Dies ist eine Diskussion zu Schönheitsreperaturen bei Fenstern innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schönheitsreperaturen bei Fenstern in der Angelegenheit der Schönheitsreperaturen bezgl. der Fenster in Mietwohnungen heißt es übereinstimmend, daß der Mieter diese zu tragen hat. Es steht aber immer nur, daß der Mieter die Innenseiten zu tragen hat, die Aussenseite, der Vermieter. Was ist aber mit den Zwischenräumen bei Altbauwohnungen? Die gibt es sehr oft zwei Fenster und zwei Türen. Bei meinem Einzug wurden diese Zwischenräume nicht geschönt, sondern nur die Aussenseite. Was muß ich nun bei meinem Auszug streichen? Mit dem Vermieter habe ich schon darüber gesprochen und der sagte das gleiche: er streicht aussen, und ich innen. Er geht aber davon aus, daß ich auch die Zwischenräume zu streichen habe. kann er das?? Vielen Dank für die Hilfe Markus Mittermeyer |
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