Dies ist eine Diskussion zu Schimmel im Schlafzimmer innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schimmel im Schlafzimmer Person A hat folgendes Problem. Person A lebt mit seiner Freundin seit Oktober in einem alten Mietshaus im obersten Stockwerk ganz rechts. Vor dem Einzug vergewisserte sich Person A dass kein Schimmel bekannt ist. Nun machte Person A gestern eine schockierende Feststellung. Im Schlafzimmer, welches sich ganz rechts befindet, wurde Meterhoch Schimmel hinter dem dort stehenden Schrank festgestellt. Die zuständige Hausmeisterin begutachtete dies verwies aber lediglich darauf das der Schrank mehr Abstand zur Wand bräuchte und in der Früh das Fenster komplett aufgerissen werden muss damit kein Schimmmel entsteht. Muss Person A diesen Ratschlag annehmen oder ist die Hausverwaltung in der Pflicht andere Massnahmen zu ergreifen damit der Schimmel nicht erneut auftritt. Des weiteren wurde durch den Schimmel der Schrank beschädigt muss die private Hausratversicherung aufkommen oder die Hausverwaltung. Danke schon einmal für die Antworten. |
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer Schimmelspuren können verschiedene Ursachen haben, die im falschen Wohnverhalten des Mieters , meist aber in Baumängeln/Instandhaltungsanstau begründet sein dürften. Ich würde mein Wohnverhalten überprüfen und den Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen und auf Nachbesserung/Beseitigung des Mietmangels bestehen. Ein Mangel an der Wohnung , soweit nicht vom Mieter herbeigeführt, berechtigt zur Mietminderung. Siehe dazu auch §§ 535 ff BGB, insbesondere 536 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html Zitat:
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer Ergänzend: 1) Der Vermieter muss beweisen, dass der Mieter den Schimmel (mit) verursacht hat, um aus der Haftung heraus zu kommen. 2) Die notwendigen Arbeiten muss grundsätzlich der Vermieter veranlassen und bezahlen, nur wenn er bei 1) erfolgreich ist, kann er die Kosten vom Mieter zurückfordern. |
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer Zustimmung für 772! Allerdings ist, gerade in Schlafzimmern, die Schimmelbildung meistens auf falsches lüften/heizen zurückzuführen. Auch dürfen Schränke nur in einer gewissen Entfernung zur Wand aufgestellten werden (Hinterlüftung). Deshalb scheint die Aussage des Hausmeisters nicht abwegig.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer gibt es dazu eine Legaldefintion bzw. Quelle
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer Das kommt auf die Möglichkeit der Luftzirkukation hinter dem Schrank an und ist sehr unterschiedlich: http://www.schimmelpilz-sanieren.de/info/bt/bt11.htm
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer Zitat:
Zitat:
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer Tja, und was willst Du jetzt damit besonders ausdrücken?
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer naja damit ist Deine Aussage ... Zitat:
![]() Guten Rutsch
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| AW: Schimmel im Schlafzimmer Zitat:
Ebenso guten Rutsch!
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