Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz

Dies ist eine Diskussion zu Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2012, 15:18
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 8
Keine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz

Angenommen: Herr A zieht in eine Doppelhaushälfte ein welche gerade erst fertiggestellt wurde.
Im Haus ist alles in Ordnung.

Harr A lagert nun einige Kartons, Kleinmöbel und weitere Gegenstände auf dem Dachboden ein. 3 Wochen später schaut Herr A auf den Dachboden um eines der Möbelstücke vom Dachboden zu holen.
Herr A stellt fest das alle eingelagerten Möbel völlig verschimmelt sind und er diese nur noch entsorgen kann. Auch alle Kartons sind total weich und feucht. Herr Afürchtet das auch der Rest seines Eigentums von der Feuchtigkeit schaden nehmen könnte.
Herr A hat keine Möglichkeit zu belüftung des Dachbodens da keine Lüstung und kein Fenster vorhanden ist. Herr A hatte auch die Möbel nicht an der Wand stehen sondern mitten im Raum. Der Dachboden ist vollständig Isoliert und mit einer Dampfsperre versehen. Da es keine Lüftungsmöglichkeit gibt, kann auch die Neubaufeuchtigkeit nicht entweichen.

1.: Hat Herr A das Recht auf Mietminderungsandrohung und Durchführung bei Nichtbeseitigung der Feuchtigkeit auf dem Dachboden innerhalb einer von Herr A gesetzten Frist (10 Tage)?

2.: Hat Herr A anspruch auf Schdensersatz für die zerstörten Möbelstücke?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2012, 19:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 11.504
99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)99% positive Bewertungen (11504 Beiträge, 1169 Bewertungen)  
AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz

Grundsätzlich ist ein Mietmangel, um den es sich ja handelt, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Schon ab dieser Meldung könnte die Miete gemindert werden, da sie per Gesetz (§ 536 BGB) eintritt.
Eine Fristsetzung wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Wobei natürlich 10 Tage für die Beseitigung von Neubaunässe illusorisch sind.

Wenn es überhaupt keine Hinweise in den vertraglichen Vereinbarung über die Benutzung des Dachbodens und möglicherweise auf die Lagerung von Gegenständen gibt und eindeutig feststeht, dass den Mieter kein Verschulden an dem Schimmelbefall trifft, dann ist der Vermieter für die Schäden an den eingelagerten Sachen haftbar.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.05.2012, 10:41
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 8
Keine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, tobiaski hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz

Sicher, 10 Tage wären illusorisch!

Zur Mietminderung:
Wenn Herr A nun Mietminderung geltend machen möchte, wie hoch sollte er die Minderung bemessen? Es handelt sich ja grundsätzlich nicht um einen Wohnraum sondern um einen Lagerraum, der ja in der Wohnraumberechnung nicht berücksichtigt ist und somit ja auch theoretisch nicht in der Miethöhenberechnung enthalten ist.

Zum Schadensersatz:
Wenn Herr A nun Schadensersatzforderungen stellt, wie hoch sollte er diese bemessen. Angenommen die zerstörten Möbel sind erst 6 Monate alt. Hintergrund der Frage ist, dass Möbel ja einen sehr schnellen, hohen Wertverlust haben.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 30.05.2012, 11:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 14.120
100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (14120 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz

Zwecks Schadensersatz möchte ich auf den § 823 BGB verweisen. Dass dem Vermieter Vorstz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, wage ich zu bezweifeln. Und ob ein minderungsfähiger Mangel nachzuweisen ist, kann nur ein Sachverständiger vor Ort feststellen!
__________________
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.(Dieter Hildebrandt)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.05.2012, 14:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 1.340
98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1340 Beiträge, 183 Bewertungen)  
AW: Schimmelbafall auf Dachboden / Neubau - Mietminderung, Schadenersatz

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Zwecks Schadensersatz möchte ich auf den § 823 BGB verweisen. Dass dem Vermieter Vorstz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, wage ich zu bezweifeln.
Der Schadenersatz folgt in diesen Fällen aus § 536a BGB und ist, wenn der Mangel gegeben ist, verschuldensunabhängig, da er bereits bei Vertragsschluss vorlag (bausubstanzlich bedingt, anernfalls wäre es schon gar kein Mangel).

Zitat:
Und ob ein minderungsfähiger Mangel nachzuweisen ist, kann nur ein Sachverständiger vor Ort feststellen!
Ja, wobei die Existenz von Schimmel grundsätzlich einen solchen darstellt und hierbei zunächst vermutet wird, dass dieser bausubstanzlich bedingt ist, der Vermieter muss sich daher durch das Gutachten positiv entlasten (BGH, Urteil vom 10.11.2004, Aktenzeichen: XII ZR 71/01).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mietminderung und Schadenersatz durch Lärm im Sanierungsgebiert durchsetzbar ? Mietrecht 26.04.2012 10:43
Mietminderung durch Strassen Neubau Maßnahmen??? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 04.10.2011 21:46
Dachboden Mietrecht 19.03.2010 23:23
Mietminderung und Schadenersatz bei fehlender Einbauküche Mietrecht 24.08.2006 15:22
Schadenersatz vom Vormieter statt Mietminderung, denkste Mietrecht 26.10.2003 23:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios