Dies ist eine Diskussion zu Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz Im Haus ist alles in Ordnung. Harr A lagert nun einige Kartons, Kleinmöbel und weitere Gegenstände auf dem Dachboden ein. 3 Wochen später schaut Herr A auf den Dachboden um eines der Möbelstücke vom Dachboden zu holen. Herr A stellt fest das alle eingelagerten Möbel völlig verschimmelt sind und er diese nur noch entsorgen kann. Auch alle Kartons sind total weich und feucht. Herr Afürchtet das auch der Rest seines Eigentums von der Feuchtigkeit schaden nehmen könnte. Herr A hat keine Möglichkeit zu belüftung des Dachbodens da keine Lüstung und kein Fenster vorhanden ist. Herr A hatte auch die Möbel nicht an der Wand stehen sondern mitten im Raum. Der Dachboden ist vollständig Isoliert und mit einer Dampfsperre versehen. Da es keine Lüftungsmöglichkeit gibt, kann auch die Neubaufeuchtigkeit nicht entweichen. 1.: Hat Herr A das Recht auf Mietminderungsandrohung und Durchführung bei Nichtbeseitigung der Feuchtigkeit auf dem Dachboden innerhalb einer von Herr A gesetzten Frist (10 Tage)? 2.: Hat Herr A anspruch auf Schdensersatz für die zerstörten Möbelstücke? |
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| AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz Grundsätzlich ist ein Mietmangel, um den es sich ja handelt, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Schon ab dieser Meldung könnte die Miete gemindert werden, da sie per Gesetz (§ 536 BGB) eintritt. Eine Fristsetzung wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Wobei natürlich 10 Tage für die Beseitigung von Neubaunässe illusorisch sind. Wenn es überhaupt keine Hinweise in den vertraglichen Vereinbarung über die Benutzung des Dachbodens und möglicherweise auf die Lagerung von Gegenständen gibt und eindeutig feststeht, dass den Mieter kein Verschulden an dem Schimmelbefall trifft, dann ist der Vermieter für die Schäden an den eingelagerten Sachen haftbar. |
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| AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz Sicher, 10 Tage wären illusorisch! Zur Mietminderung: Wenn Herr A nun Mietminderung geltend machen möchte, wie hoch sollte er die Minderung bemessen? Es handelt sich ja grundsätzlich nicht um einen Wohnraum sondern um einen Lagerraum, der ja in der Wohnraumberechnung nicht berücksichtigt ist und somit ja auch theoretisch nicht in der Miethöhenberechnung enthalten ist. Zum Schadensersatz: Wenn Herr A nun Schadensersatzforderungen stellt, wie hoch sollte er diese bemessen. Angenommen die zerstörten Möbel sind erst 6 Monate alt. Hintergrund der Frage ist, dass Möbel ja einen sehr schnellen, hohen Wertverlust haben. |
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| AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz Zwecks Schadensersatz möchte ich auf den § 823 BGB verweisen. Dass dem Vermieter Vorstz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, wage ich zu bezweifeln. Und ob ein minderungsfähiger Mangel nachzuweisen ist, kann nur ein Sachverständiger vor Ort feststellen!
__________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.(Dieter Hildebrandt) |
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| AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz Zitat:
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