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Schnee räumen

Dies ist eine Diskussion zu Schnee räumen innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 03.12.2008, 19:04
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Schnee räumen

Hallo,

gegeben sei eine Mieteinheit mit mehreren Parteien. Zu jeder Partei gehört ein ans Haus angrenzendes Parkplatz, welcher im Mietpreis enthalten ist. Angenommen, bisher habe der Vermieter in Eigenregie jeden morgen die Wege sauber geräumt und dabei auch die Parkplätze.

Bedingt durch eine Erkrankung könne der Vermieter dies nicht mehr selber machen und schlägt den Mietern vor, einen externen Hausmeisterdienst zu beordern, welcher das Schneeräumen übernimmt, gegen einen geringen Mietaufpreis. Die Mieter sind damit einverstanden.

Es kommt nun der heftige Schneefall und der bestellte Hausmeister taucht auf und fängt an, Schnee zu schippen. Allerdings räumt er nur die Zugangswege, die Parkplätze verbleiben unangetastet. Da die Parkplätze am Rande der Strasse sind, türmt der Pflug vor ihnen solche Schneemassen, daß sie nicht befahrbar sind. Mieter stehen nun vor der Wahl, entweder selber den Parkplatz vom Schnee zu räumen oder irgendwo sonst auf der Straße zu parken.

Frage 1: gehört zum Schneeräumdienst auch das Räumen der Parkplätze oder nur der Zugangswege respektive Bürgersteigs? Können die Mieter darauf bestehen, daß der Hausmeister auch die Parkplätze räumt oder gehört dies in ihren eigenen Aufgabenkreis? Im Mietvertrag ist nichts zum Thema Schneeräumen enthalten.

Frage 2: gesetzt den Fall, der Schnee bleibt lange liegen und durch ständig wiederkehrende Schneefälle wird der vermietete Parkplatz längere Zeit (ein, zwei Wochen) nicht befahrbar. Handelt es sich dabei um "höhere Gewalt", die der Mieter einfach in Kauf nehmen kann, oder um eine Nutzungsminderung, die ggf. auch eine Mietminderung erlaubt?

Danke!
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Alt 03.12.2008, 19:53
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AW: Schnee räumen

Eine Schneeräumpflicht besteht nur für die Zugangswege - private Parkplätze sind vom Nutzer selbst zu räumen. Somit ist auch kein Grund für eine Mietminderung gegeben.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 21:12
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AW: Schnee räumen

http://www.deutschesmietrecht.de/ind...=102&Itemid=40

lg
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