohnung am neuen Arbeitsort beziehen. - B hat dort noch keine neue Arbeitsstelle vorort und zudem in der Vergangenheit eine eidesstaatliche Versicherung (1 Jahr zurück) abgegeben. A ist solvent. Es wurde nun zwischen A und B verabredet, dass A solange alleine die Miete für die Wohnung übernimmtl, bis B auch eine neue Arbeit hat und sich finanziell beteiligen kann. Bei der Besichtigung einer neuen Wohnung möchte Vermieter C von A und B eine Selbstauskunft haben. "Müssen" beide oder nur derjenige der momentan für den Lebensunterhalt sorgt über finanzielle Gegebenheiten Auskunft geben? Gebenenfalls auch, wenn B nur Mitmieter ist aber finanziell (noch) nichts zur Miete beitragen kann und A fähig ist die Miete auch vorübergehend allein zu bestreiten? Wie sollten sich A und B bei einer Selbstauskunft verhalten, um eine Abweisung durch C wegen, der eidestattlichen Versicherung zu entgehen? Über Antwort würde ich mich riesig freuen, wäre echt wichtig! Geändert von mi(e)tsorge (25.11.2008 um 00:14 Uhr). |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters Zitat:
Soll heißen: Der VM kann völlig frei entscheiden, an wen er vermieten möchte. Es bestimmt also die Spielregeln. Wenn er nur Mieter haben möchte, die eine ordentliche Selbstauskunft abliefern, dann ist das alleine seine Sache. |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters ist klar das der Vermieter nicht vermieten müssen muss, meinte nur ob es so eine Art Haupt und Nebenmieter gibt bei dieser Selbstauskunft, macht ja schon einen Unterschied, wer den "Löwenanteil" der Miete übernimmt bzw ihn übernehmen kann. |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters A könnte mieten und an B. später untervermieten! In welchem pers. Verhältnis stehen denn A + B zueinander? |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters A und B sind ein Paar, aber weder verlobt noch verheiratet |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters Aber man sollte wissen, dass in einer SELBSTauskunft wesentlich mehr Daten stehen, als in einer Auskunft die Dritte machen dürfen. Von daher, sollte man sich gut überlegen, obs die Sache wert ist. Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters @dopamin Naja die Krucks an der Geschichte ist ja, sagt B die Wahrheit kommt der potentielle Mietvertrag nicht zustande, da in C nicht für Zahlungskraftig hält.- Gleiches gilt wenn B sich nicht zu der EV äussert, dann gilt die Annahme er habe etwas zu verbergen. Angenommen B verneint die EV und sagt somit die Unwhrheit, hat C die Möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht zu erfragen, ob eine EV vorliegt oder nicht.- Ist dies der Fall ist der potentielle Vertrag doch von vornherein unwirksam bzw . anfechtbar, wenn er durch Vortäuschung falscher Tatsachen zustande kam.-soweit korekt? |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters Ist das die einzige potentielle Wohnung die vorhanden ist? Vermieter haben nicht grundlos keinen Zugriff auf Schufa-Daten... Mir ist ja durchaus bewusst, dass diese Unsitte mehr und mehr um sich greift... Dopamin
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| AW: Selbstauskunft des Mieters Nein es sind unterschiedliche, aber jene Makler der jetzigen potentiellen Wohnungen wollen diese Selbstauskunft haben ohne diese kein Vertrag. Es wird explizit nach EV gefragt. Schufaauskunft ist doch nicht das gleiche wie Eidestattliche Versicherung oder? Zweites kann doch beim zuständigen Amtsgericht erfragt werden oder etwa nicht. Vielleicht verstehe ich auch die Begrifflichkeiten nicht richtig bin kein Jurist, lese nur gelegentlich mal was im BGB oder SGB nach |
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| AW: Selbstauskunft des Mieters Wie gesagt, wenn die Wohnung so toll ist, dass man dafür diese Unterlagen beibringt sei einem das natürlich freigestellt... Nur sollte man auch wissen WAS für Unterlagen dann weitergegeben werden und wie dort damit verfahren wird... Siehe HIER Dopamin
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