Dies ist eine Diskussion zu Schuhe vor der Wohnungstür innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schuhe vor der Wohnungstür Es behindert niemanden wegen Fluchtweg und man sieht es nicht. Nach einem halben Jahr des Mietverhältnisses wird eine Hausordnung ausgehängt, die es davor nicht gab, in der folgendes steht: Das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus bedarf der Rücksprache mit den Vermietern. Kürzlichst hatte V bei A einen Brief eingeworfen, sie verweisen auf die Hausordnung und bitten die Schuhe dort zu entfernen. Jedoch stehen bei B weiter Schuhe vor der Wohnugstür (ist zu sehen von unten). Von Geruchsbelästigung kann keine Rede sein, da A die Schuhe immer in den Kartons lässt. Daher nun folgende Fragen: 1) Ist "GEGENSTÄNDE" nicht zu allgemein? 2) Und es liegt doch eine Absprache vor oder? 3) Es gilt doch dann für alle oder? 4) Kann folgndes dabei helfen? - Deutscher Mieterbund e.V.: treppenh rechte - Deutscher Mieterbund e.V.: treppenhaus schrank Danke für die Hilfe!
__________________ Helden leben lange ~ Legenden sterben nie! |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Soweit ich das verstehe ist doch nur mit Mietpartei Rücksprache und Erlaubnis erfolgt, nicht mit B. |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Aber es geht ja um A
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Man darf Gegenstände im Hausflur abstellen, solange dessen Größe das Abstellen zulässt, und solange und soweit es keine andere wirksame Regelung im Mietvertrag oder in einer Hausordnung gibt. BGH, Urteil vom 10. 11. 2006 - V ZR 46/06. Einseitige "Erlasse" einer Hausordnung sind aber unwirksam. Zitat:
Wirksame Vereinbarungen einer Hausordnung sind im Mietvertrag vereinbart. |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Das von Ron Wide angeführte Urteil betrifft einen ganz anderen Fall. Dort ging es um Ablegen von Post. Die Erlaubnis kann widerrufen werden! Der Schuhschrank im Treppenhaus ist unter allen Umständen nicht erlaubt. Gerichte haben zur reinen Schuhfrage keine einheitliche Meinung. Es heißt in den Urteilen "Bei Regenwetten dürfen Schuhe vorübergehend im Treppenhaus im Bereich der eigenen Tür abgestellt werden". Aber von der Logik: Sowohl mit einem Schuhschrank und mit den Schuhen drückt man den anderen Mietern oder Eigentümern einen Geschmack auf, der dem Aussehen nach "asozioal" aussieht. |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür @schielu: Das Urteil betraf das Ablegen von bestimmten Sendungen in Hausfluren und nicht einfach das Ablegen von Post! ![]() Der Schuhschrank wurde durch den Vermieter erlaubt und daher gibt es auch keine Diskussion über ein Verbot. Es gibt lediglich wiedereinmal eine Diskussion über die einseitig erlassene Hausordnung, zu der Sie sich aber nicht äußern. Wie Sie von einem nicht sichtbaren Schuhschränkchen über Logik auf asozial kommen, bleibt wohl Ihr persönliches Geheimnis. |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Zitat:
Bei dem Zweiten war nicht das Schuhschränkchen, sondern die Schuhe vor der Tür gemeint. |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Zitat:
Wie kommen Sie denn auf Schuhe vor der Tür? Ich stelle meine Schuhe grundsätzlich in ein Schuhschränkchen. Ja, und "meinen" tun eigentlich die Bettnässer - die meinen sie hätten geschwitzt! ![]() |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Einseitige erlassene Hausordnung: Aushang im Treppenhaus, wird nicht Vertragsbestandteil Zweiseitige Hausordnung: wird im Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben und ensprechend Vertragsbestandteil. Schuhe vor der Tür sind allgemein unschön ... |
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| AW: Schuhe vor der Wohnungstür Ich weiß wirklich nicht was es da zu nörgeln gibt. 1. Jeder Vermieter kann eine Hausordnung erlassen, wenn es noch keine gab. 2. Die Erlubnis zum Schuhschränkchen kann jederzeit widerrufen werden, wenn sie mietvertraglich nicht festgelgt war. Es gilt die Grundlage zur Leihe (Analog zur Gartennutzung) 3. Im vorliegenden Fall ist gar kein Schuhschränkchen vorhanden: Zitat:
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