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Schimmel in der Wohnung. Kein schriftlicher Mietvertrag. Was tun?

Dies ist eine Diskussion zu Schimmel in der Wohnung. Kein schriftlicher Mietvertrag. Was tun? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 16.11.2007, 03:05
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Schimmel in der Wohnung. Kein schriftlicher Mietvertrag. Was tun?

Mal angenommen, in einem Haus mit mehreren Wohnungen existiert seit ca. 1.5 Jahren eine Wohngemeinschaft aus 3 Mietern (M1, M2 und M3). Nach ca. 7 Monaten zieht ein Mieter M1 aus und ein neuer M1 ein. Da sich jedoch herausstellt, dass der neue aus diversen Gründen nicht zu den anderen beiden passt, sich allerdings weigert, wieder auszuziehen, kündigen alle 3 Mieter das Mietverhältnis mit dem Vermieter V. Daraufhin geht sofort Mieter M2 ein neues Mietverhältnis mit V ein und lässt M3 und dem nunmehr neuen M1 als Untermieter in ein zwischen den 2 Mietparteien (M1, M3 auf der einen und M2 auf der anderen Seite) ausgehandeltes Untermietverhältnis eintreten. Zwischen M2 und V besteht bis dato ein schriftlicher Mietvertrag. Demnach überweisen die beiden anderen Mieter M2 regelmäßig anteilige Mietbeträge.
M2 zieht nun allerdings nach weiteren 8 Monaten aus der WG und vereinbart mit V, dass M3 nunmehr als Hauptmieter auftritt. Dies erfolgte mündlich, ohne dass M3 eine weitere schriftliche Vertragsänderung mit V einging.

Nun zum eigentlichen Problem:
Vor 1.5 Tagen wurde seitens der Mieter festgestellt, dass sich eine weiße Schicht an den Wänden gebildet hat. Nach genauerer Begutachtung erwies sich die Schicht als Schimmel. Allerdings wurde eine solche Schicht ebenfalls im darunterliegenden Kellergeschoß entdeckt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Ursache dafür nicht in mangelnder Belüftung liegt (zumal regelmäßig gelüftet wurde).

Meine Frage: was ist nun zu tun oder: falls sich die Mieter nun entschließen, aus der Wohnung auszuziehen, wie lange beträgt dann die Frist? Hierbei gibt es allerdings auch mehrere Punkte zu bedenken:

1. Es existiert kein schriftliches Vertragsstück über die Wohnung. M3 hat den V hierauf mehrfach hingewiesen, allerdings ohne, dass V darauf reagiert hat. (Das Mietverhältnis zwischen M2 und V bestand ungefähr 3 Monate und wurde vor etwa 6 Monaten begonnen.)

2. Schimmel ist in jedem Fall gesundheitsschädigend (auch wenn es ein noch so kleiner Fleck ist; mögliche Folgen: Kopfschmerzen, Asthma, Allergien, u. a.)

Die Mieter der WG haben V benachrichtigt, binnen 10 Tagen etwas dagegen zu unternehmen. Sollte nichts passieren, sind die Mieter dann berechtigt, das Mietverhältnis mit V fristlos zu kündigen?

MfG, Joerdis
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Alt 16.11.2007, 15:18
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AW: Schimmel in der Wohnung. Kein schriftlicher Mietvertrag. Was tun?

Literatur zum Thema:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schimmel.html
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