Dies ist eine Diskussion zu Schimmelbefall bei neu angemieteter Wohnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schimmelbefall bei neu angemieteter Wohnung Mal angenommen ein Mieter M hat eine neue Wohnung gemietet. Drei Tage vor Mietbeginn sollte die Schlüsselübergabe sein. Nun hat M jedoch erfahren, dass der Vormieter VM wegen Schimmelbefall aus der Wohnung ausgezogen ist. VM hat bspw. die Schlafzimmermöbel gar nicht mehr mitgenommen, sondern sofort auf den Sperrmüll gegeben, weil sie verschimmelt waren. Das heißt, dass das Schlafzimmer feucht ist. Die anderen Räume sind es nicht, da diese nach vorne gebaut sind. Nur das Schlafzimmer ist sozusagen in den Hang gebaut und dort sind anscheinend die Wände feucht (Souterrain-Wohnung) In diese Wohnung möchte M nun definitv nicht einziehen. Wie soll M nun weiter vorgehen? - Kann M den Mietvertrag aufgrund dieser Tatsache kündigen? - Sollte M den Schlüssel trotzdem übernehmen oder erst gar nicht annehmen? - Muss M evt. einen Gutachter bestellen? Was würde dieser in etwa kosten? - Ist sonst noch irgend etwas zu beachten für M? Wie ist die Rechtslage in einem solchen Fall? Gruß, borgi |
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| AW: Schimmelbefall bei neu angemieteter Wohnung Die Wohnung ist mangelfrei und in einem bewohnbaren Zustand durch den Vermieter zu übergeben. Eine Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt. |
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| AW: Schimmelbefall bei neu angemieteter Wohnung Woher weiss er denn, dass der Vermieter den Schaden nicht behoben hat? Hören ist so`n Ding! Wie war denn die Wand bei der Besichtigung? |
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| AW: Schimmelbefall bei neu angemieteter Wohnung borgi83 schrieb: - "Kann M den Mietvertrag aufgrund dieser Tatsache kündigen?" Nein, denn er weiß nicht ob der Vermieter schuld an dem Schimmelbefall hatte. Ist die Wohnung bei Einzug mangelfrei, so kann man nichts beanstanden. - Sollte M den Schlüssel trotzdem übernehmen oder erst gar nicht annehmen? Hat der Mieter solche Vorbehalte gegenüber der Wohnung und will sie in keinem Fall, sollte er die Schlüssel erst gar nicht annehmen. Das befreit ihn aber nicht von Schadensersatz von drei Mietzahlungen, wenn der VM die Wohnung in dieser Zeit nicht anderweitig vermieten kann. "- Muss M evtl. einen Gutachter bestellen? Was würde dieser in etwa kosten?" Das kann er, muss er aber nicht. Wäre nur anzuraten, wenn Feuchte offensichtlich ist und der Mieter die Wohnung haben will. Ein Gutachter kostet i.d.R. 600 - 800 EU, je nach Umfang der Arbeiten. Der Mieter sollte die Wohnung noch einmal genau ansehen. Der Vermieter muss eine bewohnbare Wohnung zur Verfügung stellen. Mängel sollten vor Einzug schriftlich festgehalten werden. |
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