Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Schuhe vor der Wohnungstür

Dies ist eine Diskussion zu Schuhe vor der Wohnungstür innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 14:36
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Ort: Riehe/LK SHG, Niedersachsen
Alter: 32
Beiträge: 68
Keine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Schuhe vor der Wohnungstür

Ein Vermieter (V) hat der aktuellen Mietpartei A im Erdgeschoss und den Parteien davor (in dieder Wohnung) erlaubt, die Schuhe, bzw ein Schuhregel, vor der Wohnungstür und somit unter der Treppe zur Mietpartei B (ist nur ein 2-Familienhaus) abzustellen.
Es behindert niemanden wegen Fluchtweg und man sieht es nicht.

Nach einem halben Jahr des Mietverhältnisses wird eine Hausordnung ausgehängt, die es davor nicht gab, in der folgendes steht:
Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus bedarf der Rücksprache mit den Vermietern.

Kürzlichst hatte V bei A einen Brief eingeworfen, sie verweisen auf die Hausordnung und bitten die Schuhe dort zu entfernen.
Jedoch stehen bei B weiter Schuhe vor der Wohnugstür (ist zu sehen von unten).

Von Geruchsbelästigung kann keine Rede sein, da A die Schuhe immer in den Kartons lässt.

Daher nun folgende Fragen:

1) Ist "GEGENSTÄNDE" nicht zu allgemein?

2) Und es liegt doch eine Absprache vor oder?

3) Es gilt doch dann für alle oder?

4) Kann folgndes dabei helfen?
- Deutscher Mieterbund e.V.: treppenh rechte
- Deutscher Mieterbund e.V.: treppenhaus schrank

Danke für die Hilfe!
__________________
Helden leben lange ~ Legenden sterben nie!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 16:57
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Soweit ich das verstehe ist doch nur mit Mietpartei Rücksprache und Erlaubnis erfolgt, nicht mit B.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 18:04
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2006
Ort: Riehe/LK SHG, Niedersachsen
Alter: 32
Beiträge: 68
Keine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RedIndian hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Aber es geht ja um A
__________________
Helden leben lange ~ Legenden sterben nie!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 10.05.2010, 19:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Man darf Gegenstände im Hausflur abstellen, solange dessen Größe das Abstellen zulässt, und solange und soweit es keine andere wirksame Regelung im Mietvertrag oder in einer Hausordnung gibt. BGH, Urteil vom 10. 11. 2006 - V ZR 46/06. Einseitige "Erlasse" einer Hausordnung sind aber unwirksam.

Zitat:
Nach einem halben Jahr des Mietverhältnisses wird eine Hausordnung ausgehängt, die es davor nicht gab, in der folgendes steht:
Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus bedarf der Rücksprache mit den Vermietern.
Dies wäre so ein einseitiger Erlass der unwirksam wäre.
Wirksame Vereinbarungen einer Hausordnung sind im Mietvertrag vereinbart.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.05.2010, 11:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Das von Ron Wide angeführte Urteil betrifft einen ganz anderen Fall. Dort ging es um Ablegen von Post.
Die Erlaubnis kann widerrufen werden!
Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden".
Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den Schuhen drückt man den anderen Mietern oder Eigentümern einen Geschmack auf, der dem Aussehen nach "asozioal" aussieht.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 11.05.2010, 13:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

@schielu:
Das Urteil betraf das Ablegen von bestimmten Sendungen in Hausfluren und nicht einfach das Ablegen von Post!

Der Schuhschrank wurde durch den Vermieter erlaubt und daher gibt es auch keine Diskussion über ein Verbot.

Es gibt lediglich wiedereinmal eine Diskussion über die einseitig erlassene Hausordnung, zu der Sie sich aber nicht äußern.

Wie Sie von einem nicht sichtbaren Schuhschränkchen über Logik auf asozial kommen, bleibt wohl Ihr persönliches Geheimnis.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 11.05.2010, 16:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 6.866
88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)88% positive Bewertungen (6866 Beiträge, 295 Bewertungen)  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Es gibt lediglich wiedereinmal eine Diskussion über die einseitig erlassene Hausordnung, zu der Sie sich aber nicht äußern.

Wie Sie von einem nicht sichtbaren Schuhschränkchen über Logik auf asozial kommen, bleibt wohl Ihr persönliches Geheimnis.
Hausordnungen werden immer "einseitig" aufgestellt, nämlich vom Haueigentümer.

Bei dem Zweiten war nicht das Schuhschränkchen, sondern die Schuhe vor der Tür gemeint.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 11.05.2010, 18:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Zitat:
Zitat von vico Beitrag anzeigen
Hausordnungen werden immer "einseitig" aufgestellt, nämlich vom Haueigentümer.

Bei dem Zweiten war nicht das Schuhschränkchen, sondern die Schuhe vor der Tür gemeint.
Es gibt auch "zweiseitige" Hausordnungen. Da muss man nur aufpassen, dass man auch 2 Blätter hat. Wenn nämlich die einseitige Hausordnung angetackert wird, dann kann man die 2.Seite nicht mehr lesen. Aber unwirksam ist sie dann immer noch!

Wie kommen Sie denn auf Schuhe vor der Tür? Ich stelle meine Schuhe grundsätzlich in ein Schuhschränkchen.
Ja, und "meinen" tun eigentlich die Bettnässer - die meinen sie hätten geschwitzt!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 11.05.2010, 22:22
mew mew ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Raum Frankfurt
Alter: 30
Beiträge: 33
Keine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, mew hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Einseitige erlassene Hausordnung:
Aushang im Treppenhaus, wird nicht Vertragsbestandteil

Zweiseitige Hausordnung:
wird im Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben und ensprechend Vertragsbestandteil.

Schuhe vor der Tür sind allgemein unschön ...
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 12.05.2010, 12:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Schuhe vor der Wohnungstür

Ich weiß wirklich nicht was es da zu nörgeln gibt.
1. Jeder Vermieter kann eine Hausordnung erlassen, wenn es noch keine gab.
2. Die Erlubnis zum Schuhschränkchen kann jederzeit widerrufen werden, wenn sie mietvertraglich nicht festgelgt war. Es gilt die Grundlage zur Leihe (Analog zur Gartennutzung)
3. Im vorliegenden Fall ist gar kein Schuhschränkchen vorhanden:
Zitat:
Jedoch stehen bei B weiter Schuhe vor der Wohnugstür (ist zu sehen von unten).
Von Geruchsbelästigung kann keine Rede sein, da A die Schuhe immer in den Kartons lässt.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hausdurchsuchung / Wohnungstür eintreten Polizeirecht 14.09.2009 13:38
eingetretene Wohnungstür Mietrecht 29.12.2008 20:15
undichte Wohnungstür Mietrecht 01.10.2007 10:46
Gegenstände vor der Wohnungstür Immobilienrecht 19.06.2007 15:00
Luftdurchlässige Fenster und Wohnungstür Mietrecht 01.02.2007 22:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN