Dies ist eine Diskussion zu Schimmelbefall und Mietminderung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schimmelbefall und Mietminderung |
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| AW: Schimmelbefall und Mietminderung Bitte die Suchoption benutzen! |
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| AW: Schimmelbefall und Mietminderung AB hat das Recht auf Mietminderung von dem Zeitpunkt an, wo sie nachweislich den Vermieter informiert haben. AB hätte kein Recht auf Mietminderung wenn der Vermieter X nachweisen kann, das der Schimmel keine baulichen Ursachen hat. mehr hier http://umweltinstitut.org/fragen--an...lpilze-40.html "Was begünstigt das Auftreten von Schimmel? Die oft schlechte Wärmeisolierung bei Gebäuden aus den 50er bis 70er Jahren und der Einbau neuer Fenster in Altbauten begünstigt die Schimmelbidlung. Häufig werden beim Wechsel des Bewohners bestehende Schimmelprobleme übertüncht und verschwiegen. Vielfach tritt der Schimmel dann im ersten oder zweiten Winter nach Einzug auf. In den selteneren Fällen begünstigt der Bewohner die Schimmelbildung: Verschlossene oder defekte Entlüftungen von Dunkelbädern oder Beheizung von Schlafzimmern mit feucht-warmer Luft vom Bad, Kochen und Wäschetrocknen." oder hier http://www.berliner-mieterverein.de/...105/110514.htm "Dabei ist die Sache rechtlich eindeutig: Schimmelbefall in Wohnungen gilt als Mangel und der Mieter ist sogar verpflichtet, den Schaden zu melden. Zuständig für die Beseitigung ist grundsätzlich der Vermieter - es sei denn, dass unzureichendes Lüften und Heizen die Ursache ist. Das muss der Vermieter aber beweisen, in der Regel durch ein Gutachten, wonach keine baulichen Mängel vorhanden sind, wie zum Beispiel Wärmebrücken. " ""Lässt sich nicht mit Sicherheit feststellen, ob die Schäden auf Baumängel oder auf das Nutzerverhalten zurückzuführen sind, ist der Vermieter den Beweis schuldig geblieben, das heißt, der Mieter hat ein Recht auf Mietminderung und Mängelbeseitigung"," |
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| AW: Schimmelbefall und Mietminderung Ich hoffe ich darf das Thema nochmal anschneiden? Wann darf ein Mieter durch solch ein Schimmelbefall, der 1 Jahr zuvor schonmal saniert wurde und nun wieder auftaucht und ganz klar durch bauliche Mängel ensteht (es wird ausreichend gelüftet), die Miete eigenmächtig kürzen, oder nur mit rechtlichem Beistand, also einen Rechtsanwalt? Da der Vermieter auf keine Briefe, auch per Einschreiben, nicht reagiert. |
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| AW: Schimmelbefall und Mietminderung Das ist ja hier schon geschrieben worden: ab dem Moment, in dem dem Vermieter der Mangel bekannt wird. Dafür braucht man nicht unbedingt einen Anwalt. Einschreiben mit Rückschein, mit Zeugen eingetütet und zur Post gebracht, und dann kürzen. Der Vermieter wird sich melden. Versprochen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Schimmelbefall und Mietminderung LOL! Falls sich ein Mieter über die angemessene Höhe der Minderung unsicher wäre, würde auch ein Text wie "...zahle insofern die Miete nur mit Vorbehalt..." genügen. Wichtig ist, einigermaßen zeitnah zu reagieren, - um der Meldepflicht gegenüber dem Vermieter zu genügen und - um nicht nachher mit "Sie haben das doch so lange akzeptiert" abgewimmelt zu werden. |
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| AW: Schimmelbefall und Mietminderung Vielen Dank für die Antworten. Ist 25% der Miete gerechtfertigt, wenn der Schimmel in 2 Räumen über die ganze Wand etwa 40 cm hoch über dem Boden verläuft, in 2 Räumen in der oberen Ecke etwa 20 cm groß, in einem Raum das Fenster komplett nass ist und Geruchsbildung durch den Schimmel. Ich wär sogar noch höher gegangen. Das Einschreiben ist schon letzten Monat beim Vermieter eingegangen, würde ich die Miete März auf beide Monate rückwirkend kürzen! Auch gerechtfertigt? |
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