Dies ist eine Diskussion zu "Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel? innerhalb des Forums Mietrecht
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| "Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel? nehmen wir mal an A hat eine Wohnung von B gemietet. B als Vermieter renoviert vor dem Einzug von A die gesamte Wohnung. Im Mietvertrag würde stehen: "Schönheitsreparaturen nach Absprache", es handele sich hierbei um einen Standart-Mietvertrag aus dem Schreibwarengeschäft, der übliche Absatz über Schönheitsreparaturen ist gestrichen worden. Nach einigen Jahren möchte A ausziehen, B verlangt 50% der Renovierungskosten und möchte die Renovierung von einem Profi durchführen lassen. Das A keinen Maler bezahlen muss ist klar, aber müsste A überhaupt renovieren wenn die Wohnung nach ca.3 Jahren kaum renovierungsbedarf aufweist? Wäre diese Klausel überhaupt gültig? Viele Grüße und besten Dank für die Aufklärung |
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| AW: "Schönheitsreparaturen nach Absprache" Gültige Klausel? Es gibt demnach keine Vereinbarungen über die Schönheitsreparaturen und auch keinen Fristenplan. Damit kann die Wohnung "besenrein" übergeben werden. |
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