Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz von Miete einbehalten? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Schadensersatz von Miete einbehalten? Mieter A errechnet die Kosten die ihm entstanden sind. Vermieter gesteht die "Schuld" an entstandenen Schaden ein. Kann Mieter A die errechneten Kosten von der laufenden Miete einbehalten? Sozusagen verrechnen? |
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| AW: Schadensersatz von Miete einbehalten? Kommt darauf an welcher Art der Schaden ist. |
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| AW: Schadensersatz von Miete einbehalten? Und ob (wie in Standardmietverträgen häufig üblich und zulässig) imd wie weit die Aufrechnung vertraglich ausgeschlossen ist. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Schadensersatz von Miete einbehalten? Mieter A hat enormen Stromverbrauch, welches Vermieter prüfen lassen wollte. Mieter A prüft selbst und stellt fest das der halbe Keller inkl. Waschkeller auf kosten MieterA läuft. Und das seit Mietbegin. Mieter A hatte erst den Durchlauferhitzer und diverse Altgeräte in Verdacht. Und daher erst jetzt, als der Verbrauch weiter drastisch anstieg, alles überprüft. |
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| AW: Schadensersatz von Miete einbehalten? Liegt ein sogeannter Altvertrag dem Mietverhältnis zu Grunde, wurde dieses mithin voir dem 1.9.2001 begründet, ist der Hinweis von marcus.summer zutreffend, weil sich die Fälligkeit der Miete weiterhin nach altem Recht richtet, Art. 229 § 3 I Ziff. 7 EGBGB. Hingegen ist § 556 b II BGB auch bei Altverträgen anzuwenden. Ob deshalb ein Aufrechnungsverbot in einem Altvertrag festzustellen wäre, ist im Wege einer Inhaltskontrolle gem. §§ 307, 309 BGB zu ermitteln. Bei Neuverträgen ist eine Aufrechnung zulässig, wenn diese Absicht dem Vermieter spätestens ein Monat vorher angezeigt worden ist.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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