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"Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel?

Dies ist eine Diskussion zu "Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 19:43
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"Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel?

Hallo,

nehmen wir mal an A hat eine Wohnung von B gemietet. B als Vermieter renoviert vor dem Einzug von A die gesamte Wohnung. Im Mietvertrag würde stehen: "Schönheitsreparaturen nach Absprache", es handele sich hierbei um einen Standart-Mietvertrag aus dem Schreibwarengeschäft, der übliche Absatz über Schönheitsreparaturen ist gestrichen worden.
Nach einigen Jahren möchte A ausziehen, B verlangt 50% der Renovierungskosten und möchte die Renovierung von einem Profi durchführen lassen.
Das A keinen Maler bezahlen muss ist klar, aber müsste A überhaupt renovieren wenn die Wohnung nach ca.3 Jahren kaum renovierungsbedarf aufweist? Wäre diese Klausel überhaupt gültig?

Viele Grüße und besten Dank für die Aufklärung
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 19:58
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AW: "Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel?

Es gibt demnach keine Vereinbarungen über die Schönheitsreparaturen und auch keinen Fristenplan.

Damit kann die Wohnung "besenrein" übergeben werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 20:08
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AW: "Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel?

Hallo Senior,

dann sind wir uns ja schon mal einig. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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