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Schadenersatz nach Eigenbedarfskündigung

Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatz nach Eigenbedarfskündigung innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By Ron-Wide

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  #1 (permalink)  
Alt 25.03.2012, 07:44
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Schadenersatz nach Eigenbedarfskündigung

nehmen wir mal an A hat einen Kündigung wegen Eigenbedarf seiner Mietwohnung erhalten, weil B die Wohnung selber nutzen möchte A akzeptiert dies, jedoch hat er an diesem Objekt laufende Kosten wie zum Beispiel der Vertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen. A ruft bei dem Unternehmen an und teilt mit, dass A gekündigt wurde und somit zu dem und dem Datum raus müsse. Da A ja nichts dafür kann, ging er auch somit davon aus, dass er auch ohne Probleme aus dem Telekommunikationsvertrag raus kommt. Von wegen! Das Unternehmen besteht auf die Einhaltung des Vertrages. Kann a nun B die Kosten aufbrummen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2012, 09:30
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AW: Schadenersatz nach Eigenbedarfskündigung

Bei berechtigter und korrekt durchgeführter Eigenbedarfskündigung: Nein.

B hätte ja seine gesetzlichen Rechte wahrgenommen, für die Folgen bei A könnte er nicht haftbar gemacht werden. Umgekehrt, wenn A ordentlich kündigen würde und B wegen des Mietausfalls ggf. eine Hypothek nicht bedienen könnte, würde dies A ja auch nicht betreffen.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2012, 11:02
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AW: Schadenersatz nach Eigenbedarfskündigung

Zitat:
Kann a nun B die Kosten aufbrummen?
Mit welcher Begründung denn? Der Vertrag ist doch ein Privatvergnügen und hat mit Mietrecht nichts zu tun.
Der Mieter wird diesen Vertrag in seiner neuen Wohnung weiter erfüllen müssen.
schielu likes this.
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Stichworte
eigenbedarf, schadenersatz, sonderkündigungsrecht, telekommunikationsrecht

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