Dies ist eine Diskussion zu Schimmelbefall, halbwegs plausibel durch Mieter verursacht - Haftungsfragen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schimmelbefall, halbwegs plausibel durch Mieter verursacht - Haftungsfragen mal angenommen, in einer Mietwohnung träte massiver Schimmelbefall an mehreren Wänden rund ums Badezimmer auf. Durch die von Hausverwaltung/Wohngebäudeversicherung beauftragte Fachfirma für Leckageortung käme heraus, dass die Mieter wohl durch angeblich unsachgemäße Benutzung der Toilette (Slipeinlagen und Tampons reingeworfen [keine fetten Binden!]) in einer liegenden Abwasserleitung eine mehr oder weniger dauerhafte Verstopfung verursacht haben - durch die Endoskopkamera plausibel belegt. Und Mieter müsste zugegebenermaßen tatsächlich ab und zu mal pömpeln, damit Toilette/Badewanne/Dusche sauber ablaufen. Das Wasser fließt also nicht richtig ab, und da solche Leitungen wohl nicht für stehendes Wasser gedacht sind, liefe durch die Steckverbindungen wohl das Wasser aus [hmm, sollten wasserführende Rohre nicht auch immer uneingeschränkt dicht sein?!], verteilt sich unter dem Eßtrich und zöge sich dann an den Wänden rings ums Badezimmer hoch. Frage 1: Wäre sowas nicht eher ein Baumangel, denn schließlich täten sowas Zig-Millionen Damen jeden Tag, ohne dass dies zu Wasserschäden führen würde?! Frage 2: Wenn die Wohngebäudeversicherung wg. Leitungswasser!=Abwasser die Regulierung ablehnen würde, wäre dann für die Trocknung/Sanierung der Wohnung dann die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig? Denn schließlich hat er unbeabsichtigerweise einen Schaden am Eigentum des Vermieters verursacht. Und genau für solche Fälle wäre die Haftpflicht doch da, oder? Frage 3: Könnte der Mieter denn noch - unabhängig von der Ursache des Schadens - eine Mietminderung geltend machen, da Teile der Wohnung wg. des Schimmelbefalls nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können? (Korreliert wohl mit dem Baumangel aka "Schuld des VM" aus Frage 1) |
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| AW: Schimmelbefall, halbwegs plausibel durch Mieter verursacht - Haftungsfragen 1. Kein Baumangel, da ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch vorliegt. Das könnte jedoch auch anderst gesehen werden, wenn der Abfluss kein oder kaum Gefälle aufweist. 2. Am besten wäre es, wenn der Schaden so hoch ist, dass ein Regulierer eingeschaltet wird. Die Sachbearbeiter sind meist ziemlich hilflos. Ein Regulierer wird wahrscheinlich beide Versicherungen in die Pflicht nehmen. Als Vermieter / Eigentümer muss, bzw. sollte man sich aber natürlich erst mal an die eigenen Versicherer wenden. Auf die Versicherung vom Mieter hat man ja keinen direkten Zugriff, weswegen sich das als Nullnummer erweisen kann. 3. Eindeutig nein. Allerdings muss dann unter Umständen die Schuldfrage vor Gericht mithilfe von Gutachten geklärt werden müssen. Ein Gutachten kostet mindestens 1.000 €. Wenn die Miete gemindert wurde, muss man sich daher überlegen, ob der Mieter die Anwalts- und Gerichtskosten und das Gutachten zahlen kann - oder nicht. Wenn nicht (Hartz 4 Empfänger), lohnt sich das ganze nicht. Dann ist es also billiger in den sauren Apfel zu beißen und darauf zu verzichten. |
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| AW: Schimmelbefall, halbwegs plausibel durch Mieter verursacht - Haftungsfragen Moin, danke für die Antwort. Das war jetzt hauptsächlich die Sicht des VM. Um das Thema mal von allen Seiten zu beleuchten: Wie sieht es aus Sicht des Mieters aus? Der säße ja jetzt in der schimmligen Wohnung und möchte aus dieser Situation natürlich schnellstmöglich raus. Natürlich sieht er immense Kosten für die Trocknung/Sanierung auf sich zukommen, die er zunächst wahrscheinlich vorstrecken müsste, da ja keine Versicherung die Aufträge vergeben würde. Was könnte/müsste Mieter in so einem Fall nun tun? |
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| AW: Schimmelbefall, halbwegs plausibel durch Mieter verursacht - Haftungsfragen Zitat:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...a1/abfluss.htm Folgt man der Sachdarstellung des TE und Feuchtigkeit ist aus der Abwasserleitung ausgetreten, ist zunächst in jedem Fall der Gebäudeversicherer in der Pflicht da Leitungswasser bestimmungswidirg ausgetreten ist. Empfehle die fiktive Ablehnung des Gebäudeversicherers hier einzustellen. Soweit ein Verschulden des Mieters nachweisbar ist, wird der Gebäudeversicherer die Schadenaufwendungen auch entsprechend regreßieren. Da offensichtlich auch eine private Haftpflichtversicherung auf seiten des Mieters besteht empfiehlt es sich den Schaden umgehend auch dort anzuzeigen. Beide Versicherer werden zur Schuldfrage ermitteln. Grundsätzlich gilt, dass Binden und Tampons nicht in die Toilette gehören. Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Schimmelbefall, halbwegs plausibel durch Mieter verursacht - Haftungsfragen Wenn das Fehlverhalten des Mieters zur Verstopfung führte, ist er auch für die Folgen verantwortlich! Die Haftpflichversicherung sollte eingeschaltet werden! Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| haftpflichtschaden, mietminderung, schimmel |
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