Dies ist eine Diskussion zu Schimmel überstreichen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schimmel überstreichen mal angenommen in einer Wohnung würde sich in einigen Räumen (teilweise nur leichter) Schimmel an den Wänden befinden. Da der Vermieter zunächst nicht reagiert hätte, würde die Miete gemindert werden. Der Vermieter schickte daraufhin einen Maler, um den Schimmel zu überstreichen. Wäre der Mangel damit ordnungsgemäß behoben und die Mietminderung aufzuheben? Oder kann das Überstreichen von Schimmel als ungeeignete Maßnahme von Mietern abgelehnt werden und weiterhin die Miete gemindert werden? Vielen Dank. Gruß Schnittenkoetter |
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| AW: Schimmel überstreichen Danke erstmal. In diesem fiktive Fall ist das Überstreichen erst angekündigt worden. Es wurde noch nicht durchgeführt. Um Kosten zu vermeiden, könnte man den Vermieter hier ja schon vorher informieren, dass es ungeeignet ist, Schimmel zu überstrecihen... wenn es denn so ist. Dem Mieter geht es bei dem Schimmel weniger um die Optik (ein paar Stellen weißen könnt er selber), sondern vorwiegend um die gesundheitlichen Probleme, die vom Schimmel ausgehen können. Und nur weil man Schimmel nicht mehr sieht, ist er ja nicht weg. |
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| AW: Schimmel überstreichen Achso, jetzt verstehe ich. Die Ursache ist an mindestens einer Stelle eine Kältebrücke. An den anderen Stellen ist es noch nicht endgültig geklärt. |
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| AW: Schimmel überstreichen Da hier von leichtem Schimmelbefall gesprochen wird, so reicht es u.U, die Stellen mit Spiritus zu desinfizieren. Danach muss es trocknen und dann kann mit spezieller Schimmelschutzfarbe überstrichen werden. Allerdings sollten die Ursachen geklärt werden und evtl. das Wohnverhalten geändert werden. Auch Kondenswasserschäden an Wärmebrücken sind in aller Regel durch angepasstes Verhalten vermeidbar, solange keine Mauerfeuchte besteht. |
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