Dies ist eine Diskussion zu Schäden Mietwohung, Privathaftpflichtversicherung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Es geht um folgenden fiktiven Fall: Nehmen wir mal an ein Mieter wäre aus einer Mietwohnung ausgezogen, sie ist aber noch nicht übergeben. Der Vermieter hat die Wohnung besichtigt und fordert nun einen ganzen Berg Reperaturen. Manche der Schäden gehen zu Lasten des Mieters, andere dagegen nicht. Putz bzw. Tapete habe er beim anbringen der Deckenlampen beschädigt, dies ist unstrittig. In diesem fiktiven Fall will der Vermieter nun, dass wegen dieser handtellergroßen Schäden die ganzen Zimmer neu tapeziert werden. Allerdings nennt er auch Schäden, die der Mieter nicht begangen hat. So soll er einen Fliesenspiegel in der Küche reparieren, den er gar nicht beschädigt habe und ein Zimmer tapezieren, was erst vor 4 Monaten vom Vormieter tapeziert und von Mieter nicht verändert worden ist. Leider hat in unserem fiktiven Fall der Mieter keine Zeugen. Nun hat der Mieter alle Schäden seiner Privathaftpflichtversicherung mitgeteilt (mit Fotos dokumentiert), die würde nun prüfen, und würde sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. In unserem Fall hat der Miter nun Sorgen, dass die Versicherung zu langsam arbeitet (Er muss in 1 Monat die Wohnung übergeben) oder sagt, dass dieser Vorfall nicht ihre Aufgabe ist. An einem langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit ist der Mieter auch nicht besonders interessiert. Mit freundlichen Grüßen Paul |
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| AW: Schäden Mietwohung, Privathaftpflichtversicherung Was ist die Frage? Aus einmaliger Erfahrung weiß ich, dass die Versicherung schnell gearbeitet hat, incl. einer Besichtigung. Deckenlampe, Fliesen, das werden die wohl übernehmen oder abwimmeln. Die Renovierungsfragen gehören aber nicht zu deren Gebiet. |
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| AW: Schäden Mietwohung, Privathaftpflichtversicherung Der Mieter sollte aber nun so schnell als möglich die Wohnung übergeben. In jedem Fall aber zum Ablauf des Vertragsverhältnisses. Der Vermieter könnte tatsächlich auf Zeit spielen und versuchen eine Nutzungsausfallentschädigung zu erlangen. Dem stünde aber folgendes entgegen: Urteil des LG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2000, Az: 63 S 336/99 Quelle: Grundeigentum 2000, 677-679 : Allein der Umstand, daß in der Wohnung nach Rückgabe noch Mängelbeseitigungsarbeiten erforderlich sind, begründet einen Mietausfallschaden nicht; der Vermieter hat vielmehr Umstände darzulegen, nach denen eine frühere Weitervermietung nicht möglich war. |
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| AW: Schäden Mietwohung, Privathaftpflichtversicherung Richtig, die Rückgabe sollte auf jeden Fall vor dem Ende des Mietverhältnisses erfolgen, und der Vermieter darf die Rücknahme nicht verweigern, auch wenn noch Arbeiten zu erledigen sind. Noch eins: Die Tatsache, dass der Vermieter unnötige Reparaturen fordert (unbeschädigte Fliesen austauschen), kann die Nachbesserungsforderungen insgesamt nichtig machen, weil der Mieter nicht erkennen kann, ob der Vermieter die Wohnung abnimmt, wenn nur die zutreffenden Arbeiten erledigt werden. Dazu gibt es mWn ein BGH-Urteil. Edit: Da hier wohl ein Fliesenschaden bei Beginn des Mietverhältnisses bestanden hat und nicht dokumentiert wurde, wird der Mieter bzw. die Haftpflicht dies wohl grundsätzlich übernehmen müssen - allerdings nur im Verhältnis zum Zeitwert! Allgemein muss der Vermieter die geforderten Nachbesserungen ausreichend und plausibel beschreiben ("Sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Zustand" reicht nicht) und dem Mieter eine Frist für die Arbeiten setzen, sonst sind die Nachbesserungsforderungen ebenso nichtig. |
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| AW: Schäden Mietwohung, Privathaftpflichtversicherung Also ich vermisse etwas die Beschreibung der Schäden. 1. Man wird kaum eine Lampe befestigen können, ohne die Decke zu beschädigen. Wie stellt sich der Schaden dar? Beschreibe mal den Schaden und wie er verursacht wurde. 2. Der Fliesenspiegel hat einen Schaden! Was für einen? Einen Stoßschaden? Kriege den Namen des Vormieters heraus. Nachbarn befragen usw. Wahrscheinlich hat er den auch schon abgezockt. 3. Zeugen sind hilfreich aber nicht notwendig. Warum soll das 4 Monate alte Zimmer geweißelt werden? Was steht zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag? Generell würde ich meinen, dass die PHV hier nichts bezahlt, noch schlimmer, die Deckung ablehnt. Wegen Nutzungsausfall brauchst du dir keine Gedanken machen. Der Vermieter muss einen Mieter präsentieren, der die Wohnung genommen hätte, dies aber wegen den vermeintlichen Schäden nicht gemacht hat. Das macht vielleicht ein guter Kumpel des Vermieters, aber unsere Richter sind auch nicht ganz blod und befragen den angeblichen Neumieter ganz genau. Smiley Mac |
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